Erteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis

Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören (Erweiterung).

Der Antrag auf Erteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden, da für den Führerschein Ihre Unterschrift benötigt wird.

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden. Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. In vielen Fällen ist Ihnen Ihre Fahrschule auch bei der Antragsstellung behilflich oder übernimmt diese sogar für Sie.

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar anzuordnen. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre.

  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung
  • Erste-Hilfe Nachweis
  • Bei Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis (Umtausch) muss der Antrag vor Abgabe von der Meldebehörde bestätigt werden.
  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach § 12 Abs. 6 FeV i. V. m. Anlage 6 Nr. 2.2
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5
  • Ggf. Bescheinigung über die Ablegung der Grundqualifikation (§ 4 BKrFQG i.V.m. § 1 u. 2 BKrFQV) oder der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG i.v.m. § 4 BKrFQV) bei einer gewerblichen Nutzung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
  • Bei Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis (Umtausch) muss der Antrag vor Abgabe von der Meldebehörde bestätigt werden.
  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis (der Antrag muss vor der Abgabe von der Meldebehörde bestätigt werden)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild
  • Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach § 12 Abs. 6 FeV i. V. m. Anlage 6 Nr. 2.2
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5
  • Ggf. Bescheinigung über die Ablegung der Grundqualifikation (§ 4 BKrFQG i.V.m. § 1 u. 2 BKrFQV) oder der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG i.v.m. § 4 BKrFQV) bei einer gewerblichen Nutzung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
  • Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)

Begleitetes Fahren mit 17

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren ermöglicht es jungen Menschen, bereits mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE zu erwerben.

Das begleitete Fahren vermittelt Sicherheit und ermöglicht den Fahranfängern, wertvolle Fahrpraxis zu sammeln. Eltern, Großeltern, Nachbarn oder Freunde übernehmen oft die Rolle der Begleitperson.

Mit dem Führerschein der Klasse B werden auch die Klassen AM (Leichtkrafträder) und L (landwirtschaftliche Zugmaschinen) erteilt.

In den durchschnittlich 1400 Kilometern, die mit erfahrenen Begleitern zurückgelegt werden, gewinnen die jungen Fahrer an Sicherheit.

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