Heimkosten-Finanzierung

Mein Angehöriger benötigt einen Heimplatz.
Wer übernimmt die Kosten?

Sie benötigen immer die Einstufung in einen Pflegegrad. Diese Einstufung können Sie bei der Pflegekasse beantragen.
Heimkosten müssen in der Regel von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Die Pflegekasse leistet hierfür einen Zuschuss. Es gibt jedoch finanzielle Hilfen, wenn das Einkommen oder Vermögen des Heimbewohners/der Heimbewohnerin nicht ausreicht.

Leistungen der Pflegekasse

Ab Pflegegrad 2 gibt es Leistungen bei vollstationärer Pflege. Die Höhe der Leistung steigt mit dem Pflegegrad.
Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie den Entlastungsbetrag im Wert von 125 €.

Hier können Sie finanzielle Hilfen beantragen

Der Bezirk Oberbayern ist für Sie zuständig.

Müssen sich die Angehörigen an den Kosten beteiligen?

Grundsätzlich sind Ehepartner, Eltern und Kinder sich gegenseitig unterhaltspflichtig. Im Einzelfall prüft der Sozialhilfeträger, ob Zuzahlungen zumutbar sind.

Seit Januar 2020 sind erwachsene Kinder erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen über 100.000 Euro unterhaltsverpflichtet.

Informationen finden Sie in der Broschüre des Bezirks Oberbayern.
Telefonnummer der Sozialverwaltung des Bezirkes Oberbayern: (089) 2198-21010 oder -21011 (Servicestelle).

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden!


Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Silvia Fitterer
(08131) 74-464 127
Ulrike Götz
(08131) 74-347 126

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Erwachsenen- und Seniorenberatung
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Telefax: (08131) 7411-743
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