Heimkosten-Finanzierung
Mein Angehöriger benötigt einen Heimplatz.
Wer übernimmt die Kosten?
Sie benötigen immer die Einstufung in einen Pflegegrad. Diese Einstufung können Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Heimkosten müssen in der Regel von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Die Pflegekasse leistet hierfür einen Zuschuss. Es gibt jedoch finanzielle Hilfen, wenn das Einkommen oder Vermögen des Heimbewohners/der Heimbewohnerin nicht ausreicht.
Leistungen der Pflegekasse
Ab Pflegegrad 2 gibt es Leistungen bei vollstationärer Pflege. Die Höhe der Leistung steigt mit dem Pflegegrad.
Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie den Entlastungsbetrag im Wert von 125 €.
Hier können Sie finanzielle Hilfen beantragen
Der Bezirk Oberbayern ist für Sie zuständig.
Müssen sich die Angehörigen an den Kosten beteiligen?
Grundsätzlich sind Ehepartner, Eltern und Kinder sich gegenseitig unterhaltspflichtig. Im Einzelfall prüft der Sozialhilfeträger, ob Zuzahlungen zumutbar sind.
Seit Januar 2020 sind erwachsene Kinder erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen über 100.000 Euro unterhaltsverpflichtet.
Informationen finden Sie in der Broschüre des Bezirks Oberbayern.
Telefonnummer der Sozialverwaltung des Bezirkes Oberbayern: (089) 2198-21010 oder -21011 (Servicestelle).
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden!
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Silvia
Fitterer
|
(08131) 74-464 | 127 | ErwachsenenundSeniorenberatung@lra-dah.bayern.de |
Ulrike
Götz
|
(08131) 74-347 | 126 | ErwachsenenundSeniorenberatung@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr