Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung können Sie die Person des rechtlichen Betreuers vorschlagen und Wünsche äußern, die der mögliche spätere Betreuer dann zu beachten hat.
Ihr gewünschter Betreuer muss jedoch vom Betreuungsgericht noch bestellt werden, er kann mit der Verfügung alleine nicht handeln. Mit einer Betreuungsverfügung vermeiden Sie kein Betreuungsverfahren über das Amtsgericht, das geht nur mit einer Vorsorgevollmacht.
Informationen hierzu und ein Formular einer Betreuungsverfügung finden Sie in nachfolgender Broschüre:
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Sophie
Bieringer
|
(08131) 74-1882 | 128 | betreuung@lra-dah.bayern.de |
Hiltrud
Linnenbach
|
(08131) 74-1788 | 113 | betreuung@lra-dah.bayern.de |
Manon
Naves
|
(08131) 74-1262 | 115 | betreuung@lra-dah.bayern.de |
Alexandra
Satzger
|
(08131) 74-1877 | 115 | betreuung@lra-dah.bayern.de |
Anastasia
Wolgast
|
(08131) 74-1826 | 128 | betreuung@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr