Widerspruchsverfahren für Kommunalabgaben
Als Rechtsaufsichtsbehörde entscheidet das Landratsamt über Widersprüche gegen gemeindliche Bescheide. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Gemeinde z.B. Erschließungsbeiträge, Herstellungsbeiträge, Gebühren oder Steuern nicht richtig berechnet hat, können Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder beim Landratsamt die Berechnung erläutern lassen. Sie können sich beim Landratsamt auch über die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs erkundigen, bevor Sie sich zu einem Widerspruch entschließen.
Die Kosten im Widerspruchsverfahren richten sich nach dem Streitwert.
- Verwaltungsgerichtsordnung
- Rechtsgrundlagen zum Erschließungsbeitragsrecht (BauGB-Text)
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- Aktuelle Rechtssprechung zum Erschließungsbeitrags- und Straßenausbaubeitragsrecht
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