Fahrlehrer / Fahrschulen
Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Für die Ausbildung von Fahrschülern benötigen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Diese müssen Sie nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich bei der Führerscheinstelle beantragen.
Zur Ausbildung von Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, ist eine Fahrlehrerlaubnis erforderlich.
Zur Erteilung oder Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis füllen Sie bitte folgenden Antrag aus:
Bitte senden Sie uns den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen zu. Ergeben sich bei der Bearbeitung Zweifel an der Eignung, liegt es in unserem Ermessen, ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern.
Erst nach Erteilung der Fahrlehrerlaubnis darf mit der Ausbildung von Fahrschülern begonnen werden. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldbußen bis zu 5.000 Euro!
Sollten Sie bereits eine Fahrlehrererlaubnis aus dem Ausland besitzen, müssen Sie diese bei uns umtauschen. Bitte füllen Sie dazu, folgenden Antrag aus:
Bitte senden Sie uns den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen zu.
Beim Umtausch kann evtl. eine höhere Gebühr anfallen, als bei einer Neuerteilung. Für genauere Informationen können Sie sich gerne an die unten aufgeführten Ansprechpartner wenden.
Die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis erfordert unterschiedlichste Voraussetzungen. Für genauere Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Ansprechpartner.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Herr
Bandner
|
(08131) 74-369 | Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.01 | verkehrsbehoerde@lra-dah.bayern.de |
Frau
Scheuffele
|
(08131) 74-1981 | Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.06 | fuehrerschein@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit / Auskunft
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr