Umtausch (Pflichtumtausch) eines Führerscheins
Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden.
Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Bitte nutzen Sie für den Umtausch unsere Online-Antragstellung.
Aufgrund der zahlreichen Anträge ist es uns leider nicht möglich, Auskünfte zum Bearbeitungsstand zu geben. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab, damit wir unsere Kapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung nutzen können. Sollten wir tatsächlich noch Unterlagen benötigen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Die Bearbeitung Ihres Antrags nach Eingang aller Unterlagen bis hin zum Drucken des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei kann mehrere Wochen dauern.
Übersicht, wann welche Dokumente umgetauscht werden müssen
Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss | Unsere Bitte an Sie aus Kapazitätsgründen |
Vor 1953 | 19.01.2033 | Bitte warten Sie noch ab |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 | Jetzt umtauschen! |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 | Jetzt umtauschen! |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 | Jetzt umtauschen! |
1971 oder später | 19.01.2025 | Jetzt umtauschen! |
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss | Unsere Bitte an Sie aus Kapazitätsgründen |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 | Bitte warten Sie noch ab |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 | Bitte warten Sie noch ab |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 | Bitte warten Sie noch ab |
2008 | 19.01.2029 | Bitte warten Sie noch ab |
2009 | 19.01.2030 | Bitte warten Sie noch ab |
2010 | 19.01.2031 | Bitte warten Sie noch ab |
2011 | 19.01.2032 | Bitte warten Sie noch ab |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 | Bitte warten Sie noch ab |
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Aktueller Papierführerschein (grau oder rosa) im Original. Der Führerschein wird von uns entwertet und schnellstmöglich an Sie zurückgeschickt.
- Falls Sie die Klassen T bzw. CE79 beantragen, benötigen Sie die jeweiligen Bescheinigungen.
- Wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht durch das Landratsamt Dachau ausgestellt wurde, müssen Sie bei der ausstellenden Behörde eine Bestätigung Ihrer Führerscheindaten (Karteikartenabschrift) anfordern.
Gebühren
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Bei Umtausch eines Papierführerscheines (grau/rosa) in den EU-Kartenführerschein beträgt die Gebühr 30,40 Euro inkl. 5,10 Euro Direktversand.
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Sind Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheines, beträgt die Gebühr 31,10 Euro inkl. 5,10 Euro Direktversand (nur über den Antrag ohne Anmeldung beim Bürgerkonto möglich)
So erhalten Sie Ihren neuen Führerschein
Ihr neuer Führerschein wird Ihnen per Einschreiben direkt von der Bundesdruckerei nach Hause zugesandt.
Sollten Sie bei der Antragstellung keinen Direktversand gewählt haben und ist eine persönliche Abholung bei der Führerscheinstelle nicht möglich, können Sie sich Ihren Kartenführerschein nach Antragstellung von der Fahrerlaubnisbehörde an Ihren Hauptwohnsitz schicken lassen. Hierbei entsteht eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,89 €.
Wenn Sie Ihren Führerschein nach Hause geschickt bekommen wollen, füllen Sie die untenstehende Einverständniserklärung aus. Sie können diese Einverständniserklärung direkt bei uns, durch Einwurf in den Briefkasten der Führerscheinstelle, abgegeben oder über das sichere Kontaktformular der Führerscheinstelle übersenden.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Auskunft
Führerscheinstelle
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
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(08131) 74-404 | Rudolf-Diesel-Str. 20 | fuehrerschein@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit / Auskunft
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr