Ausnahmegenehmigung
zum Befahren gesperrter Straßen / Parken im Halteverbot
Wenn Sie aus dringenden Gründen für den Verkehr gesperrte oder gewichtsbeschränkte Straßen befahren möchten, benötigen Sie eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung.
Dringende Gründe sind u.a.:
- Umwelt- und Naturschutz
- wissenschaftliche Untersuchungen
- notwendige Arbeiten
- genehmigte Veranstaltungen
Für das Parken von Fahrzeugen zum Be- und Entladen im Halteverbot auf Kreis-, Staats- und Bundesstraßen benötigen Sie ebenfalls eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes.
Für Gemeindestraßen beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bitte bei der jeweiligen Gemeinde.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Herr
Mrosek
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(08131) 74-295 | Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.03 | strassenverkehr@lra-dah.Bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr