Eingliederungshilfe

Wesentlich behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Dafür ist der Bezirk Oberbayern als Sozialhilfeträger sachlich zuständig. Dies gilt auch für die Kostenübernahme in den Werkstätten für behinderte Menschen.

Für weitere Fragen zu diesen Themen wenden Sie sich an den Bezirk Oberbayern. Diesen erreichen Sie telefonisch unter (089)2198-01 (Zentrale).

Weitere Informationen finden Sie unter:

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die möglicherweise Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, steht unser örtlicher Verfahrenslotse als Berater und Unterstützer zur Verfügung.