Begleitetes Fahren mit 17

Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE kann schon mit 17 Jahren erteilt werden. Die Jugendlichen dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist Voraussetzung.

Den Antrag auf erstmalige Erteilung eines Führerscheins müssen Fahranfängerinnen und Fahranfänger persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, da der später ausgestellte EU-Kartenführerschein die Unterschrift beinhaltet, die persönlich geleistet werden muss.

Voraussetzungen:

  • Sie sind mindestens 16 ½ Jahre alt, wenn Sie den Antrag stellen
  • Sie benennen mindestens eine Begleitperson, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz des Führerscheins Klasse B oder Klasse 3 ist und maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis mit 17
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung
  • Erste-Hilfe Nachweis
  • Kopie des Personalausweises aller Begleitpersonen (beidseitig)
  • Kopie des Führerscheins aller Begleitpersonen (beidseitig)
  • Bei Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis (Umtausch) muss der Antrag vor Abgabe von der Meldebehörde bestätigt werden.

Weitere Informationen:

  • Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle unter Abgabe der bisherigen Prüfbescheinigung
  • Für das begleitete Fahren mit 17 der Klasse B (keine Doppelklassen) kann auch ein Direktversand an den Hauptwohnsitz gewählt werden.
  • Die Fahrberechtigung auf Grund der Prüfbescheinigung (B17) gilt nur in Deutschland und Österreich

Sollten Sie bereits im Besitz einer rosafarbenen BF17-Prüfungsbescheinigung sein und bei der Antragstellung keinen Direktversand gewählt haben, können Sie ab dem 18. Geburtstag sich Ihren Kartenführerschein von der Fahrerlaubnisbehörde an Ihren Hauptwohnsitz schicken lassen.

Wenn Sie Ihren Führerschein nach Hause geschickt bekommen wollen, füllen Sie die untenstehende Erklärung aus und geben dieses Formular bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde Dachau ab oder übersenden dieses über das sichere Kontakformular.

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