Hallo Herr Löwl,
ich versuch derzeit ein Motorrad zuzulassen und musste feststellen, dass die Terminvergabe mehr als unglücklich ist.
Es gab bereits vor Corona eine Terminvergabe in der Zulassungsstelle, bei der man sich Termine reservieren konnte. Wenn ich hier einen Termin brauchte, konnte ich mir den nächsten freien Termin buchen, auch wenn dieser erst nächste Woche war.
Leider wird jetzt erst am "Donnerstag Nachmittag" (wann immer Nachmittag beginnt?) für die nächste Woche die Termine freigeschalten. Ich warte jetzt seit Dienstag darauf, dass "Donnerstag Nachmittag" kommt, um mir für Freitag, Montag oder Dienstag einen Termin geben zu lassen. Wenn ich allerdings den gesetzten Termin "Donnerstag Nachmittag" verpasse, bekomme ich keinen Termin und muss wieder entsprechend warten. Ein richtiges Glückspiel.
Sie sollte hier nochmal darüber nachdenken, ob man die Terminvergabe nicht etwas bürgerfreundlicher machen kann. Die Anzahl der Termine kann ja problemlos über die Webseite gesteuert werden. Dem Hygienekonzept steht ja nichts im Wege.
Für mich wird sich jetzt zwar nichts mehr ändern, dennoch hoffe, ich dass sie die derzeitige Praxis entsprechend anpassen.
Schöne Grüße
Werner Brandt
Landrat im Dialog - Fragen und Antworten
Gemeinsam und gut miteinander leben im Landkreis Dachau. Dazu gehört auch, Anliegen und Probleme direkt zu klären.
Landrat Stefan Löwl steht Ihnen im Rahmen des Bürgerdialogs Rede und Antwort. Hier finden Sie die bisherigen Anfragen.
30.09.2020 - Sonstiges
Terminvergabe in der KfZ-Zulassungsstelle
Sehr geehrter Herr Brandt,
bitte entschuldigen Sie die urlaubs- und arbeitsbedingt verzögerte Antwort.
Nachdem das frühere Freischaltungssystem (immer um Mitternacht für den 4-nächsten Tag; also z.B. am Montag um 24h00 für Donnerstag) von vielen Bürgerinnen und Bürgern - insb. wegen der Uhrzeit und da es immer nur ein neuer Tag war – als bürgerunfreundlich kritisiert wurde, haben wir das System am 30.07.2020 dahingehend umgestellt, dass nun am Donnerstagnachmittag (hier gibt es keine feste Uhrzeit, da dies manuell erfolgt und abhängig vom Arbeitsaufkommen an diesem Tag ist) alle Termine für die Folgewoche (also für Mo-Fr) freigegeben werden. Freiwerdende Termine (z.B. wegen Terminabsagen) werden umgehend im System wieder aktiviert.
Einige Rückmeldungen haben uns bisher bestätigt, dass dieses System als „bürgerfreundlicher“ angesehen wird. Neben den festen Termin gibt es auch die Möglichkeit, Montag, Mittwoch und Donnerstag zwischen 7.30 Uhr und 9.30 Uhr ohne Termin in die Zulassungsstelle zu kommen, allerdings werden hier nur jeweils max. 100 Wartenummern ausgegeben. Außerdem bieten wir nach wie vor das sog. vereinfachte Zulassungsverfahren an, welches Sie komplett online abwickeln können.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Löwl
25.09.2020 - Umwelt & Natur
Betrieb von SUP am Karlsfelder See
Sehr geehrter Herr Löwl,
ich habe gerde in Ihrem Bürgerdialog entnommen, dass der Betrieb von SUP doch nicht verboten ist. Im Merkur wurde zuletzt mehrfach darauf hingewiesen, dass der Betrieb von SUP verboten sei. Dies hatte mich die ganze Zeit irritiert, weil ein SUP (Stand Up Puddeling), wie der Name schon sagt, ähnlich wie ein Schlauchbot ist, das von Hand vorwärts bewegt wird. Es wäre sicher hilfreich, Ihre Antwort nicht nur hier "geheim" zu halten, sondern auch dem Merkur zukommen zu lassen. Ein kleiner Bericht im Kreis-Blick wäre sicher auch ganz hilfreich, denn die Zeitschrift erreicht zumindest gesichert jeden.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Schmacht
Sehr geehrter Herr Schmacht,
wir haben gegenüber allen Medien die anfänglich missverständliche Aussage dahingehen konkretisiert, dass am Karlsfelder See SUP bis max. 20 kg – analog zu den von Ihnen auch genannten Schlauchbooten – weiterhin zulässig, wenn diese nur durch eigene Kraft angetrieben werden. Die Nutzung von Motoren oder Segeln ist nach wie vor verboten. Unser Hinweis bezog sich insoweit auf eine „neue Generation“ von SUP, welche mit Segeln ausgestattet sind und – da vergleichbar mit Windsurfbrettern – nicht zulässig sind.
Wie dies die verschiedenen Medien aufnehmen/weitergeben können wir nicht beeinflussen. Anbei ein Artikel aus der SZ hierzu: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/karlsfelder-see-stand-up-paddeling-1.5020782
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Löwl
25.09.2020 - Verkehr
Landkreis will beispielhaft werden
Sehr geehrter Herr Löwl,
Es freute mich in einem Artikel gelesen zu haben, dass der Landkreis beispielhaft werden möchte.
Ich hätte ein Anliegen, zu dem der Landkreis ebenfalls beispielhaft unterwegs sein könnte.
Schon seit vielen Jahren wünsche ich mir, dass die Radwege, ähnlich wie die Straßen, eine weiße Randmarkierung erhalten. Diese wären für Fahrten in der Nacht unerlässlich, da man insbesondere bei Regen, den Fahrbahnrand kaum noch vom angrenzenden Acker unterscheiden kann, wenn man keine Hochleistungslichtanlage am Rad hat.
Nachdem dies etwas kostet, habe ich mal bei Dachau Agil nachgefragt, ob so etwas finanziell gefördert werden könnte: es könnte. Aber es braucht dazu einen Projektträger. Eine Anfrage in Ihrem Hause blieb leider bis heute unbeantwortet. Da ich kürzlich gelesen habe, dass Dachau Agil noch Finanzmittel zur Verfügung hat und nun der Landkreis beispielhaft sein möchte, erinnerte ich mich an meine Idee. Wie wäre es daher, wenn weiße Markierungen am Geh-/Radwegrand angebracht werden würden?
Es trägt erheblich zur Sicherheit des Radfahrers nicht nur bei Nacht, sondern auch bei Tag bei, weil die Markierung dann deutlich auf das Vorhandensein eines querenden Radweges zeigt.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Schmacht
Sehr geehrter Herr Schmacht,
bitte entschuldigen Sie die urlaubsbedingte verzögerte Reaktion. Da es – wie ich einem Dialog mit dem ADFC entnehmen konnte – auch unter Radfahren divergierende Meinungen gibt, habe ich das von uns aktuell mit der Erstellung des Radwegekonzepts im Landkreis Dachau beauftragte Fachbüro gebeten, die Frage aus fachlicher sowie rechtlicher Sicht zu prüfen. Das Ergebnis wird dann hoffentlich im Rahmen des Endberichts zur Verfügung stehen.
Hinsichtlich einzelner Tiefbaumaßnahmen bitte ich Sie um Verständnis, dass manche (bessere) Lösungen aufgrund von komplexen Wirkzusammenhängen, Anforderungen und Rahmenbedingungen leider nicht umgesetzt werden können. Neben der – für uns verbindlichen – Einhaltung der aktuell geltenden technischen Anforderungen müssen auch die allgemeinen rechtlichen Anforderungen (z.B. Naturschutz) sowie die Situation vor Ort (andere Verkehrsteilnehmer/Wegebeziehungen, insb. aber die Flächenverfügbarkeit) berücksichtigt werden. Daher kann verständlicherweise nicht für jedes Verkehrsmittel und jeden individuellen Bedarf die jeweils optimale Lösung realisiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Löwl
25.08.2020 - Sicherheit & Ordnung
Artikel im Merkur - siehe Text unten!
Artikel im heuten Merkur 21.08. - wäre schön wenn man auch zu den genannten Punkten auch Gründe zu verboten oder geplante Vorgehensweisen zur Eindämmung genannt hätte!
Mich speziell irritiert das Verbot für SUPs! Wie verhält es sich bei Kajaks, Schlauchbooten etc.? Warum wird nur eine Nutzergruppe mit einem Verbot belegt? Ist das so gerechtfertigt?
Und zu dem Problem mit den Gänsen. Ich habe mich bereits in den letzten Wochen gewundert, das einige Besucher angeblich Hautausschläge bzw. Probleme haben, die in der Vergangenheit nicht vorhanden waren?! Liegt es am Gänse-Kot auf den Liegewiesen? Mir ist bekannt, die Wasserqualität wird überprüft. Aber ein Zusammenhang zur Konzentration von Federn und sichtbaren Schmutz auf der Badeinsel und im Wasser ist sicherlich nicht auszuschließen!
Freitag, 21. August 2020, Dachauer Nachrichten / Lokalteil
Ärger am Karlsfelder See: Landratsamt appelliert an Gäste
Karlsfeld – Der Karlsfelder See ist ein nicht nur bei Karlsfeldern äußerst beliebtes Naherholungsgebiet. Leider benehmen sich nicht alle Gäste vorschriftsgemäß. Dies führe „zu einer allgemeinen Unzufriedenheit unter den Besuchern“, so Wolfgang Reichelt, Pressesprecher des Landratsamtes, in einer Pressemitteilung. Er wolle deshalb noch einmal auf geltende Regelungen hinweisen.
Die Nutzung der Liegewiesen wird durch die Verschmutzung mit Gänsekot erheblich eingeschränkt (wir berichteten). Um dieses Problem einzudämmen, ist das Füttern von Tieren an dem See verboten. Ebenso werden die Badegäste gebeten, Essensreste und Verpackungen wieder mitzunehmen oder in die Abfalleimer zu werfen.
Noch bis zum 30. September ist das Windsurfen auf dem See untersagt. Dies gelte auch für die beliebten Standup-Paddles, kurz SUP genannt, so Reichelt. „Beides wird regelmäßig von unserem Sicherheitsdienst vor Ort kontrolliert und bei Verstößen als Ordnungswidrigkeit gewertet.“
In der Badesaison werden die Toiletten-Anlagen am See bis zu zweimal täglich von Reinigungskräften gesäubert, das Toilettenpapier wird aufgefüllt. „Wir bitten jedoch darum, selbst Hygienemittel wie Seife und Desinfektionsmittel mitzubringen. Aus Erfahrung werden die Produkte, sobald diese zur Verfügung gestellt werden, leider entwendet.“
Für die gesamte Fläche des Erholungsgeländes, inklusive Parkplätze, geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen aufgrund der Corona-Pandemie (mehr dazu sowie die Benutzungssatzung auf der Webseite des Landratsamts unter www.landratsamt-dachau.de). dn
Sehr geehrte Herr Koppitz,
ich habe Ihre Nachricht erhalten. Bei der von Ihnen zitierten Presseberichterstattung gab es augenscheinlich eine missverständliche Formulierung.
Nach der gültigen und vom Kreistag verabschiedeten Nutzungssatzung für das Erholungsgebiet Karlsfelder See sind motorgetriebene Boote und Segelboot sowie das Surfen – aufgrund der erreichbaren Geschwindigkeiten und des Verletzungsrisikos - verboten. Aufblasbare Ruderboote und Schwimminseln sowie klassische SUPs (bis 20 kg und aufblasbar) sind grundsätzlich zulässig, solang diese rücksichtsvoll genutzt werden.
Seit diesem Jahr haben wir nun aber immer wieder (neue) SUPs mit Segeln auf dem See feststellen müssen. Nur die Nutzung dieser SUPs ist – da mit dem surfen vergleichbar – verboten. Wir haben dies auch auf unseren Facebook-Seiten und in den sozialen Medien bereits Ende letzter Woche klargestellt.
Das Thema Gänsekot beschäftigt uns intensiv. Alle aktuellen (regelmäßig stattfindenden) Untersuchungen gehen von keiner Gesundheitsgefährdung aus. Ich gebe diese Frage aber gerne noch einmal an meine zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter, da ich nicht ausschließen kann, dass ggf. einzelne Personen besonders reagieren. Wahrscheinlicher sind jedoch Reaktionen aufgrund von anderen Erregern, beispielsweise Zerkarien (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/unterfoehring-quaddeln-nach-dem-baden-1.4990559). Ich hoffe, dass wir den See gerade in diesem Sommer nicht (temporär) schließen bzw. ein Badeverbot (wie an anderen Seen im Umland geschehen wegen anderen Belastungen bereits geschehen) aussprechen müssen.
Der guten Ordnung halber erlaube ich mir noch den Hinweis, dass die sog. Schwimminsel (formell eigentlich ein Rettungsfloss) von der Gemeinde Karlsfeld eingebracht wurde und der Landkreis sowie der Erholungsflächenverein hierfür nicht zuständig bzw. verantwortlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Löwl
23.08.2020 - Verkehr
Bankett an Straßen
Sehr geehrter Herr Landrat Löwl,
mir ist in letzter Zeit an mehreren Stellen im Landkreis Dachau aufgefallen, dass das Bankett durch Teermaßnahmen, Rasengittersteine oder Schotter befestigt und somit zusätzlich befahrbar gemacht wurde.
Was spräche dagegen, das Bankett in der Qualität der Straße zu teeren und so den gewonnenen Streifen für einspurigen Verkehr (Mofas, S-Pedelec, Fahrräder) zu ermöglichen?
Diese geringen Mehrkosten bringen im Vergleich zu den hohen Baukosten von nutzungspflichtigen Gehwegen einen verhältnismäßig erheblich höheren Sicherheitsgewinn für jeden Fahrzeugteilnehmer. Die Sichtbarkeit der (muskelbetriebenen) Fahrzeuglenker ist gesichert und die notwendige gefährliche Straßenüberquerung entfällt. Eine Schneeräumung des gewonnenen Weges wäre ohne zusätzliche Räumfahrzeuge möglich. Es entfallen die Kosten für Grundstückskäufe. Eventuell reduziert sich auch der Aufwand für die Mähung des Seitenstreifens. Günstigstenfalls befinden sich die Begrenzungspfosten auf der Teerdecke, was den Mähfahrzeugen eine sehr große Erleichterung beim Mähen bringen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schmacht
Sommerstraße 5
85253 Erdweg
Tel. 0 81 38 / 10 54
Sehr geehrter Herr Schmacht,
bitte entschuldigen Sie die urlaubsbedingte verzögerte Reaktion. Da es – wie ich einem Dialog mit dem ADFC entnehmen konnte – auch unter Radfahren divergierende Meinungen gibt, habe ich das von uns aktuell mit der Erstellung des Radwegekonzepts im Landkreis Dachau beauftragte Fachbüro gebeten, die Frage aus fachlicher sowie rechtlicher Sicht zu prüfen. Das Ergebnis wird dann hoffentlich im Rahmen des Endberichts zur Verfügung stehen.
Hinsichtlich einzelner Tiefbaumaßnahmen bitte ich Sie um Verständnis, dass manche (bessere) Lösungen aufgrund von komplexen Wirkzusammenhängen, Anforderungen und Rahmenbedingungen leider nicht umgesetzt werden können. Neben der – für uns verbindlichen – Einhaltung der aktuell geltenden technischen Anforderungen müssen auch die allgemeinen rechtlichen Anforderungen (z.B. Naturschutz) sowie die Situation vor Ort (andere Verkehrsteilnehmer/Wegebeziehungen, insb. aber die Flächenverfügbarkeit) berücksichtigt werden. Daher kann verständlicherweise nicht für jedes Verkehrsmittel und jeden individuellen Bedarf die jeweils optimale Lösung realisiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Löwl