Pflegegeld, Landespflegegeld
Sie sind krank oder alt und unterstützungsbedürftig und können Ihren Alltag alleine nicht mehr ohne Hilfen bewältigen?
Die Pflegekassen der Krankenversicherungen bieten Ihnen viele Möglichkeiten der Unterstützung für zu Hause oder in einem Pflegeheim.
Stellen Sie auf alle Fälle einen Antrag bei der Pflegekasse. Sie können diesen Antrag telefonisch bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Die Pflegekassen bieten auch eine umfangreiche Pflegeberatung an, die Sie kostenlos in Anspruch nehmen können.
Sie können sich gerne von uns beraten lassen. Wir nehmen uns Zeit für Sie!
Landespflegegeld
Die Bayerische Staatsregierung hat am 08.Mai 2018 den Entwurf des Landespflegegeldgesetzes beschlossen.
Für eine Beantragung des Landespflegegeldes müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 und höher
- Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitpunkt der Antragstellung
Darüber hinaus werden Anträge auch beim Landratsamt, dem Finanzamt oder dem Zentrum Bayern Familie und Soziales ausgegeben.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Silvia
Fitterer
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(08131) 74-464 | 127 | ErwachsenenundSeniorenberatung@lra-dah.bayern.de |
Ulrike
Götz
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(08131) 74-347 | 126 | ErwachsenenundSeniorenberatung@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr