Umschreibung eines Führerscheins

Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie sechs Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland fahren. Danach müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben.

Wenn Sie einen Führerschein besitzen, der in einem EU- oder EWR-Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt wurde, gelten andere Vorgaben. Damit wir Ihnen mitteilen können, was wir im Einzelfall von Ihnen alles benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (dieser muss vom zuständigen Einwohnermeldeamt vorab abgezeichnet werden)
  • biometrisches Lichtbild
  • Erklärung über die Gültigkeit der Fahrerlaubnis
  • Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (erstmalige Begründung eines ständigen Aufenthalts, z. B. erweiterte Meldebescheinigung mit dem Zusatz: am … von … (Ausland) zugezogen)
  • Bestätigung über den Aufenthalt von mindestens 185 Tagen in dem betreffenden Land (außerhalb der EU)
  • Ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheines mit Klassifizierung (nur von amtlich anerkannten Übersetzungen)
  • Ausländischer Führerschein im Original

Hinweise zur Aushändigung/ Abholung

  • Der ausländische Führerschein muss durch das Landeskriminalamt auf Echtheit überprüft werden. Diese Überprüfung dauert zwei bis drei Wochen. Während dieser Zeit müssen Sie Ihren Führerschein abgeben.
  • Ihren ausländischen Führerschein müssen Sie abgeben, wenn Sie den deutschen Kartenführerschein bekommen.
  • Falls eine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist, informieren wir Ihre Fahrschule, sobald uns der Kartenführerschein vorliegt. Die Fahrschule kann Sie dann zur Prüfung anmelden. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie den neuen Führerschein bei uns abholen.

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Beantragt der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis (Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz) während der Dauer des Dienstverhältnisses die Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis (weil der Betreffende auch private Fahrzeuge führen möchte), kann ihm die allgemeine Fahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen erteilt werden.

Der Antrag muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden, da für den Führerschein Ihre Unterschrift benötigt wird. Bitte buchen Sie sich hierzu einen Termin.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis (siehe unten); der Antrag muss vorab von der Wohngemeinde/Einwohnermeldeamt abgestempelt werden
  • biometrisches Lichtbild
  • Dienstführerschein (falls Sie nicht mehr im aktiven Dienst sind benötigen Sie eine Bescheinigung über die erteilte (Dienst)fahrerlaubnis und über den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses)
  • Führerschein (falls vorhanden)

Wenn die Dienstfahrerlaubnis für C1, C, C1E, CE oder D1, D1E, D, DE in nächster Zeit abläuft

  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach § 12 Abs. 6 FeV bei Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung bei Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
  • Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise
  • Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (zusätzlich bei Klassen D, D1, DE, D1E)
  • Führungszeugnis der Belegart „OB“ bei Klassen D, D1, DE, D1E

Sie sind ein ukrainischer Berufskraftfahrer

Soweit Sie Fahrten durchführen, für die eine Berufskraftfahrerqualifizierung nach § 1 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlich ist, ist grundsätzlich eine Grundqualifikation erforderlich, die i.d.R. über die Schlüsselzahl 95 im Fahrerqualifizierungsnachweis nachzuweisen ist. Die Anerkennung nur des ukrainischen Führerscheins ist hier nicht ausreichend.

Unter der Voraussetzung einer ergänzenden Schulung und Prüfung räumt die Verordnung (EU) 2022/1280 den Mitgliedstaaten die Option ein, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise begrenzt auf die Dauer des Schutzstatus anzuerkennen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) arbeitet aktuell mit anderen Behörden daran, die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise in Deutschland zu schaffen. Bis zur Umsetzung in das nationale Recht können ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise nicht anerkannt werden.

Sie haben haben zwei Optionen:

  • Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen auf der Website des BMDV
  • Beantragen Sie die Umschreibung mit sämtlichen Prüfungen beim TÜV und bei der IHK (kostenintensivere Alternative)

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Auskunft Führerscheinstelle
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
(08131) 74-404 Rudolf-Diesel-Str. 20

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Fahrerlaubnisbehörde
Rudolf-Diesel-Straße 20
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-300
Telefax: (08131) 7411-712
Öffnungszeiten

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
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Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
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