Fahrgastbeförderung
Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Wenn Sie gewerblich Fahrgäste befördern wollen (Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Pkw im gebündelten Bedarfsverkehr oder Pkw für Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzung
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt (Bei Krankenkraftwagen 19 Jahre)
- EU-Kartenführerschein (sollten Sie noch einen alten Führerschein haben, muss dieser in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden)
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Fahrgastbeförderung (der Antrag muss vor der Abgabe von der Meldebehörde bestätigt werden)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
- Erweitertes Führungszeugnis für Behörden (nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 und 5 FeV
- Nachweis über die Fachkundeprüfung (bei Taxi, Mietwagen und Pkw im gebündelten Bedarfsverkehr)
Weitere Informationen
Bei Fragen zur Fachkundeprüfung melden Sie sich bitte telefonisch unter (08131) 74-491.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Frau
Sallinger
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(08131) 74-491 | Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.07 | fuehrerschein@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit / Auskunft
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