Umtausch (Pflichtumtausch) eines Führerscheins

Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden.

Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Bitte nutzen Sie für den Umtausch unsere Online-Antragstellung.

Aufgrund der zahlreichen Anträge ist es uns leider nicht möglich, Auskünfte zum Bearbeitungsstand zu geben. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab, damit wir unsere Kapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung nutzen können. Sollten wir tatsächlich noch Unterlagen benötigen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Die Bearbeitung Ihres Antrags nach Eingang aller Unterlagen bis hin zum Drucken des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei kann mehrere Wochen dauern.

Übersicht, wann welche Dokumente umgetauscht werden müssen

Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss Unsere Bitte an Sie aus Kapazitätsgründen
Vor 1953 19.01.2033 Bitte warten Sie noch ab
1953 bis 1958 19.01.2022 Jetzt umtauschen!
1959 bis 1964 19.01.2023 Jetzt umtauschen!
1965 bis 1970 19.01.2024 Jetzt umtauschen!
1971 oder später 19.01.2025 Jetzt umtauschen!

Ausstellungsjahr des Führerscheins Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss Unsere Bitte an Sie aus Kapazitätsgründen
1999 bis 2001 19.01.2026 Bitte warten Sie noch ab
2002 bis 2004 19.01.2027 Bitte warten Sie noch ab
2005 bis 2007 19.01.2028 Bitte warten Sie noch ab
2008 19.01.2029 Bitte warten Sie noch ab
2009 19.01.2030 Bitte warten Sie noch ab
2010 19.01.2031 Bitte warten Sie noch ab
2011 19.01.2032 Bitte warten Sie noch ab
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033 Bitte warten Sie noch ab

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Aktueller Papierführerschein (grau oder rosa) im Original. Der Führerschein wird von uns entwertet und schnellstmöglich an Sie zurückgeschickt.
  • Falls Sie die Klassen T bzw. CE79 beantragen, benötigen Sie die jeweiligen Bescheinigungen.
  • Wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht durch das Landratsamt Dachau ausgestellt wurde, müssen Sie bei der ausstellenden Behörde eine Bestätigung Ihrer Führerscheindaten (Karteikartenabschrift) anfordern.

Gebühren

  • Bei Umtausch eines Papierführerscheines (grau/rosa) in den EU-Kartenführerschein beträgt die Gebühr 30,40 Euro inkl. 5,10 Euro Direktversand.

  • Sind Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheines, beträgt die Gebühr 31,10 Euro inkl. 5,10 Euro Direktversand (nur über den Antrag ohne Anmeldung beim Bürgerkonto möglich)

So erhalten Sie Ihren neuen Führerschein

Ihr neuer Führerschein wird Ihnen per Einschreiben direkt von der Bundesdruckerei nach Hause zugesandt.


Sollten Sie bei der Antragstellung keinen Direktversand gewählt haben und ist eine persönliche Abholung bei der Führerscheinstelle nicht möglich, können Sie sich Ihren Kartenführerschein nach Antragstellung von der Fahrerlaubnisbehörde an Ihren Hauptwohnsitz schicken lassen. Hierbei entsteht eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,89 €.

Wenn Sie Ihren Führerschein nach Hause geschickt bekommen wollen, füllen Sie die untenstehende Einverständniserklärung aus. Sie können diese Einverständniserklärung direkt bei uns, durch Einwurf in den Briefkasten der Führerscheinstelle, abgegeben oder über das sichere Kontaktformular der Führerscheinstelle übersenden.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Auskunft Führerscheinstelle
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
(08131) 74-404 Rudolf-Diesel-Str. 20

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Fahrerlaubnisbehörde
Rudolf-Diesel-Straße 20
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-300
Telefax: (08131) 7411-712
Öffnungszeiten

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung

Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit / Auskunft
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr