Ausnahmegenehmigung

zum Befahren gesperrter Straßen / Parken im Halteverbot

Wenn Sie aus dringenden Gründen für den Verkehr gesperrte oder gewichtsbeschränkte Straßen befahren möchten, benötigen Sie eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung.

Dringende Gründe sind u.a.:

  • Umwelt- und Naturschutz
  • wissenschaftliche Untersuchungen
  • notwendige Arbeiten
  • genehmigte Veranstaltungen
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Für das Parken von Fahrzeugen zum Be- und Entladen im Halteverbot auf Kreis-, Staats- und Bundesstraßen benötigen Sie ebenfalls eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes.

Für Gemeindestraßen beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bitte bei der jeweiligen Gemeinde.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Herr Mrosek
(08131) 74-295 Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.03

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Straßenverkehrsbehörde
Rudolf-Diesel-Straße 20
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-295
Telefax: (08131) 7411-748
Öffnungszeiten

Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr