Beseitigung von Altautos

Es ist nicht erlaubt, dass ein abgemeldetes oder betriebsunfähiges Fahrzeug auf einer öffentlichen Verkehrsfläche abgestellt wird. Dieses Vorgehen gilt nicht als Parken, sondern als unerlaubte Sondernutzung. In diesem Fall wird an diesem Fahrzeug eine “Rote Punkt”-Plakette angebracht. Diese Plakette ist die Aufforderung, dass das Fahrzeug sofort entfernen werden muss.

Wenn die verantwortliche Person dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird das Fahrzeug abgeschleppt. Der Auftrag dafür erfolgt durch das Landratsamt Dachau. In diesem Fall müssen folgende Kosten von der verantwortlichen Person bezahlt werden:

  • Abschleppkosten
  • Entsorgungskosten
  • Wenn erforderlich, Stand- und Sondermüllkosten

Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen möchten.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Herr Reinosch
(08131) 74-421 Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.03

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Straßenverkehrsbehörde
Rudolf-Diesel-Straße 20
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-295
Telefax: (08131) 7411-748
Öffnungszeiten

Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr