Eingliederungshilfe

Wesentlich behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Dafür ist der Bezirk Oberbayern als Sozialhilfeträger sachlich zuständig. Dies gilt auch für die Kostenübernahme in den Werkstätten für behinderte Menschen.

Nähere Informationen zu diesen Themenkomplexen erfragen Sie bitte unter der Telefon-Nr. 089/2198-01 (Zentrale), oder rufen Sie den Internetauftritt des Bezirks Oberbayern auf.