Landrat im Dialog - Fragen und Antworten

Gemeinsam und gut miteinander leben im Landkreis Dachau. Dazu gehört auch, Anliegen und Probleme direkt zu klären.
Landrat Stefan Löwl steht Ihnen im Rahmen des Bürgerdialogs Rede und Antwort. Hier finden Sie die bisherigen Anfragen.

02.06.2020 - Sonstiges

Abitur/Zeugnisverleihung am JEG Dachau

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,

in wenigen Wochen sind die Abiturprüfungen abgeschlossen. Unsere Kinder haben 12 Jahre auf dieses Ziel hingearbeitet. Nun wird es angesichts der aktuellen Lage, keine Feier, keine Abiturreise, kein Auslandspraktikum und bei einigen nicht einmal einen Ausbildungsplatz und bei anderen nur ein Online-Erstsemester geben. Da kommt aus meiner Sicht der Zeugnisübergabe/-Verleihung eine besondere Bedeutung zu!
Nachdem nun inzwischen auch Versammlungen (z.B. die Demonstrationen auf der Theresienwiese in München mit 1000 genehmigten Teilnehmern) zugelassen wurden, stellt sich vielen Eltern die Frage, ob und wie eine Ausnahmegenehmigung gemäß §5 der 5. BayIfSMV erlangt werden kann.
Damit die Schüler z.B. draussen auf einem Sportplatz alle zusammen unter Berücksichtigung des Abstands- und des MNS-Gebots Ihre Zeugnisse erhalten können. Bei ca. 120 Absolventen ist ein Zeitrahmen von 60 Minuten irrealistisch. Kann z.B. der Elternbeirat der Schule ein Konzept vorlegen oder muss dies die Schule machen? Welche Möglichkeiten sehen Sie den Kindern, in dieser besonderen Zeit, einen würdigen Abschluß Ihres Schullebens zu ermöglichen.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Petra van Cronenburg

Antwort

Sehr geehrte Frau van Cronenburg,

wir haben die Thematik einer förmlichen Zeugnisübergabe intensiv mit den ärztlichen Experten in der Koordinierungsgruppe Pandemie diskutiert und allen Schulen im Landkreis die infektionsfachlich notwendigen Rahmenbedingungen (vorbehaltlich ggf. noch eingehender Hinweise des Kultusministeriums) für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung übermittelt. Die Entscheidung, in welcher Form die Zeugnisgabe – unter Beachtung unserer Hinweise – konkret erfolgen soll/kann, liegt aber bei den jeweiligen Schulen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

27.05.2020 - Kultur

Freiluft - Konzerte

Frage

Sehr geehrter Herr Landrat Löwl,
mit Verwunderung las ich heute im Münchener Merkur vom einstündigen Konzert der "Bembegga" vor einem Kindergarten. Auf dem Zeitungsfoto sind ca. 20 Bläser zu erkennen.
Am 14.5. fragte ich beim Bürgermeister Richard Reischl und bei der Gemeinde Röhrmoos bezüglich einer Auftrittsmöglichkeit für unsere Jungbläser ( z.B. auf einem Sportplatz in den betreffenden Gemeinden) an.
Richard Reischl leitete meine Anfrage wohl direkt per WhatsApp an Sie weiter. Die Antwort, die er mir (Zitat: "Antwort vom Landrat") zukommen ließ, lautete: "Nein. Nur ein kurzes, unregelmäßiges Ständchen zur ‚sozialen Betreuung‘ von unter Quarantäne stehenden Personen (insb. Altenheimen)“

Jetzt frage ich mich: Warum dürfen dann die Bembegga vor einem Kindergarten spielen? In der Zeitung steht, diese Veranstaltung wäre vom Landratsamt genehmigt. Liegen Langenpettenbach und Röhrmoos bzw. Hebertshausen nicht im gleichen Landkreis?
Ich bin darüber sehr verwundert und bitte um entsprechende Aufklärung.

Wir haben vor allem in den Monaten vor Corona sehr viel Energie in die Ausstattung und Förderung unserer Jungbläser gesteckt. Es ist wirklich sehr traurig für uns, derzeit überhaupt keine Auftrittsmöglichkeiten zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Ingrid Rudolf

Antwort

Sehr geehrte Frau Rudolf,

am 14.5. hatte Herr Bürgermeister Reischl mich per WhatsApp zu Konzert  und „Üben im Freien“ kontaktiert. Hierauf habe ich ihm mitgeteilt, dass Proben aktuell (noch) nicht möglich sind, wir aber „kurze, unregelmäßige Ständchen zur sozialen Betreuung“ akzeptieren. Außerdem wies ich darauf hin, dass sich die Rechts- und Weisungslage „fast täglich“ ändert.

Am 18.5. hat mein zuständiger Fachbereich dann – aufgrund der erneuten Lockerungen bzw. stabilisierten Infektionszahlen im Landkreis – das genannte Standkonzert im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung genehmigt. Einen entsprechenden Antrag mit konkreter Zeitangabe und Hygienekonzept (wichtig ist hier insb. die Einhaltung des Abstands – bei Blasinstrumenten deutlich mehr als die gewöhnlichen 1,5m - sowie der „getrennte“ Zu- und Abgang und die namentliche Erfassung aller Teilnehmer) können Sie selbstverständlich ebenfalls stellen. Bitte richten Sie diesen Antrag mit Konzept an michael.holland@lra-dah.bayern.de.

Ergänzend kann ich Ihnen noch mitteilen, dass laut den gestrigen Beschlüssen der Staatsregierung voraussichtlich ab dem 15. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Theater-, Konzert-, und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebs unter Zugrundelegung des entsprechenden Konzepts des Wissenschaftsministeriums in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium (bis zu 50 Gäste in geschlossenen Räumen, bis zu 100 Gäste im Freien) möglich sein wird. Die konkreten Regelungen sowie die genannten Konzepte liegen uns jedoch aktuell noch nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

20.05.2020 - Verkehr

Fahrschulen in Corona-Zeiten

Frage

Sehr geehrter Herr Landrat,


ich möchte mich an Sie wenden, da ich einige Regelungen der 4.BayInfSV nicht nachvollziehen kann. Da ich als Fahrschüler lange keine Unterrichtsstunden wahrnehmen konnte, war ich zunächst erfreut, dass ab 11.05. die Fahrschulen wieder öffnen dürfen. Aber der Dämpfer kam unvermittelt nach, denn es betrifft nur den erstmaligen Erwerb eines Fürherscheins und zudem ist die Dauer einer Fahrstunde auf max. 60min begrenzt.
Ich wollte aber den extra neu geschaffenen B196 ablegen, also Motorrad mit 125ccm ohne Prüfung, aber nur mit Besitz eines Führerscheins der Klasse B. Bei dem B196 sind aber 90min Blöcke des Unterrichts vorgeschrieben und stehen damit im Widerspruch zu o.g. Verordnung. Zudem zählt der B196 wohl nur als Erweiterung und wird somit von der Führerscheinstelle in Dachau untersagt, da angeblich kein Ersterwerb einer neuen Fahrerlaubnisklasse.
Nun aber zu den Fragen:
Warum bremst man gerade den neu geschaffenen B196 dermaßen aus? Das muss ja ein Rohrkrepierer werden. Politisch doch nicht gewollt?
Gerade Motorrad Unterricht ist in Corona-Zeiten ja wohl die sicherste Fahrstunde, nur eine Person pro Fahrzeug und 30 Meter Abstand sollten doch reichen. Aber gerade hier wird gebremst. Das will sich mir nicht erschließen!
Nun zu der zeitlichen Begrenzung: gerade auf einem Motorrad, wo eine Infektion mit nahezu 100% ausgeschlossen ist, wird auf 60min begrenzt. Sehe ich es falsch, dass je kürzer eine Fahrstunde ist, umso mehr Leute persönlichen Kontakt zum Fahrlehrer haben. Damit kann das Virus schneller verbreitet werden, als z.B. bei einer Fahrstundengrenze von 2h, da folglich auch nur die Hälfte der Fahrschüler am Tag den Fahrlehrer sehen.
Die Blockade des B196 wurde so von der Führerschein Stelle Dachau bestätigt, daher wende ich mich an sie mit der Bitte um Abhilfe!

Mit freundlichen Grüßen,

S. Lauter

Antwort

Sehr geehrter Herr Lauter,

die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_4/true) erlaubt in § 17 den theoretischen Fahrschulunterricht sowie theoretische Fahrprüfungen zum erstmaligen Erwerb eines Führerscheins. Praktischer Fahrschulunterricht und praktische Fahrprüfungen sind nur für die Dauer von jeweils höchstens 60 Minuten zulässig.

Bei den Schulungen zur sog. B196-Klasse handelt es sich um eine „Erweiterung“ eines bestehenden Führerscheins (https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/autofuehrerschein-motorrad-fahren/)   und somit nicht um den aktuell erlaubten „erstmaligen Erwerb“. Daher sind diese Kurse zur Zeit – wie auch Schulungsangebote in vielen anderen Bereichen – (noch) nicht möglich.

Nach Rücksprache mit dem Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.V. sowie der Regierung von Oberbayern soll jedoch zeitnah eine weitere Lockerung kommen, welche auch Schulungen zum B196 ermöglicht. Sobald uns die entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt, werden wir die Fahrschulen im Landkreis unverzüglich informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

20.05.2020 - Verkehr

Lärmbelastung Straßenverkehr

Frage

Hallo Herr Löwl,

ich bin Anwohner in der Freisinger Straße in Markt Indersdorf. Seit Jahren kann man hier sehen wie der Straßenverkehr (auch viel LKW-Verkehr und am Wochenende viele Motorräder) immer mehr zunimmt und damit auch die Belastung durch Lärm und Gestank. An manchen Tagen ist die Belastung kaum erträglich. Leider wohnen wir in einem Bereich der noch nicht Tempo 30 ist, in dem Tempo 30 Bereich (aktuell schon ca. 2/3 der gesamten Straße) ist die Lärmbelastung deutlich geringer. Daher die Frage ob man nicht im gesamten Bereich Tempo 30 einführen kann? Um die Lärmbelastung zu reduzieren. Dies würde auch dem Fahrradverkehr zugute kommen, da es auch hier teilweise zu gefährlichen Situationen kommt.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Bange

Antwort

Sehr geehrter Herr Bange,

vielen Dank für Ihre eMail. Mir ist die Situation in der Freisinger Straße in Markt Indersdorf bekannt. Gerade aufgrund der aktuellen Sperrung des Rathausplatzes ist hier eine akute Verkehrszunahme nachvollziehbar, aber natürlich steigt die Auslastung aller Straßen seit Jahren kontinuierlich an.

Eine Beschränkung – insb. auf den, dem überörtlichen Verkehr dienenden Staats- und (wie hier) Kreisstraßen - bedarf jedoch einer gesetzlichen Befugnis. Diese liegt für den von Ihnen genannten Teilbereich nicht vor. Die genannten „Tempo 30“-Bereiche liegen am Altenheim bzw. betreuten Wohnen und in der Nähe der Schule bzw. auf dem Schulweg. Die Anordnung von „Tempo 30“ für die gesamte Freisinger Straße ist daher rechtlich nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

20.05.2020 - Verkehr

Schulung Führerscheinklasse B 196

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,

mein Name ist Manuela Pöllath, bin Mutter von 3 Kindern und wohne in Günding. Dies kurz zu meiner Person.

Letzte Woche konnte ich, nach der coronabedingten Zwangspause, endlich meine Unterrichtseinheiten zum Erwerb des Führerscheines B196 fortsetzen. Überraschenderweise wurde mir gestern leider mitgeteilt, dass die Schulung des B196 bis auf weiteres vom LRA Dachau untersagt wurde, da es nicht als Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse ausgelegt wird. Eine weitere Entscheidung diesbezüglich soll diesen Freitag getroffen werden.
Das erstaunt mich doch sehr..., d.h. diese Fahrerlaubnis wird dann quasi als „ Spassmobil-Führerschein-Klasse „ betrachtet ?
Hier möchte und muss ich doch widersprechen. Wir haben uns bewusst entschieden ein Auto herzugeben und als Alternative mit einem Roller weiterhin mobil zu bleiben. (Mit 3 Kindern nicht unwichtig.) Dieses Fahrzeug stellt bei inzwischen sehr hohen Verkehrsaufkommen in unserer Gegend, eine Ressourcen- und Klimafreundliche Möglichkeit da. Unter diesen Gesichtspunkten wurde der B196, wie auch bereits in einigen Nachbarländern üblich, bei uns eingeführt.

Ich bitte Sie dies bei der Entscheidung entsprechend zu berücksichtigen, dass für den ein oder anderen Bürger diese Option der Mobilität durchaus wichtig ist und man hier nicht davon ausgehen kann, dass alle diese Fahrerlaubnis nur zur „Gaudi“ erwerben.

Ich hoffe, dass am Freitag eine für alle Seiten nachvollziehbare Entscheidung seitens des LRA getroffen wird und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Manuela Pöllath

Antwort

Sehr geehrte Frau Pöllath,

die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_4/true) erlaubt in § 17 den theoretischen Fahrschulunterricht sowie theoretische Fahrprüfungen zum erstmaligen Erwerb eines Führerscheins. Praktischer Fahrschulunterricht und praktische Fahrprüfungen sind nur für die Dauer von jeweils höchstens 60 Minuten zulässig.

Bei den Schulungen zur sog. B196-Klasse handelt es sich um eine „Erweiterung“ eines bestehenden Führerscheins (https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/autofuehrerschein-motorrad-fahren/) und somit nicht um den aktuell erlaubten „erstmaligen Erwerb“. Daher sind diese Kurse zur Zeit – wie auch Schulungsangebote in vielen anderen Bereichen – (noch) nicht möglich.

Nach Rücksprache mit dem Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.V. sowie der Regierung von Oberbayern soll jedoch zeitnah eine weitere Lockerung kommen, welche auch Schulungen zum B196 ermöglicht. Sobald uns die entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt, werden wir die Fahrschulen im Landkreis unverzüglich informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl