Landrat im Dialog - Fragen und Antworten

Gemeinsam und gut miteinander leben im Landkreis Dachau. Dazu gehört auch, Anliegen und Probleme direkt zu klären.
Landrat Stefan Löwl steht Ihnen im Rahmen des Bürgerdialogs Rede und Antwort. Hier finden Sie die bisherigen Anfragen.

13.04.2021 - Sonstiges

Impfung

Frage

Sehr geehrter Hr. Löwl,

Stimmt es, dass im Wirtshaus am Erdweg geimpft wird? Dies wurde mir, bei einer Terminvereinbarung zur Impfung angezeigt.

Mfg

Antwort

Sehr geehrter Herr Neumann,

dies ist korrekt.
Im Rahmen unseres „Impfturbos“ in dieser Woche haben wir in Erdweg und Vierkirchen diese Woche temporäre Außenstellen der Impfzentren eingerichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

13.04.2021 - Sonstiges

Covid19-Impfung

Frage

Ich habe eine Impfeinladung erhalten mit Astra-Zeneca. Ich habe Krebs (2 OP's 2020), 3 Venenthrombosen, hypert. Herzerkrankung und möchte keine Astra-Zeneca-Impfung. Nirgends kann man anrufen, um ein anderes Vakzin zu bekommen. Traurig! Ist das wirklich Bürgernähe? Mein Hausarzt (Dr. Hegele u Hary) haben bei 700 Anmeldungen 30 Impfdosen von Biontec bekommen. Da komme ich vermutlich Ende Juli dran!!!

Antwort

Sehr geehrte Frau Schläbitz,

eine Auswahl der Impfstoffe gibt es nach wie vor nicht. Lediglich mit ärztlichem Attest kann ein bestimmter Impfstoffwunsch/-notwendigkeit berücksichtigt werden.
Sollten Sie ein solches Attest haben, können Sie mir dieses gerne zur Weiterleitung an das zuständige Impfzentrum zukommen lassen.
Im Übrigen gibt es ein Impfangebot entsprechend den in der Coronaimpfverordnung vorgegebenen Berechtigung.
Aufgrund der altersbeschränkten Zulassung des Impfstoffs des Herstellers AstraZeneca für Personen über 60 Jahre werden Personen mit Impfberechtigung diese Termine nicht angezeigt/angeboten.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

09.04.2021 - Sonstiges

Präsenzunterricht Erst-Hilfe Kurs

Frage

Hallo Herr Löwl,
ich finde es sehr schockierend, dass in Zeiten von Corona für den Führerschein ein Erste-Hilfe Kurs mit Präsenzunterricht vorgeschrieben wird. Zumindest ging das aus einer Anfrage an die zuständige Behörde heraus.
Wie kann es sein, dass Schulen schließen müssen oder in der Wechselunterricht gehen, während Erste-Hilfe Kurse die sehr gut online angeboten werden in Dachau nicht akzeptiert werden?
Vielen Dank für das offene Ohr.
Schöne Grüße
Yannick Gerlach

Antwort

Sehr geehrter Herr Gerlach,

ich habe Ihre Nachricht erhalten. Ein grundsätzliches Verbot der Anerkennung von Bescheinigungen eines Online-Erste-Hilfe-Kurses ist mir nicht bekannt. Bei welcher Behörde haben Sie hier angefragt?

Die Anbieter von entsprechenden Online-Erste-Hilfe-Kursen müssen aber nach § 68 FeV staatlich und zusätzlich durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft zertifiziert und anerkannt sein. Uns sind diverse Lernplattformen bekannt, die (auch) Erste-Hilfe-Kurse anbieten, jedoch nicht anerkannt sind. Hier wurden wir von der Regierung von Oberbayern darauf hingewiesen, diese Bescheinigungen nicht anzuerkennen.

Eine Liste von anerkannten Anbietern findet man unter www.bg-qseh.de.

Die Durchführung des Erste-Hilfe-Kurses in Präsenzform kann, wie auch sonstige erlaubte Schulungen z.B. der Fahrschulen, aber auch unter hygienischen Vorschriften mit Maskenpflicht und Abstandsregel stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

07.04.2021 - Sonstiges

Corona Impfung

Frage

Sehr geehrter Herr Landrat,
in Essen (NRW) hat mein Schwager 66 (keine Risikogruppe) heute online einen Impftermin für kommenden Mittwoch 7.3 vereinbart. Astra Zenica. Wann kann ich das für meine Frau 65 und mich 64 in Dachau machen?
Vielen Dank

Antwort

Sehr geehrter Herr Pawlak,

ich habe Ihre Nachricht erhalten, kann aber leider nicht beurteilen, auf welcher Grundlage die Terminvergaben in NRW erfolgen bzw. wie viele Personen in welcher Prioritätsgruppe impfberechtigt und impfwillig sind. Hier in Bayern werden die Impftermine durch das bayernweite System BayIMCO automatisiert anhand den Vorgaben der Coronaimpfverordnung vergeben. Neben krankheits- oder berufsbezogenen Kriterien geht es hier insb. nach Alter.

Seit vergangener Woche können auch die niedergelassenen Ärzte impfen. Diese sind zwar auch an die Vorgaben der Coronaimpfverordnung gebunden, können innerhalb der Prioritätengruppen jedoch eigenverantwortlich die Reihung festlegen. Insoweit könnten hier – wenn der Arzt ausreichend Impfstoff zur Verfügung hat – bereits Personen 60+ geimpft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

07.04.2021 - Sonstiges

Öffnung Kosmetik

Frage

Guten Morgen,
Ich kann die Entscheidung das Dienstleistungsangebot in der Kosmetik zuzulassen, insbesondere im Gesichtsbereich, nicht nachvollziehen. Da liegt die Kundin ohne Maske der Kosmetikerin einen erheblichen Zeitraum und in einem Ŕaum gegenüber! Beim Tattoo können wenigsten beide Maske tragen - das ist aber verboten! Das passt doch nicht zusammen, warum hier die Ausnahmeregelung?
Grüße
Wolfgang Mandl

Antwort

Sehr geehrter Herr Mandl,

ich habe Ihre Nachricht erhalten. Leider kenne ich die Begründungen für die konkreten Maßnahmen, Verbote und Beschränkungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Detail nicht. Die Begründungen finden Sie aber im InterNet, zur letzten Änderung hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-225/

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl