Grundsicherung, Sozialhilfe

Sie finden uns in der Münchner Straße 87b in 85221 Dachau.

Dem Grunde nach leistungsberechtigt sind Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein können. Personen, bei denen die Erwerbsunfähigkeit noch nicht durch den Rententräger oder den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit geprüft wurde, müssen als vorrangige Leistung Arbeitslosengeld II bei der ARGE Dachau beantragen.

Zusätzlich werden hier unter anderem Anträge auf Betreuungskosten im Rahmen der Eingliederungshilfe für über 21jährige, Krankenhilfe und Bestattungskosten bearbeitet.

Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Das Antragsformular können Sie auf dieser Seite (siehe Formulare unten) herunterladen. Der Antrag muss von Ihnen ausgefüllt, unterschrieben und von der Meldebehörde bestätigt werden. Wenn Sie den Antrag bei uns einreichen, fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • das unterschriebene Belehrungsformular zu den Mitwirkungspflichten
  • Girokontoauszüge der letzten drei Monate
  • Ausweis (von allen Haushaltsangehörigen!)
  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe und Heiz- und Nebenkosten
  • Nachweis über Einkommen (Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld I bzw. II, Krankengeld, Rente, usw.)
  • Nachweis über Vermögen (Kfz-Schein, Verkaufswert des Kfz und aktuelle Rückkaufswerte aller vermögensbildenden Versicherungen)
  • Schwerbehindertenausweis
  • das unterschriebene Belehrungsformular über die Folgen des nicht nur vorübergehenden Auslandsaufenthaltes

Achtung:

Im Rahmen der landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sind die Zuständigkeiten für Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege sowie grundsätzlich für existenzsichernde Leistungen gebündelt.

Alle Personen mit Pflegegrad 2 und höher, die Hilfen nach SGB XII für die Übernahme von Unterkunftskosten und Regelleistungen und zudem Hilfe zur Pflege nach SGB XII benötigen, müssen ihren Antrag direkt beim überörtlichen Sozialhilfeträger stellen:

Bezirk Oberbayern
Prinzregentenstraße 14
80538 München
Telefon: 089 2198-21010,-21011 und -21012
E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Frau Fischer
Grundsicherung / Sozialhilfe: Zuständig für Buchstaben A - De
(08131) 74-281 Münchner Straße 87b
Frau Gasteiger
Grundsicherung / Sozialhilfe: Zuständig für Buchstaben Df - Ha
(08131) 74-395 Münchner Straße 87b
Frau Schwarz
Grundsicherung / Sozialhilfe: Zuständig für Buchstaben Hb - Kr
(08131) 74-2043 Münchner Straße 87b
Frau Meiringer
Grundsicherung / Sozialhilfe: Zuständig für Buchstaben Ks - Ni
(08131) 74-2196 Münchner Straße 87b
Frau Steinbeck
Grundsicherung / Sozialhilfe: Zuständig für Buchstaben Nj - Sch
(08131) 74-430 Münchner Straße 87b
Frau Rodeike
Grundsicherung / Sozialhilfe: Zuständig für Buchstaben Sci - Z
(08131) 74-275 Münchner Straße 87b
Frau Hinterwimmer
Grundsicherung, Sozialhilfe
(08131) 74-385 Münchner Straße 87b
Frau Wedi
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Frauenhaus
(08131) 74-1937 Münchner Straße 87b
Frau Meister
Assistenz
(08131) 74-1889 Münchner Straße 87b
Frau Melnikov
Assistenz
(08131) 74-469 Münchner Straße 87b

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Sozialverwaltung
Münchner Straße 87b
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Telefax: (08131) 7411-743
Öffnungszeiten

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Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: geschlossen