Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich
Wir sind umgezogen!
Sie finden uns in der Münchner Straße 87b in 85221 Dachau.
Sind Sie pflegebedürftig, steht Ihnen die Pflegekasse mit all ihren Leistungen zur Seite. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen.
Sollten die Leistungen dieser Pflegekasse nicht ausreichen, kann beim Bezirk Oberbayern die Übernahme der ungedeckten Pflegekosten beantragt werden:
Bezirk Oberbayern
Prinzregentenstraße 14
80538 München
Telefon: 089 2198-21010,-21011 und -21012
E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de
Das gilt auch, wenn zusätzliche Hilfen nach SGB XII für die Übernahme von Unterkunftskosten und Regelleistungen benötigt werden.
Hilfe im Haushalt / Haushaltshilfe
Sie sind nicht pflegebedürftig, benötigen aber aus gesundheitlichen Gründen oder/ und Altersgründen Hilfe im Haushalt. Unter bestimmten sozialhilferechtlichen Voraussetzungen kann eine Übernahme der Kosten der Haushaltshilfe (soweit sie nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden), durch das Sozialamt erfolgen.
Sie können die Antragsformulare schriftlich oder telefonisch anfordern oder auf dieser Seite (Formulare siehe unten) direkt herunterladen.
Bitte füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn. Lassen Sie den Antrag von der Meldebehörde (Stadt, Gemeinde) bestätigen.
Wenn Sie den Antrag einreichen, fügen Sie bitte folgende Unterlagen (soweit zutreffend) bei:
- das unterschriebene Belehrungsformular zu den Mitwirkungspflichten
- ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, welche Krankheiten oder Behinderungen vorliegen und warum eine Haushaltshilfe erforderlich ist
- Girokontoauszüge der letzten 3 Monate
- Kopien von allen guthabenführenden Konten, Sparbüchern, Lebens- und Sterbegeldversicherungen etc.
- Rentenbescheid, Unterlagen über Pension, Unterhalt, Betriebsrente oder sonstiges Einkommen
- Mietvertrag
- Übergabe- bzw. Überlassungsvertrag
- Betreuerausweis/ Vollmacht
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Formulare:
Landespflegegeld
Die Bayerische Staatsregierung hat am 08.Mai 2018 den Entwurf des Landespflegegeldgesetzes beschlossen.
Für eine Beantragung des Landespflegegeldes müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 und höher
- Hauptwohnsitz in Bayern zum Zeitpunkt der Antragstellung
Darüber hinaus werden Anträge auch beim Landratsamt, dem Finanzamt oder dem Zentrum Bayern Familie und Soziales ausgegeben.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Frau
Wedi
Ansprechpartnerin
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(08131) 74-1937 | Münchner Straße 87b | sozialwesen@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: geschlossen