Änderungen (Name)
Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Änderungen, wie z. B. Familienname müssen im Führerschein grundsätzlich nicht vorgenommen werden. Auf Wunsch kann jedoch ein Ersatzführerschein ausgestellt werden. Bei Reisen ins Ausland wird es empfohlen.
Der Antrag muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden, da für den Führerschein Ihre Unterschrift benötigt wird.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Namensänderung
- Den geänderten gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- Biometrisches Lichtbild
- Führerschein.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Auskunft
Führerscheinstelle
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
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(08131) 74-404 | Rudolf-Diesel-Str. 20 | fuehrerschein@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
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