Umschreibung eines Führerscheins

Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche

Bei einer Verlängerung des ausländischen Führerscheines oder einer Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis, die nicht prüfungsfrei umgeschrieben werden kann, sind weitere Unterlagen erforderlich. Damit wir Ihnen mitteilen können, was wir im Einzelfall von Ihnen alles benötigen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches Lichtbild
  • Erklärung über die Gültigkeit der Fahrerlaubnis
  • Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (erstmalige Begründung eines ständigen Aufenthalts, z. B. erweiterte Meldebescheinigung mit dem Zusatz: am … von … (Ausland) zugezogen)
  • Bestätigung über den Aufenthalt von mindestens 185 Tagen in dem betreffenden Land (außerhalb der EU)
  • Ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheines mit Klassifizierung (nur von amtlich anerkannten Übersetzungen)
  • Ausländischer Führerschein im Original
  • Antrag muss von der Wohngemeinde/Einwohnermeldeamt abgestempelt werden

Ausländischen Fahrerlaubnisinhabern wird empfohlen, sich bezüglich einer Umschreibung mit der Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung zu setzen, da für die jeweiligen Staaten unterschiedlichste Umschreibebedingungen gelten.

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Beantragt der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis (Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz) während der Dauer des Dienstverhältnisses die Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis (weil der Betreffende auch private Fahrzeuge führen möchte), kann ihm die allgemeine Fahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen erteilt werden.

Der Antrag muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden, da für den Führerschein Ihre Unterschrift benötigt wird.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag auf Dienstfahrerlaubnis
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Biometrisches Lichtbild
  • Dienstfahrerlaubnis (falls Sie nicht mehr im aktiven Dienst sind benötigen Sie eine Bescheinigung über die erteilte Dienstfahrerlaubnis und über den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses)

Sie sind ein ukrainischer Berufskraftfahrer

Soweit Sie Fahrten durchführen, für die eine Berufskraftfahrerqualifizierung nach § 1 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlich ist, ist grundsätzlich eine Grundqualifikation erforderlich, die i.d.R. über die Schlüsselzahl 95 im Fahrerqualifizierungsnachweis nachzuweisen ist. Die Anerkennung nur des ukrainischen Führerscheins ist hier nicht ausreichend.

Unter der Voraussetzung einer ergänzenden Schulung und Prüfung räumt die Verordnung (EU) 2022/1280 den Mitgliedstaaten die Option ein, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise begrenzt auf die Dauer des Schutzstatus anzuerkennen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) arbeitet aktuell mit anderen Behörden daran, die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise in Deutschland zu schaffen. Bis zur Umsetzung in das nationale Recht können ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise nicht anerkannt werden.

Sie haben haben zwei Optionen:

  • Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen auf der Website des BMDV
  • Beantragen Sie die Umschreibung mit sämtlichen Prüfungen beim TÜV und bei der IHK (kostenintensivere Alternative)

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Auskunft Führerscheinstelle
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
(08131) 74-404 Rudolf-Diesel-Str. 20

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Fahrerlaubnisbehörde
Rudolf-Diesel-Straße 20
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-300
Telefax: (08131) 7411-712
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