Beseitigung von Altautos
Es ist nicht erlaubt, dass ein abgemeldetes oder betriebsunfähiges Fahrzeug auf einer öffentlichen Verkehrsfläche abgestellt wird. Dieses Vorgehen gilt nicht als Parken, sondern als unerlaubte Sondernutzung. In diesem Fall wird an diesem Fahrzeug eine “Rote Punkt”-Plakette angebracht. Diese Plakette ist die Aufforderung, dass das Fahrzeug sofort entfernen werden muss.
Wenn die verantwortliche Person dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird das Fahrzeug abgeschleppt. Der Auftrag dafür erfolgt durch das Landratsamt Dachau. In diesem Fall müssen folgende Kosten von der verantwortlichen Person bezahlt werden:
- Abschleppkosten
- Entsorgungskosten
- Wenn erforderlich, Stand- und Sondermüllkosten
Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen möchten.
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Name | Telefon | Zimmer | |
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Herr
Reinosch
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(08131) 74-421 | Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.03 | strassenverkehr@lra-dah.Bayern.de |
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