Fahrzeug-Abmeldung online (Außerbetriebsetzung)
Die Fahrzeug-Abmeldung ist Teil der Online-Zulassungsbehörde
Melden Sie Ihr Fahrzeug komplett online ab. Eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Zulassungsbehörde ist nicht mehr nötig.
Die Online-Bezahlung der Gebühr erfolgt mittels Kreditkarte oder Giropay.
Die Abmeldung eines Fahrzeuges kann durch eine beliebige Person erfolgen, es ist keine Vollmacht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass nach erfolgter Abmeldung eine Anmeldung des Fahrzeuges frühestens am nächsten Tag möglich ist.
Voraussetzungen
Mit dem elektronischen Identitätsnachweis sind der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel gemeint. Die Online-Ausweisfunktion (eID) muss hierzu für den elektronischen Identitätsnachweis freigeschaltet sein.
Zudem benötigen Sie zum Auslesen des Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels Ihre PIN, ein Lesegerät sowie die AusweisApp2.
Sie können auch mobile Endgeräte zum Auslesen oder als Kartenlesegerät einsetzen. Mehr Information dazu erhalten Sie auf der Seite der AusweisApp2.
Seit dem 01.01.2015 werden die Kennzeichen mit neuen Stempelplaketten abgesiegelt sowie neue Zulassungsbescheinigungen Teil I ausgegeben. Beide Unterlagen sind mit speziellen Sicherheitscodes versehen, die Sie für die Außerbetriebsetzung freilegen müssen.
So funktioniert die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges über das Internet:
- Fahrzeuge, die seit dem 01.01.2015 neu bzw. wieder zugelassen werden, erhalten neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckten Sicherheitscodes.
- Verdeckung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) freilegen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar).
- Verdeckung der Siegelplakette(n) des/der Kennzeichen(s) abziehen (darunter wird jeweils ein Sicherheitscode sichtbar).
- Sobald die Siegel freigelegt sind, darf das Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
- Authentifizieren Sie sich mit Ihrem neuen Personalausweis (oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel) im Bürgerservice-Portal des Landkreises Dachau.
- Geben Sie im Portal Ihr Fahrzeugkennzeichen ein sowie die zuvor freigelegten Sicherheitscodes. Reservieren Sie Ihr Kennzeichen, falls das Fahrzeug später erneut zugelassen werden soll (selbes Kennzeichen, selber Zulassungsbezirk).
- Es erfolgt direkt eine Prüfung durch Übermittlung Ihrer Angaben an das Kraftfahrzeug-Bundesamt.
- Die Gebühr können Sie online mittels Kreditkarte oder Giropay bezahlen.
- Sie können den Bescheid über die Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.
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