Pflegegrad und Pflegeleistungen
Einstufung in die Pflegegrade
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Hilfe benötigen, können Sie einen Antrag auf Einstufung bei der Pflegekasse stellen. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Pflegeversicherung (Ihre Krankenkasse).
Es gibt 5 Pflegegrade. Wer einen Pflegegrad hat, kann auch Leistungen beantragen.
Für jeden Pflegegrad gibt es bestimmte Leistungen und Höchstbeträge.
Wie wird Pflegebedürftigkeit beurteilt?
Die Einschätzung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) entscheidet über den Pflegegrad.
Folgende Bereiche werden beurteilt:
Mobilität
Wie selbstständig kann sich der pflegebedürftige Mensch fortbewegen und seine Körperhaltung ändern? Es werden Körperkraft, Balance und Koordination der Bewegung bewertet.
Verhalten / Orientierung
Wie gut kann sich der pflegebedürftige Mensch im Alltag orientieren und beteiligen? In welchem Maße kann der pflegebedürftige Mensch sein Verhalten selbst steuern?
Therapie-Bewältigung
Welche Unterstützung benötigt der pflegebedürftige Mensch beim Umgang mit der Krankheit und bei Behandlungen?
Alltag
Wie kann der pflegebedürftige Mensch seinen Alltag selbst gestalten? Es werden Tages-Strukturierung, Aktivitäten und die Pflege sozialer Kontakte bewertet.
Selbstversorgung
Wie selbstständig ist der pflegebedürftige Mensch bei der Körperpflege, beim Ankleiden, Essen und Trinken sowie beim Toilettengang. Es wird bewertet, ob und welche Hilfestellung benötigt wird.
Wichtiges zu den Pflegeleistungen
Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den individuellen Anforderungen von unterschiedlichen Menschen mit Pflegebedarf und ihrer jeweiligen Pflegesituationen gerecht werden. Deswegen sind sie sehr vielfältig und auch abhängig von der Höhe des Pflegegrades.
Eine aktuelle Übersicht zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie hier:
Lassen Sie sich aber auf jeden Fall auch fachkundig beraten!
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