Förderungen und Zuschusswesen

Der Freistaat Bayern fördert die Anschaffung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) zur Laienreanimation. Hierzu hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 17. Dezember 2020 die AED-Förderrichtlinie erlassen (BayMBl. 2021 Nr. 87). Die Zuwendungen sollen dazu beitragen, die Verfügbarkeit von AED durch eine Förderung der Anschaffung in Landkreisen und kreisfreien Städten zu erhöhen, die Mitglied einer Gesundheitsregionplus sind, und so in Fällen des plötzlichen Herztodes die Wahrscheinlichkeit des Eintritts irreversibler Schäden und des Todesfalls verringern.“
Zuständig für die Bewilligung von Zuwendungen nach der AED-Förderrichtlinie ist das Landratsamt.

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