Landrat im Dialog - Fragen und Antworten

Gemeinsam und gut miteinander leben im Landkreis Dachau. Dazu gehört auch, Anliegen und Probleme direkt zu klären.
Landrat Stefan Löwl steht Ihnen im Rahmen des Bürgerdialogs Rede und Antwort. Hier finden Sie die bisherigen Anfragen.

08.05.2020 - Sonstiges

Go Das Ausbildungsmagazin Landkreis Dachau

Frage

hallo herr löw,

einmal keine corona frage... ;)

herr peter schneider war vor geraumer zeit bei mir und hat im namen des landkreises für das oben genante magazin geworben. ich denke dass diese aussage richtig war. dieses sollte in den schulen und auf der jobmesse 2020 und 2021 verteilt werden. für mich war die job börse 2020 und dass der landkreis dachau dahinter steht der grund, dort für einen ausbildungsplatz werbung zu schalten. für 2021 habe ich bereits einen lehrling. ich wollte für 2020 durch dieses magazin noch einen lehrling bekommen. aufgrund der corona situation und der wegfall dieser jobmesse habe ich mich gezwungen gesehen, zu kündigen, weil der für mich wichtigste bestandteil ersatzlos gestrichen wurde. leider ist der kontakt mit herrn peter schneider nicht gerade erfreulich. bevor ich das ganze dem anwalt übergebe, wollte ich mich auf diesem wege bei ihnen melden. da sie mir bezgl. des sonnenwinkels markt indersdorf mir schon mal geholfen haben, um das ganze ohne den anwaltlichen aufwand zu regeln?

Antwort

Sehr geehrter Herr Lechner,

ich habe Ihre Anfrage erhalten. Leider sagt mir das Heft nichts und auch alle Partner der Jobmesse können weder mit dem Magazinnamen noch mit dem Namen „Peter Schneider“ etwas anfangen. Bitte leiten Sie uns doch mal den Schriftverkehr weiter, damit wir die Angelegenheit aufklären können.

Zuständig wäre Herr der Organisator der Jobmesse, Herr Frank Donath:

Burgfriedenstr. 2
85221 Dachau

Telefon: 08131 668523
Telefax: 08131 668524

E-Mail: info@donath-friends.de

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

06.05.2020 - Sonstiges

Öffnung sonnenstudio

Frage

Wann dürfen sonnenstudio im Landkreis
Dachau wieder öffnen. Da nagelstudios bereits geöffnet haben.
Danke für Info.

Antwort

Entsprechend der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 dürfen Sonnenstudios ab 11.05.2020 wieder öffnen, ebenso wie Nagelstudios und andere Dienstleiter.

Mit freundlichen Grüßen

Landrat Stefan Löwl

06.05.2020 - Sicherheit & Ordnung

Spielplatzöffnung

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,
gestern wurde groß angekündigt, dass die Spielplätze geöffnet werden, die Kinder warten den ganzen Tag schon. Auf Nachfrage bei der Gemeinde heißt es, es gäbe vom Landratsamt noch kein Schreiben. Auf der Homepage des Landratsamtes ist der Hinweis auf die Neuerungen zu finden. Ich frage mich also, warum man das nicht umsetzen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Dillner

Antwort

Sehr geehrte Frau Dillner,

leider weiß ich nicht, auf welches Schreiben die von Ihnen kontaktierte Gemeinde wartet. Vom Landratsamt wurde weder die Sperrung der Spielplätze angeordnet, noch wird diese von uns „aufgehoben“. Hier handelt es sich um eine Rechtsverordnung des Freistaats Bayern, welche seit heute gilt und somit auch von allen (Behörden, Kommunen, Unternehmen, Einzelpersonen) anzuwenden bzw. zu beachten ist.

Anbei der Auszug aus der 4. BayIfSMV:

(1) Spielplätze unter freiem Himmel sind für Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen geöffnet. Die begleitenden Erwachsenen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten.

(2) Polizei und kommunale Sicherheitsbehörden sind gehalten, überfüllte Spielplätze vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen.


Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

28.04.2020 - Sonstiges

Ausgangssperre

Frage

Sehr geehrter Herr Löw ,
Da ja mit heutigem Tag die Ausgangsposition von unserem Ministerpräsidenten um Mindestens eine Woche ( womit ja unterschwellig die nächste Verlängerung schon beschlossen ist ) verkündet hat , würden mich einige Punkte brennend interessieren.
- es steht in der Verfügung geschrieben zu welchem Zweck die Wohnung verlassen werden darf - in der "großzügigen " Änderung steht das man sogar Wassersport betreiben darf .
Ein wiederspuch an sich , da die wenigsten in der glücklichen Lage sind ein für ihren Wassersport erlaubtes bzw geeignetes Gewässer in der Nähe zu haben .
- desweiteren fällt unserer Obrigkeit jetzt an den Schulen bei dem Ruf nach einem Hygienekonzept auf das es nicht mal warmes Wasser bzw teilweise sogar kein Toilettenpapier gibt .
Als wir aus dem Elterbeirat diese hygienischen misstände schon vor Jahren an den Schulen ( gerne persönlich) aufzeigten wurden eir nur belächelt bzw auf sparkurse verwiesen.
Mich interessiert wie lange die Hinhaltetaktik und Verbreitung der schlechten Stimmung in unserer Landesregierung noch abhält.
Es werden den leidgeplagten und teilweise Existenz bedrohten Bürgern keine Lichtblicke und perspektiven aufgezeigt . - kein licht am Horizont.
Mit freundlichen Grüßen
Ein tief enttäuschter Bürger .

Antwort

Sehr geehrter Herr Rübel,

ich habe Ihre Nachricht erhalten, kann Ihnen in Bezug auf die Motive bzw. Hintergründe zu den generellen, bayernweit geltenden Vorschriften jedoch keine direkte Auskunft geben. Das Thema „Wassersport“ ist/war bei uns im Landkreis zumindest auch schon ein Thema, insoweit wir die Frage zu beantworten hatten, ob das Schwimmen im Karlsfelder See aktuell erlaubt sei. Dies ist – da es sich nicht um eine Einrichtung handelt sondern als „freie Natur“ gilt, grundsätzlich analog zu den Regelungen für Spaziergänge gestattet und wird insoweit wohl auch für den sonst dort zulässigen Wassersport gelten.

Hinsichtlich der Hygienemaßnahmen an den Schulen kann ich Ihnen mitteilen, dass wir – neben den seitens der Staatsregierung zur Verfügung gestellten Masken – unsere Schulen als Sachaufwandsträger sowohl mit weiterer Schutzausrüstung, Desinfektionsmitteln und natürlich ausreichend Papierhandtüchern sowie Toilettenpapier ausgestattet haben. Auch die Arbeit der Reinigungsdienste wurde entsprechend den Vorgaben angepasst. Aus rein hygienischer Sicht bedarf es jedoch keines warmen Wassers: „Die Wassertemperatur hat keinen Einfluss auf die Reduktion der Mikroorganismen." (Quelle: BZgA)

Die Diskussion um warmes Wasser in den Toilettenbereichen führe ich aber selbst leider bei jedem Neubauvorhaben, da eine umfassende Warmwasserversorgung ein hoher Kostenfaktor darstellt; sowohl beim Bau wie dann auch beim Betrieb, z.B. aufgrund der regelmäßig notwendigen Untersuchungen. Ich argumentiere hierbei immer damit, dass ein richtiges (sinnvolles) Händewaschen von mind. 20 Sekunden bei kaltem Wasser zwar möglich, aber aus der Erfahrung heraus nicht wahrscheinlich ist. Daher plädiere ich immer für eine Warm- und Kaltwasserversorgung der Handwaschbecken im allgemeinen Bereich. Leider wird/wurde dies aber nicht überall umgesetzt. Eine ausreichende Menge Papierhandtücher sowie Toilettenpapier liegt in unseren Schulen aber auf jeden Fall vor. Leider ist die Nachbefüllung nicht immer optimal organisiert oder kann die – leider immer wieder feststellbaren – schulspezifischen und wenig mit Handhygiene zusammenhängenden Nutzungs- bzw. Bedarfsrealitäten nicht situationsscharf zeitnah abbilden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

28.04.2020 - Soziales, Sicherheit & Ordnung

Mann ergaunert € 40.000,00 Soforthilfe??

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl und Team,

https://www.merkur.de/lokales/dachau/coronavirus-soforthilfe-betrug-muenchen-dachau-bayern-euro-polizei-taeter-zr-13720285.html

normalerweise schreibe ich keine "Beschwerdebriefe", aber bei dieser ganzen Corona-Hysterie platzt mir jetzt langsam der Kragen.
Uns Otto-Normal-Bürgern wird von Staatswegen eine Geldstrafe angedroht, wenn man "ohne triftigen Grund" und "unbemaskt" unterwegs ist und das Landratsamt DAH/Staat Bayern zahlt ungesehen € 40.000,00 an einen polizeibekannten Betrüger aus, Coronasoforthilfe? Warum wird das nicht vorher geprüft? Wer zahlt die verschwundenen € 11.000,00 - der Steuerzahler?
Es geht jetzt sicherlich vielen kleineren und größeren Betrieben in DAH und im Landkreis finanziell schlecht, dass hier geholfen werden muss, keine Frage, aber bitte bei genauester Prüfung.
Wer auch immer dieses Geld genehmigt und ausgezahlt hat, sollte sich schämen und sofort persönlich haftbar und vom Dienst suspendiert werden, ich wäre bei sowas auch meinen Job los.

Ich hoffe, nicht, dass als Begründung "es sei so viel zu tun" kommt, das ist inakzeptabel!

Mit freundlichen Grüßen
Beate Koch

Antwort

Sehr geehrte Frau Koch,

ich habe Ihre Nachricht erhalten und kann Ihre Aufregung gut nachvollziehen. Allerdings ist das Landratsamt Dachau hier fälschlicherweise genannt worden. Die Anträge werden bei der Regierung von Oberbayern gestellt, dort geprüft und ggf. auch bewilligt sowie ausbezahlt. Informationen zu diesem konkreten Fall liegen mir daher nicht vor.

Ergänzend zu Ihren Ausführungen darf ich jedoch darauf verweisen, dass die Auszahlung der Hilfen „unbürokratisch und schnell“ erfolgen soll. Dieses Ziel steht - bei weit über 100.000 Anträgen innerhalb weniger Tage alleine in Oberbayern – natürlich im Widerspruch zu einer umfassenden und gründlichen Überprüfung („genauste Prüfung“). Daher können viele Angaben bei diesen Hilfen „an Eides statt“ versichert werden. Dies ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument, um langwierige Prüfungen – zumindest kurzfristig – auszusetzen. Ein Verstoß ist somit aber dann auch nicht nur ein „Betrugsvergehen“ (§263 StGB), sondern wird in Tateinheit auch nach § 156 StGB (zusätzlich) bestraft; eine bloße Geldstrafe (wie beim Betrug alleine) ist hier nicht vorgesehen.

Gerade in Krisensituationen wie jetzt müssen staatliche Stellen Risiken für eine schnelle und nur so dann auch wirksame Hilfe eingehen, welche sich im Einzelfall dann leider auch immer wieder bestätigen. Dies ist aber eine bewusste Entscheidung des „Hilfegebers“ und wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (welche selbst oft aus anderen Bereichen nur kurzfristig zuversetzt werden und – wie im Fall dieser Hilfen – auch an den Wochenenden und über die Ostertage im Einsatz waren) so gut wie möglich und äußerst verantwortungsvoll behandelt. Einem vorsätzlichen, die Notlage vieler Unternehmen ausnutzenden Betrüger ist man dann leider erst einmal ausgeliefert. Zum Glück arbeiten unsere staatlichen Stellen (inkl. der Polizei) so effizient, dass dieser Missbrauch in vielen Fällen entdeckt, zumindest größtenteils unterbunden und am Ende auch bestraft wird.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl