Landrat im Dialog - Fragen und Antworten

Gemeinsam und gut miteinander leben im Landkreis Dachau. Dazu gehört auch, Anliegen und Probleme direkt zu klären.
Landrat Stefan Löwl steht Ihnen im Rahmen des Bürgerdialogs Rede und Antwort. Hier finden Sie die bisherigen Anfragen.

23.12.2020 - Sonstiges

Corona-Impfungen

Frage

Guten Tag Herr Löwl,

aufgrund der vielen Todesfälle gehe ich davon aus, dass nur ein Corona-Impfstoff einen Schutz vor der Pandemie bieten wird. Es ist daher in aller Interesse, dass die Impfungen so zügig wie möglich vorgenommen werden.
Wir werden am 27.12. starten. Wie organisieren Sie es, dass unvermeidliche zeitliche Lücken (Termin vergessen, etc.) möglichst effizient genutzt werden, um einen unnötigen Leerlauf und damit eine schwerwiegende Verzögerung der Impfungen zu vermeiden. Nur mit einem effizienten Management dieses Leerlaufs" können Tausende von Erkrankungen und viele Todesfälle vermieden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Süßbauer

Antwort

Sehr geehrter Herr Süßbauer,

wir haben im Landkreis zwei Impfzentren und mit dem Bayerischen Roten Kreuz sowie der Johanniter Unfallhilfe zwei starke und erfahrene Partner, sowohl im medizinischen Bereich wie auch im Bewältigen von schwierigen Lagen. Aktuell bereiten wir uns vor, die ersten Impfdosen, welche wir ab dem 27.12.2020 erwarten, den – gemäß den verbindlichen Vorgaben der Coronaimpfverordnung des Bundes zu priorisierenden – Personen anzubieten. Ab Anfang 2021 können sich dann alle berechtigten Personen (am Anfang insb. Personen, welche das 80igste Lebensjahr schon vollendet haben, später dann auch weitere Personengruppen) direkt bei den Impfzentren melden. Allgemeine Informationen finden Sie im Internet unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/; aktuelle Information aus dem Landkreis unter https://www.landratsamt-dachau.de/impfen. Einen Leerlauf wird es sicherlich nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

15.12.2020 - Sonstiges

Planung Impfzentren

Frage

Sehr geehrter Herr Landrat,
ich habe mit großem Erstaunen die Information zur Kapazität (150 Impfungen täglich) und Öffnungszeiten von vier Stunden täglich zur Kenntnis genommen.
Bei ca. 150.000 Einwohnern des Landkreises und zwei Zentren planen Sie 500 Tage für die Impfkampagne? Ist das Ihr Verständnis vom Schutz der Bevölkerung? Oder ist dies nur der Startwert und begrenzt durch die verfügbaren Impfdosen?
Persönlich erwarte ich von Ihnen, dass Sie Alles, wirklich Alles, mobilisieren um allen Impfwilligen eine möglichst frühzeitige Impfung zu ermöglichen.
Ich schlage vor, dass Sie Ihre Impfkampagnenstrategie auf der Homepage des Landkreises veröffentlichen. Zumindest die Gefahr von missverständlichen Mitteilungen in der Presse können Sie so verhindern.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Jakszentis

Antwort

Sehr geehrter Herr Jakszentis,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die aktuellen Planungen entsprechen den Vorgaben seitens der Staatsregierung und sind natürlich mit der anfänglich wohl verfügbaren Menge an Impfstoff begründet. Allerdings haben wir zwei Impfzentren im Landkreis und somit auch schon anfänglich eine Impfkapazität von insgesamt 300 Impfungen/Tag.

Beide Impfzentren sind natürlich so ausgelegt, dass die Impfzeiten und damit die Kapazität sukzessive ausgeweitet werden kann. Gemeinsam mit den Mobilen Impfteams (anfänglich 2, ausbaubar auf bis zu 10 Teams) könnten wir im Landkreis eine Impfkapazität von über 1000 Impfungen/Tag erreichen.

Diese Planungen sind so auch bereits gegenüber den Medien kommuniziert und werden – bei der morgigen Vorstellung der Impfzentren – auch noch einmal erläutert.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

14.12.2020 - Sonstiges

7-Tage-Inzidenz und Maßnahmen

Frage

Grüß Gott, Herr Löwl,
es tut mir leid, dass ich mich direkt an Sie wenden muss, aber Sie können mir vielleicht erklären, warum der Landkreis so zögerlich auf die wahnsinnig hohen Infektionszahlen reagiert. Auch verstehe ich nicht, wieso man auf der Homepage explizit darauf hinweist, dass die 7-Tage-Indzidenz heute unter 200 liegt, obwohl seit vorgestern keine Zahlen an das RKI weitergemeldet wurden. Die tatsächliche Inzidenz liegt heute bei über 260! Sie haben doch die Möglichkeit, individuell nachzuschärfen und auch die Bewohner im Landkreis nochmal entsprechend auf die Dramatik der Situation hinzuweisen. Stattdessen gewinnt man regelmäßig den Eindruck, dass ja eigentlich alles gar nicht so schlimm ist. Warum wird das gemacht? Ihnen müsste doch der Schutz der LandkreisbürgerInnen am Herzen liegen. Bitte weisen Sie noch einmal auf unsere besondere Hotspot-Situation hin. Außerdem wäre ich Ihnen dankbar, wenn die Geschäfte auch stärker kontrolliert würden. In Karlsfeld z.B. erfolgen bei den Supermärkten Rewe und Edeka keinerlei Zugangskontrollen und auch die Maskenpflicht wird nicht überall eingehalten. Ich bitte Sie von Herzen, alles in Ihrer Macht stehende zu tun, um die Menschen zu schützen und die Dramatik der Situation deutlich zu machen.
Freundliche Grüße,
Ingrid Franke

Antwort

Sehr geehrte Frau Franke,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir beobachten die Entwicklung hier im Landkreis Dachau sehr aufmerksam und melden die Neuinfektionen täglich (auch an den Wochenenden und Feiertagen) an die zuständigen Behörden und Fachstellen. Ihre Aussage, „obwohl seit vorgestern keine Zahlen an das RKI weitergemeldet wurden“ trifft insoweit nicht zu. Warum gemeldete Daten beim RKI (ebenso wie beim LGL) nicht immer zeitnah übernommen werden, kann ich leider nicht sagen. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir nur die (rechtlich) relevanten Daten (RKI-Inzidenz und eben die Tage, an welchen bestimmte Werte unterschritten werden, s.u.) veröffentlichen und insb. keine Maßnahmen oder Beschränkungen lokal erlassen können, welche von den zwingenden Vorgaben der (aktuell) 10. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) abweichen.

In früheren IfSMV fanden sich noch Ermächtigungsgrundlagen für lokale Entscheidungen. Dies ist in den letzten IfSMV aber nur noch sehr eingeschränkt der Fall. Insbesondere wurde für die Überschreitungen der Inzidenzwerte von > 200 und > 300 rechtlich verbindliche Maßnahmen festgelegt (vgl. §§ 25, 26 der 10. IfSMV). Die Landratsämter sind hier lediglich verpflichtet, die Überschreitung festzustellen/bekannt zu geben (§ 25 S. 2 der 10. IfSMV) sowie über das Ende der Maßnahmen (frühestens nach einer Unterschreitung des Inzidenzwerts an 7 Tagen in Folge; § 25 S. 3 der 10. IfSMV) zu entscheiden.

Für die Kontrollen der Geschäfte sind die Gemeinden zuständig. Wir haben (erneut) Ende letzter Woche auf die geltenden Regelungen und Kontrollobliegenheit hingewiesen. Auch die Polizei ist hier unterstützend tätig und hat gerade am vergangenen Wochenende eine Vielzahl von Kontrollen durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

08.12.2020 - Sonstiges

Corona-Pandemie: Distanzunterricht für Schülerjahrgänge 8-10

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,
aus Ihrer Pressemitteilung entnehme ich, dass beabsichtigt ist, die Schülerjahrgänge ab der 8. Klasse fortan nur noch im Distanzunterricht zu beschulen. Diese Jahrgänge befinden sich bereits seit dieser Woche im Wechselunterricht, während die übrigen Jahrgänge wohl auch weiterhin im Regelbetrieb beschult werden. Es ist mir nicht verständlich, warum nicht vor dieser gravierenden Verschärfung für die Jahrgänge ab 8. Klasse zunächst weitere Schülerjahrgänge in den Wechselunterricht geschickt werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass die mittleren Jahrgänge bereits im Frühjahr die längste Zeit vom Präsenzschulbetrieb ausgeschlossen waren (3 Monate vor Beginn der Sommerferien). Schon diese erste Zeit zu Hause hatte zur Auswirkung, dass zahlreiche SchülerInnen gravierende Lücken aufgebaut haben - die Altersgruppe zwischen 14 und 16 Jahren benötigt wie wohl kaum eine andere den Präsenzunterricht, da der elterliche Einfluss schwindet und die eigene Arbeitsmotivation auf dem Tiefpunkt weil ein Schulabschluss noch nicht in Sicht ist. Ein tageweiser Wechselunterricht ist auch für 11. Klassen an Gymnasiem und auch unter Betreuungsgesichtspunkten für jüngere Jahrgänge zumutbar - im Landkreis Olching wurde der tageweise Wechselunterricht sogar für eine Grundschule praktiziert. Der Gleichbehandlungsrundsatz und das allen zustehende Recht auf effektive Bildung rechtfertigen es nicht, die coronabedingten Einschränkungen des Schulbetriebs allein den mittleren Jahrgängen aufzubürden, während die übrigen SchülerInnen (an Gymnasien immerhin 5 von 8 Jahrgängen) ohne Mindestabstand weiterhin in voller Stärke in den Klassenzimmern sitzen und Präsenzunterricht genießen.
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. jur. Stephanie Hörl

Antwort

Sehr geehrte Frau Dr. Hörl,

die Frage des Unterrichts richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben und ist keine Entscheidung des lokalen Gesundheits- bzw. Landratsamtes.

Aktuell gilt (noch) die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV). Da Ende vergangener Woche das RKI für den Landkreis Dachau eine Inzidenz > 200 errechnet und veröffentlich hat, mussten die Schulen im Landkreis gem. § 25 S. 1 Nr. 2 der 9. IfSMV auf den Wechselunterricht ab der 8. Jahrgangsstufe umstellen. Dies gilt noch bis mind. Freitag (vgl. § 25 S. 3 der 9. IfSMV).

Heute soll die neue (10.) IfSMV erlassen werden, die dann ab morgen gelten wird. Hier soll – laut den Pressemitteilungen, der konkrete Verordnungstext liegt uns noch nicht vor – bei einer Inzidenz > 200 für die Klassen ab der 8. Jahrgangsstufe der Distanzunterricht gelten. Aktuell liegt die RKI-Inzidenz für den Landkreis Dachau bei 188,5. Für eine Inzidenz < 200 soll nach der 10. IfSMV weiterhin Wechselunterricht durchgeführt werden. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich weitere Auskünfte hierzu aktuell aber noch nicht machen kann. Die von der Bayerischen Staatsregierung vorgeschlagenen Regelungen können Sie dem entsprechenden Kabinettsbericht entnehmen (https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-dezember-2020/?seite=1617).

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

17.11.2020 - Sonstiges

Container Rosen-/Lilienstraße

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,

als Anwohner in der Lilienstraße bin ich seit 5 Jahren von der von der Containersiedlung ausgehenden Lärmbelästigung betroffen.
Heute, Samstag vormittag, wieder lautstarke Partymusik. Trotz Lärmschutzfenster (wegen der Bahn) unerträglich laut. Als Nachbarn rübergehen und sich beschweren eskaliert die Situation nur nicht, weil ein Zaun dazwischen ist.
Drei Mann vom Wachdienst stehen in sicherer Entfernung und schauen zu.
Wofür ist das Wachpersonal da, wenn wir trotzdem bei jeder Ruhestörung die Polizei rufen müssen?
Wie lange werden wir Anwohner noch damit alleine gelassen?

Gruß
R. Koch

Antwort

Sehr geehrter Herr Koch,

ich habe Ihre eMail erhalten, kann gegen Partymusik am Samstagvormittag aber rechtlich nichts machen.

Wie Sie sicherlich der Presseberichterstattung entnommen haben, muss die Unterkunft in der Lilienstraße noch bis zur Inbetriebnahme der Ersatzneubauten für die (früheren) Asylunterkünfte an der Kufsteiner Straße genutzt werden. Die baurechtlichen Voraussetzungen wurden seitens der Stadt zwischenzeitlich geschaffen. Aktuell laufen die Detailplanungen und notwendigen Vorarbeiten. Einen konkreten Zeitplan kann ich Ihnen daher noch nicht mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl