Fahrlehrer / Fahrschulen

Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Fahrlehrer

Für die Ausbildung von Fahrschülern benötigen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Sollten Sie bereits eine Fahrlehrererlaubnis aus dem Ausland besitzen, müssen Sie diese bei uns umtauschen. Diese müssen Sie nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich bei der Führerscheinstelle beantragen.

Erst nach Erteilung der Fahrlehrerlaubnis darf mit der Ausbildung von Fahrschülern begonnen werden. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldbußen bis zu 5.000 Euro!

  • Antrag auf Erteilung oder Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis
  • Ausweis oder Geburtsurkunde (21. Lebensjahr bei Erteilung vollendet)
  • Lebenslauf (unterschrieben)
  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse BE und 3 Jahre Vorbesitz der Klasse B bei Erteilung (Vorlage Führerschein)
  • Erweitertes Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate (Beantragung beimEinwohnermeldeamt)
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkanntenLehrberuf oder einer gleichwertigen Vorbildung
  • Ärztliche Gutachten über Anforderung der Klasse C1 und C nach Anlag 5+6 FeV (körperliche und geistige Eignung und Sehvermögen) oder gültiger Führerschein der Klasse C1 usw., erworben ab 01.01.1999
  • Bescheinigung einer amtl. anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
  • Vorlage des Vertrags mit Ausbildungsfahrschule inkl. Lehrplan (nach bestandener Prüfung)
  • Antrag auf Erteilung oder Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis
  • Ausbildungsbescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer und den Inhalt (theoretischer und praktischer Unterricht) der durchgeführten Ausbildung
  • Bescheinigung einer amtl. anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über 2 Reflexionstage und 1 Reflexionswoche Anwärterschein und Nachweis über Beschäftigungsverhältnis (nach bestandener Prüfung)
  • Antrag auf Erteilung oder Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis
  • Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse und bei Erteilung 2 Jahre Vorbesitz der jeweiligen Klasse A2, CE oder D (Ausnahmen: Bundeswehr und Polizei oder Zusatzausbildung mit 60 Fahrstunden a 45 Min)
  • Nachweis über Zusatzausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte (Klasse A = 1 Monat, Klasse CE/DE = 2 Monate bzw. verkürzt 1 Monat)
  • Erweitertes Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate (Beantragung beim Einwohnermeldeamt)
  • alten Fahrlehrerschein (nach bestandener Prüfung)
  • Antrag auf Umtausch einer ausländischen Fahrlehrerlaubnis
  • Identitätsnachweis (21. Lebensjahr vollendet) Original oder amtlich beglaubigte Kopie des Befähigungsnachweises/Ausbildungsnachweises aus dem anderen Staat, der zum Fahrlehrer berechtigt
  • Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse
  • Erweitertes EU-Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate (Beantragung beim Einwohnermeldeamt)
  • Nachweis, dass in den letzten 10 Jahren mind. 2 Jahre lang die Tätigkeit des Fahrlehrers ausgeübt wurde
  • Ärztliche Gutachten über Anforderung der Klasse C1 und C nach Anlag 5+6 FeV (körperliche und geistige Eignung und Sehvermögen)
  • Nachweis des Staates des Befähigungsnachweises/ Ausbildungsnachweises, dass kein Fall vorliegt, in dem die Ausübung des Berufs wegen fehlender geistiger oder körperliche Eignung untersagt worden ist
  • Kenntnisse über die für die Ausübung des Berufs notwendige deutsche Sprache
  • Befähigungsnachweis/ Ausbildungsnachweis des anderen Staates mit den Voraussetzungen des Inlandes übereinstimmt, ggf. Nachweis über Teilnahme am Anpassungslehrgang oder an einer Eignungsprüfung
  • Bei Ausstellung des Fahrlehrerschein: Nachweis über Beschäftigungsverhältnisbei einer Fahrschule

Fahrschulen

Die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis erfordert unterschiedlichste Voraussetzungen. Für genauere Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Ansprechpartner.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Herr Bandner
(08131) 74-369 Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.01
Frau Scheuffele
(08131) 74-1981 Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.06

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Fahrerlaubnisbehörde
Rudolf-Diesel-Straße 20
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-300
Telefax: (08131) 7411-712
Öffnungszeiten

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung

Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit / Auskunft
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr