Informationen über den Landkreis

Günstige Verkehrslage

Die verkehrsgeographische Lage unseres Landkreises ist außerordentlich günstig und mit ein Grund für den starken wirtschaftlichen Aufschwung, den unsere Region in der Nachkriegszeit genommen hat. Nur 13 Kilometer liegt der Münchner Marienplatz von der südlichen Landkreisgrenze entfernt. Der Landkreis selbst liegt eingebettet zwischen trichterförmig auf die Landeshauptstadt zulaufenden Autobahnen: im Westen die Bundesautobahn Stuttgart - München, im Osten die Autobahn Nürnberg - München und das Autobahnteilstück München - Freising. Hinzu kommen zwei Bahnstrecken. Mit dem Beitritt des Landkreises zum Münchner Verkehrsverbund im Herbst 1982 wurde eine wesentliche Verbesserung des Nahverkehrs erreicht.


Autobahn und Bundesstraßen

Die spezielle Verkehrssituation des Landkreises Dachau ist dadurch gekennzeichnet, dass Autobahnen und Bundesstraßen - welche die überregionale Verkehrsanbindung besorgen sollen - den Landkreis lediglich an der Peripherie berühren. In der Mitte und im Norden des Kreisgebietes ist keine Querverbindung vorhanden. Doch ist dieses Manko nicht zu hoch zu bewerten, weil die Ost-West-Ausdehnung des Kreisgebietes relativ gering ist und dadurch auch die weitest entfernten Landkreisteile kaum mehr als 15 km Luftlinie von der nächsten Autobahn bzw. Bundesstraße entfernt liegen. Wichtigstes Anliegen des Landkreise war jedoch der Ringschluss des Autobahnringes München, da die Bundesstraße B 471 durch den überregionalen Verkehr völlig überlastet war. Im Jahr 1999 konnte durch die Fertigstellung der A 99 bis zur BAB München - Stuttgart (A 8) einschließlich der Eschenrieder Spange die B 471 erheblich entlastet werden.
Direkt im Kreisgebiet liegen lediglich die rund 19,3 km der BAB München - Stuttgart (A 8) und der Eschenrieder Spange und 42,8 km Bundesstraßen.


Staatsstraßen

Eben weil der Landkreis lediglich an der Peripherie von Bundesfernstraßen berührt wird, kommen den Staats- und Kreisstraßen für die innere Erschließung des Kreisgebietes eine besondere Rolle zu. Durch den Landkreis verlaufen neun Staatsstraßen mit einer Gesamtlänge von über 134,51 km. Dabei ist die Staatsstraße 2047 mit 29,85 km die Längste. Bundesautobahn, Bundes- und Staatsstraßen zusammengenommen besitzen eine Gesamtlänge von knapp 196,6 km. Sie befinden sich in staatlicher Unterhaltslast.


Kreisstraßen

Das überörtliche Straßennetz wird durch 18 Kreisstraßen ergänzt, deren Unterhalt und Ausbau dem Landkreis obliegen. Zusammen besitzen sie eine Länge von 154,8 km. Ausbau und Unterhalt dieser Straßen stellen eine der vordringlichen Pflichtaufgaben des Landkreises dar. Bei der Länge und Dichte des Netzes ist die daraus resultierende finanzielle Belastung des Landkreises erheblich.


Knapp 800 km Gemeindestraßen

In die Zuständigkeit der 17 Kreisgemeinden fallen die Gemeindestraßen, wozu die Gemeindeverbindungsstraßen und die gemeindlichen Innerortsstraßen zählen. Manche Ortsteile werden allein durch Gemeindeverbindungsstraßen an die größeren regionalen und überregionalen Verkehrsachsen angebunden. Die Gemeindestraßen im Landkreis Dachau besitzen eine Gesamtlänge von 774,8 km.


Eisenbahnverkehr

Für die Infrastruktur eines Gebietes sind auch die Eisenbahnlinien von besonderer Bedeutung. Bereits aus dem vorletzten Jahrhundert stammt der Bau der Hauptbahnlinie München - Ingolstadt, die zwischen Petershausen und Karlsfeld vor allem die östliche Landkreishälfte verkehrstechnisch erschließt. Von dieser Hauptbahnstrecke biegt seit 1913 noch eine Nebenbahnlinie ab, die in Dachau ihren Anfang nimmt, in einem weiten Bogen nach Markt Indersdorf ausholt, um schließlich in Altomünster zu enden. Kein geringerer als Ludwig Thoma, der von 1894 bis 1897 als Rechtsanwalt in Dachau lebte, hat sich in köstlicher Weise als Schriftsteller mit dem kuriosen Zustandekommen dieser Nebenbahn beschäftigt. In seinem Roman Der Ruepp machte er sich sogar ganz unverhohlen über die seltsame Linienführung der Dachauer Lokalbahn lustig, indem er schrieb: Die Eisenbahn macht von Schwabhausen einen langen Umweg, um den altberühmten Markt Indersdorf nicht auf der Seite liegen zu lassen, und die Bedeutung des Ortes kommt jedem Fahrgast zu Bewusstsein, wenn der Zug dort dreimal so lang hält wie auf den kleinen Stationen. Auch in vielen anderen Werken (z. B. Erster Klasse und Die Lokalbahn) sind seine Erfahrungen mit der Dachauer Lokalbahn eingeflossen. In seinem Roman Altaich, in dem er auf Altomünster als Endpunkt dieser Strecke anspielt, hat er Moritaten um die Eröffnung im Jahr 1913 niedergeschrieben.

Insgesamt durchziehen den Landkreis 54 km Bahnlinie mit 14 Haltestationen.

Geographie unseres Landkreises

Der Landkreis Dachau liegt im westlichen Oberbayern. Mit seiner westlichen Kreisgrenze berührt er den benachbarten Regierungsbezirk Schwaben. Im Süden grenzt er an die Landeshauptstadt München. Nachbarlandkreise sind im Norden Pfaffenhofen an der Ilm, im Osten Freising und München, im Süden Fürstenfeldbruck und im Westen Aichach-Friedberg.


579 km2 Fläche

Mit 579,2 qkm gehört Dachau zu den flächenkleineren Landkreisen Bayerns. Hinsichtlich seiner Fläche steht er unter den 71 bayerischen Landkreisen an 62. Stelle. Im Regierungsbezirk Oberbayern steht er hinsichtlich seiner Flächenausdehnung an 16. Stelle von 20 Landkreisen.


Die natürlichen Gegebenheiten

Nördlich von München, wo die großen Moose an die tertiären Rücken des oberbayerischen Hügellandes stoßen, dort beginnt das bezaubernde Dachauer Land. Beiderseits der markanten Täler von Amper und Glonn liegen in einem von Waldflecken durchsetzten Bauernland die hübschen Dörfer. Noch 1935 schwärmte Wilhelm Hausenstein begeistert: Nicht umsonst haben in einer klassischen Zeit der Münchner Malerei treffliche Meister wie Eduard Schleich die Gegend um Dachau aufgesucht. Die Luft ist eine rechte Malerluft, das Licht ein wahres Malerlicht. Der grüngoldenen, bräunlich goldenen Weite des Dachauer Mooses setzen die Münchner Frauentürme und die blauen Alpen mit den blütenweißen Scheiteln ein köstliches Ziel; der großartigen Sicht von der Dachauer Höhe ist nur noch der Ausblick vom Belvedere des Freisinger Dombergs vergleichbar. Die Amper geht, gesäumt mit üppig belaubten Bäumen, in der Tiefe ihren reizend gewundenen Weg. Heute bieten das Dachauer Moos im Süden und das wellige, von Wäldern durchzogene Hügelland im Norden Erholung und Ruhe in unmittelbarer Nähe der Millionenstadt. Gerade aber die Landeshauptstadt drängt über ihre Grenzen hinweg nach außen. Rege Bau- und Industrieansiedlungstätigkeiten erfordern auch im Landkreis erheblichen Landbedarf, vor allem im unmittelbaren Einzugsbereich Münchens. Mit der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten versucht deshalb der Landkreis, schützenswerte Landstriche auch für die Zukunft zu bewahren.

Das Kreisgebiet im flachwelligen Donau-Isar-Hügelland mit Erhebungen um 500 m über Normalnull wird hauptsächlich von der Glonn nordostwärts zur Amper hin entwässert. Hier hat die Rodung den Wald auf Kuppen, Steilhänge und Schotterböden zurückgedrängt. Das hügelige Land wird vorwiegend als Ackerland genutzt. Dagegen findet man längs von Amper und Glonn sowie auf den zum Teil kultivierten Moorböden des Dachauer Mooses auch Wiesen und Weiden.
Die höchsten Erhebungen im Landkreis liegen bei Schmarnzell (Markt Altomünster) mit 551 m über Meereshöhe (oder "Normal Null" = NN) und bei Deutenhausen (Gemeinde Bergkirchen) mit 556 m über NN.


15 % Wald

Schon ein flüchtiger Blick auf die Kreisgebietskarte zeigt, dass der Waldanteil im Landkreis Dachau verhältnismäßig gering ist. Lediglich 15,7 % des Kreisgebietes sind bewaldet. Den größten Waldanteil haben die Gemeinden Odelzhausen (25,7 %), Erdweg (23,2 %), Hilgertshausen-Tandern (21,8 %) und Sulzemoos (20,8 %). Waldärmste Gemeinden sind Karlsfeld mit 3,3 % Waldanteil und die Stadt Dachau mit 6,1 %.
Dreiviertel der Fläche, knapp 74 %, werden landwirtschaftlich genutzt. 1 % sind Wasserflächen und ca. 8 % sind bebaute Wohn- und Verkehrsflächen. Die restlichen Flächen (Wirtschafts- und sonstige Infrastruktureinrichtungen) machen etwa 1,3 % aus.

Jeder Bürger kennt seinen Landkreis. Er nennt den Namen des Landkreises, in dem seine Gemeinde liegt, wenn er gefragt wird, wo er wohnt. Bei zahlreichen Formularen muss neben der Gemeinde auch der Name des Landkreises angegeben werden. Das Kraftfahrzeugkennzeichen seines Autos trägt die abgekürzten Buchstaben seines Landkreises. Weitere Beispiele dieser Art ließen sich anführen.

Wenn es aber darum geht, Wesen und Aufgaben eines Landkreises zu beschreiben, ist dies für viele Bürger nicht selten mit Schwierigkeiten verbunden. Denn schon allein die Unterscheidung zwischen dem Landratsamt als kommunaler Kreisbehörde und als Staatsbehörde, die beide für das gleiche Gebiet zuständig sind, erscheint zumindest auf den ersten Blick etwas kompliziert.

Drei kommunale Ebenen

Um dies zu verdeutlichen, müssen wir zunächst die Gebietsabgrenzungen im kommunalen Bereich kennen lernen. Im kommunalen Bereich unterscheiden wir drei Ebenen:

  1. die kreisangehörigen Gemeinden einschließlich der Verwaltungsgemeinschaften;
  2. die Landkreise und kreisfreien Städte;
  3. die Bezirke.

Der staatliche Behördenaufbau

An diesen Aufbau hat sich im Großen und Ganzen auch der Staat im Bereich seiner Verwaltung gehalten. Die unteren staatlichen Verwaltungsbehörden wie zum Beispiel die Landratsämter, die Finanzämter und die Amtsgerichte umfassen grundsätzlich das Gebiet eines Landkreises beziehungsweise einer kreisfreien Stadt. Mittelinstanzen sind die Regierungsbezirke. Oberste Instanzen dann die Landesbehörden.

Aufgaben bürgernah aussiedeln

In unmittelbarem Zusammenhang mit diesen Gebietsabgrenzungen sind nunmehr für den kommunalen Bereich die Zuständigkeiten und damit die Aufgaben zu sehen, die jeweils grundsätzlich gesetzlich in der Gemeindeordnung, in der Landkreisordnung und in der Bezirksordnung geregelt sind. Maßstab für den Gesetzgeber war und ist dabei, die Aufgaben der jeweiligen Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und Verwaltungskraft und darüber hinaus unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit sinnvoll und damit möglichst bürgernah anzusiedeln.

Aufgaben der kreisfreien Städte

Was dabei den Aufgabenbereich der Stadt – zunächst der kreisfreien Stadt – betrifft, ist dies im allgemeinen jedermann bekannt. Im Rathaus erhält der Bürger seine Ausweise und Pässe, Anmelde- und Abmeldebescheinigungen, die Zulassungspapiere für sein Auto, Baugenehmigungen und Gewerbekonzessionen. An die Stadt zahlt er Steuern (z. B. Grund- und Gewerbesteuer), Gebühren (z. B. für die Wasserversorgung) und Beiträge (z. B. Anliegerbeiträge). Er wendet sich an die Stadtverwaltung, wenn er ein amtsärztliches Zeugnis braucht oder wenn ein Kind geimpft werden soll. Er weiß, dass die Versorgungsbetriebe großer Städte verantwortlich sind für die Versorgung mit Wasser , Strom und Gas, für die Kanalisation, die Müllabfuhr und den Nahverkehr. Die Stadt baut Straßen und Parkplätze, Schulen und Kindergärten. Sie unterhält und unterstützt gesundheitliche und soziale Einrichtungen: Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime und Jugendheime. Sie sorgt für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Ergänzender Aufgabenbereich der Gemeinden und Landkreise

Es stellt sich nun die Frage, wer für die Bürger außerhalb der kreisfreien Städte, die ja ebenfalls Anspruch auf Versorgung, Sicherheit und Fortschritt haben und die überwiegende Mehrheit in unserem Staate darstellen, Gleichwertiges leistet. Dieser sich ergänzende Aufgabenbereich obliegt den kreisangehörigen Gemeinden einschließlich der Verwaltungsgemeinschaften und den Landkreisen.

Wenn nun nebeneinander zwei Verwaltungseinheiten verantwortlich sind, muss geklärt werden, wer von beiden welche Aufgaben zu erledigen hat. Im Prinzip gilt: die Gemeinde ist zuständig für alle Aufgaben der „örtlichen Gemeinschaft“, der Landkreis für die darüber hinausgreifenden kommunalen Angelegenheiten im Kreisgebiet. Aufgaben, die wiederum über das Kreisgebiet und das Gebiet der kreisfreien Städte hinaus gehen, fallen den Bezirken zu. Die Bezirke sind zum Beispiel zuständig im sozialen Bereich für die Eingliederung der Behinderten und sie sind im Gesundheitswesen die Träger der psychiatrischen Einrichtungen.

Aufgaben der Gemeinden

Doch zurück zu den Aufgaben der Gemeinden. Die Gemeinde leistet somit alles das, was von der örtlichen Gemeinschaft an öffentlichen Aufgaben gefordert wird und nach Maßgabe ihrer Verwaltungs- und Veranstaltungskraft von ihr erbracht werden kann. Typische Gemeindeaufgaben sind: die Ausstellung von Ausweisen und Pässen, das Einwohnermeldewesen, der Bau und die Unterhaltung von Abwasserbeseitigungsanlagen, Sportplätzen und Freibädern. Was nicht überall örtlich erledigt werden kann, weil es die Leistungskraft kreisangehöriger Gemeinden übersteigt, ist dagegen im Prinzip eine Aufgabe des Landkreises.

Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion des Landkreises

Gleichwohl ist eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem Landkreis und seinen Gemeinden im Hinblick auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Gemeinden kaum möglich. Die Gemeinden können zwar innerhalb ihres örtlichen Wirkungskreises alle sie interessierenden öffentlichen Aufgaben aufgreifen. Häufig bedürfen sie aber der ergänzenden Hilfe des Landkreises. Der Landkreis muss überall dort einspringen, wo ein Bedürfnis nach öffentlichen Verwaltungs- und Versorgungsleistungen von den Gemeinden nicht oder nicht ausreichend und nicht wirtschaftlich erfüllt werden kann. Man spricht insoweit von der Ergänzungs – und Ausgleichsfunktion des Landkreises.

Eigener Wirkungskreis

In diesem umfassenden Feld des sogenannten eigenen Wirkungskreises handeln die Landkreise nach eigenem Ermessen. Ganz allgemein sollen die Landkreise im eigenen Wirkungskreis „in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner nach den Verhältnissen des Kreisgebiets erforderlich sind“. Der eigene Wirkungskreis ist der Bereich der eigenen Selbstverwaltung des Landkreises. Man unterscheidet Pflicht- und freiwillige Aufgaben.

Als Pflichtaufgaben in der Landkreisordnung ausdrücklich genannt sind „Maßnahmen auf den Gebieten der Straßenverwaltung, der Feuersicherheit, des Gesundheitswesens sowie der öffentlichen Fürsorge und Wohlfahrtstpflege“. Im einzelnen zählen dazu Berufsschulen, Realschulen und Gymnasien, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Krankenhäuser, vor allem der Grundversorgung, Altenheime, Sozialhilfe- und Jugendhilfe, der Kreisstraßenbau und die Abfallbeseitigung.

Neben diesen reinen „Pflichtaufgaben“ erfüllen die Landkreise jedoch viele besonders wichtige Aufgaben freiwillig. Dies gilt zum Beispiel für Einrichtungen der Weiterbildung (Volkshochschulen, Büchereien), der Kulturpflege (Museen), des Sports (Sporthallen, Schwimmbäder) und des öffentlichen Personennahverkehrs. Ihrer Initiative sind hier im Rahmen der vorhandenen Mittel keine Grenzen gesetzt.

Übertragener Wirkungskreis

Neben dem Aufgabenfeld des eigenen Wirkungskreises tritt der Aufgabenbereich des übertragenen Wirkungskreises. Dieser umfasst an sich staatliche Aufgaben, die sich für eine Erledigung durch den Landkreis eignen und die das Gesetz im Auftrag des Staates zuweist. Der Staat hat sich dabei eine strengere Aufsicht über den kommunalen Selbstverwaltungsträger in seinem Interesse vorbehalten. Im eigenen Wirkungsbereich des Landkreises kontrolliert der Staat lediglich die Gesetzmäßigkeit der Verwaltungstätigkeit.

Dennoch zählt auch der übertragene Wirkungskreis zu den echten Aufgaben der Selbstverwaltung. Der Landkreis wird insoweit als Gebietskörperschaft, nicht etwa nur als „verlängerter Arm des Staates“ tätig. Zum übertragenen Wirkungskreis zählt zum Beispiel das Recht, sicherheitsrechtliche Verordnungen zu erlassen. Neuere Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sind die sogenannten Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (Hilfen für sozialschwache Bürger bei Aufwendungen für Mieten oder Wohneigentum) und dem Unterhaltssicherungsgesetz (Hilfen für Wehrpflichtige bei Ersatzleistungen für Familienunterhalt, Versicherungen und vermögenswirksame Leistungen). Auch die staatliche Aufgabe des Rettungsdienstes ist den Landkreisen übertragen worden.

Eine weitere Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises wird seit dem Inkrafttreten der Landkreisordnung oft übersehen: die Trägerschaft des staatlichen Landratsamtes. Der Landkreis ist nämlich verpflichtet, das Personal und die Verwaltungsmittel für das gesamte staatliche Landratsamt zur Verfügung zu stellen, soweit nicht der Freistaat Bayern staatliche Beamte an die Landratsämter versetzt.

Staatliche Verwaltungstätigkeit

Das Landratsamt ist nicht nur Behörde für den Vollzug der Selbstverwaltungsaufgaben des eigenen und übertragenen Wirkungskreises, sondern auch untere staatliche Verwaltungsbehörde. Als Schwerpunktaufgaben seien hier nur beispielsweise genannt die Bauaufsicht, die Kraftfahrzeugzulassung, das Straßenverkehrswesen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere das Ausländerwesen, der Immissions- (Umweltverschmutzung), Natur- und Denkmalschutz, das Wasserrecht, das Jagdwesen und die Fischerei.

Diese rein staatliche Verwaltungstätigkeit – fast ausschließlich der Vollzug von Hoheitsaufgaben – begegnet in der Regel dem Bürger, der sich an das Landratsamt wendet oder vom Landratsamt einen Bescheid erhält. Der Landkreis als Selbstverwaltungsträger ist beim Vollzug dieser staatlichen Aufgaben rechtlich nicht beteiligt. Er kann lediglich den Verwaltungsablauf, also beispielsweise die Büroorganisation, beeinflussen und stellt auch das Verwaltungspersonal, soweit staatliche Kräfte fehlen. Das bedeutet in der Praxis eine erhebliche finanzielle Belastung der Landkreise, die der Finanzausgleich nur zum Teil abdecken kann. Immerhin wird auf diese Weise eine Verbindung zwischen Staatsverwaltung und Selbstverwaltung geschaffen, die eine Verstärkung in der Person des Landrats, des Leiters auch des staatlichen Landratsamtes erfährt.

Das Werden unseres Landkreises

Genau ein Jahr vor der Gebietsreform des Jahres 1972 präsentierte das Bayerische Innenministerium in einer Broschüre den offiziellen Entwurf der Bayerischen Staatsregierung für die Neugliederung der Landkreise. In der Beschreibung des neu zu schaffenden Landkreises Dachau hieß es damals:

Die neuen Landkreisgrenzen decken sich im Wesentlichen mit den Grenzen der wichtigsten Pendlereinzugsschwerpunkte. Der überwiegende Teil der Gemeinden des neuen Landkreises ist über die Hauptverkehrsadern auf die Kreisstadt ausgerichtet. Die Wirtschaftsstruktur wird durch das produzierende Gewerbe und einen starken Tertiärsektor bestimmt. Auch angesichts seiner unmittelbaren Nachbarschaft zur Landeshauptstadt München erscheint der neue Landkreis ausreichend leistungsfähig.

Sicherlich war es mit ein Vorteil, dass die Struktur des bisherigen Landkreises auch bei der Gebietsreform beibehalten wurde. Das gewachsene Stammland des früheren Landkreises Dachau blieb erhalten. Lediglich die Gemeinde Fahrenzhausen musste an den Nachbarlandkreis Freising abgegeben werden. Dagegen erhielt der Landkreis Dachau am 1. Juli 1972 dazu:

  • aus dem früheren Landkreis Aichach zehn Gemeinden im Raum Altomünster-Hilgertshausen;
  • aus dem früheren Landkreis Friedberg fünf Gemeinden;
  • aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck eine Gemeinde im Raum Odelzhausen.

Die nunmehr dreißigjährige Geschichte des Landkreises Dachau in seiner jetzigen Ausdehnung beweist, dass er die in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt: einmal als selbstbewusster und eigenständiger Gegenpol zur bayerischen Landeshauptstadt, an die er unmittelbar angrenzt; zum anderen als leistungsfähiger Partner, der zusammen mit dem großstädtischen Nachbarn jene infrastrukturellen Probleme zu bewältigen vermag, welche sich auf Grund der besonderen räumlichen Zuordnung ergeben. Diese besondere Wechselbeziehung zwischen Stadt und Land begegnet einem auch in der Geschichte immer wieder.

Blick in die Kreisgeschichte

Das Dachauer Land war 500 Jahre lang Bestandteil der römischen Provinz Rätien und dürfte bereits damals wegen der hier durchziehenden Römerstraßen nicht unbedeutend gewesen sein. Es handelte sich dabei einmal um die von Salzburg nach Augsburg führende Römerstraße, mit Überquerung der Würm bei Gauting und der Amper bei Schöngeising, zum anderen um die Straße von Wels nach Augsburg, mit Überquerung der Isar bei Oberföhring, der Amper bei der Würmmühle und der Glonn bei Erdweg, und schließlich um die Abzweigung in Erdweg in Richtung Freising und von hier Isar abwärts zur Donaustraße, mit Überquerung der Amper in Haimhausen. Bis nach 1200 blieben diese Straßen die Hauptverkehrsadern unseres Landes.

Das ehemals römische Fiskalgut bildete dann später zum Teil die herrschaftliche und wirtschaftliche Grundlage der merowingischen Könige und wurde Königsgut und teilweise Herzogsgut der agilolfingischen Herzöge.

Den übrigen Raum teilten sich die zahlreichen Sippenmitglieder der bevorrechteten Geschlechter. Dazwischen lagen noch die Herrenhöfe der schon in römischer Zeit hier ansässig gewordenen germanischen Edelfreien, sowie die Höfe der zu Halbfreien abgesunkenen keltoromanischen Bevölkerung.

Nach dem Sturz Tassilos III. im Jahre 788 wurde das agilofingische Herzogsgut dem Königsgut einverleibt. Bayern wurde in zahlreiche Grafschaften eingeteilt, in denen Grafen im Auftrag der karolingischen Könige die Herrschaft ausübten. Nach wie vor bezog sich diese Herrschaft nur auf das Königsgut und die dort wirtschaftenden Leibeigenen. Einflussmöglichkeiten auf Land und Leute des Adels hatten die Grafen nicht. Nur die freiwillige Schiedsgerichtsbarkeit stand Ihnen in adeligen Streitfällen zu. Zur Grafschaft in unserem Raum gehörten damals neben den Gerichtsorten Ampermoching, Eching, Haimhausen, Vierkirchen, Bergkirchen, Emmering, Föhring, Ainhofen und Tandern u. a. die Königsgutsorte Freising, Hohenkammer, Mammendorf, Gilching, Überacker und Fröttmaning.

Seit dem 10. Jahrhundert wurde das Königsgut zu einem erheblichen Eigentum der Grafen. Bei dem herrschenden adeligen Erbteilungsrecht führte das dazu, dass in unserem Raum bald mehrere Grafengeschlechter begütert waren, die Grafenrechte über ihr Land und ihre Leute ausübten, dass die Rechte der eigentlichen Gaugrafen immer mehr eingeengt wurden. Die im 11. und beginnenden 12. Jahrhundert in der Grafschaft um Freising feststellbaren Gaugrafen Altmann und Ernst v. Ottenburg-Grögling mussten schließlich um 1130 ihre hiesigen Grafschaftsrechte vollkommen aufgeben, nachdem es den Grafen von Scheyern gelungen war, hier einen ansehnlichen Grundbesitz zu erwerben und darüber hinaus die Vogteirechte (=Schutzrechte) über den reichen Grundbesitz der Freisinger Domkirche und freisingischer Eigenklöster zu erlangen.

Hieran änderte sich auch nicht viel durch die Aufteilung der Scheyerner Herrschaftsrechte um 1100 auf drei Linien: die jüngeren Grafen von Scheyern, die sich bald nach Wittelsbach nannten, die Grafen von Valley und die Grafen von Dachau. Die Besitzkonzentration der sich nach Dachau nennenden Nebenlinie in unserem Raum war dann die Ursache für den Bau der ersten Dachauer Burg, wodurch Dachau erstmals zu einem Herrschaftszentrum wurde. Damit drängte Dachau in der Folgezeit die alten Zentren der Königsgutsbezirke, die Gerichtsplätze geblieben waren, schrittweise zurück. Die Grafen von Dachau stützten sich bei ihrer Herrschaft über Land und Leute auf Dienstmannen, die Verwaltungsaufgaben zu erfüllen hatten und zur Heerfolge verpflichtet waren. Manch armer Edelfreier aber auch Dienstmann der Freisinger Domkirche sah sich gezwungen, dem Druck der mächtigen Grafen zu folgen und sich ihnen zu unterstellen. Es gab im Dachauer Land bald kein Dorf mehr, in dem nicht ein Dienstmann (Ministeriale) die Nutzung eines Bauernhofes hatte.

Als im Jahre 1182 mit Graf Konrad III. der letzte männliche Spross des Dachauer Grafengeschlechtes gestorben war, erwarb Herzog Otto I. von Wittelsbach die Burg Dachau mit dem dazugehörigen Eigenbesitz und den ritterlichen Dienstmann. Seinem bald nachfolgenden Sohn dienten die Dachauer Herrschaftsrechte als willkommene Besitzabrundung und waren seinem Streben, eine möglichst geschlossene Landesherrschaft aufzubauen, nützlich. Dieses Ziel erreichten die Wittelsbacher durch die organisatorische Neuerung, in den in ihrer Hand befindlichen Zentralorten ämter zu errichten, von denen der umliegende Besitz verwaltet wurde, sowie Landgerichte als zentrale Gerichte, und Kastenämter als Vorläufer der heutigen Finanzämter. Anstelle eines vom König abhängigen Grafen verwaltete nun ein herzoglich-landesherrlicher Beamter die alte Grafschaft.

Wir dürfen uns das Landgericht Dachau in der Frühzeit seines Bestehens noch nicht als ein geschlossenes Gebiet vorstellen. Zunächst bildeten die eingestreuten Besitzungen der Andechser sowie anderer Grafengeschlechter, wie z.B. die Herrschaft Haimhausen, exempte Gebiete. Außerdem gelang es nur schrittweise, die alten Grafschaftsschrannen aufzuheben und die dort abzuurteilenden Fälle an das Landgericht in Dachau zu ziehen. Erst nach dem Aussterben der Grafen von Andechs im Jahre 1248 konnte das Landgericht Dachau im Südwesten an die späteren Grenzen vorangetrieben und das Schergenamt Esting gebildet werden. Auch das Schergenamt Feldmoching scheint erst eingerichtet worden zu sein, als in der Mitte des 13. Jahrhunderts die Versuche der Freisinger Bischöfe um Ausbildung einer bis München heranreichenden Landesherrschaft vereitelt worden waren. Eine Herrschaftsintensivierung bedeutete die Bildung des Landgerichts Kranzberg um 1230, dem frühere Teile des Landgerichts Dachau zugeordnet wurden. Um 1400 hatte das Landgericht dann die später bekannte Gebietsausdehnung erreicht und wurde in drei Schergenämter eingeteilt: das Oberamt (Esting), das Unteramt (Puchschlagen) und das Amt auf`m Gfild (Feldmoching). In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts entstand durch Teilung des Unteramtes noch das Schergenamt Dachau. Im Jahre 1639 wird das Amt Puchschlagen nach Schwabhausen und das Amt Feldmoching nach Neuhausen verlegt.

Welche Ausdehnung hatte nun das Landgericht Dachau? Im Westen grenzte das Landgericht Landsberg an, das in einem Keil bis Aich nahe an Fürstenfeldbruck heranreichte, während sich das Landgericht Dachau wiederum in einem Zipfel bis Grafrath vorschob. Als noch zum Landgericht Dachau gehörige Grenzorte sind neben Bruck, Mammendorf, Hattenhofen und Mittelstetten zu nennen. Bei Vogach grenzte das Landgericht Friedberg an. Von Poigern über Weihern bei Egenhofen, Dietenhausen, Odelzhausen und Taxa bis nahe an Unterweikertshofen heran bildete die Glonn die Landgerichtsgrenze. Hier schob sich ein Zipfel bis Langengern in das Landgericht Aichach vor, wobei Guggenberg und Petersberg ebenfalls dem Landgericht Dachau zugehörten. Im weiteren Verlauf bildete dann die Glonn die Grenze zum Landgericht Kranzberg, das nur bei Zillhofen, Jedenhofen und Asbach das südliche Glonnufer überschritt. Kollbach gar war eine Exklave des Landgerichts Pfaffenhofen. Der nördliche Teil des heutigen Landkreises Dachau war Bestandteil des Landgerichts Kranzberg, der Raum um Altomünster gehörte zum Landgericht Aichach. Im weiteren Verlauf bildete die spätere Landkreisgrenze die Grenze unseres Landgerichts, das aber im Südosten über Schleißheim, Freimann und den wesentlichen Teil des heutigen Englischen Gartens bis zum Chinesischen Turm an München heranreichte. Die zunächst auf dem Kurfürstenplatz, seit Ende der 50-er Jahre auf dem Elisabethplatz in München stehende Burgfriedensäule zeigt, dass Schwabing Bestandteil des Landgerichts Dachau war, ebenso wie das Olympiagelände, das Marsfeld und die Bavariahöhe. Im Süden und Südwesten grenzte unsere Landgericht an das Landgericht Starnberg und umfasste noch die Orte Unter-, und Mittersendling, Laim, Nymphenburg, Pipping, Aubing, Lochhausen, Gröbenzell, Roggenstein und Wagelsried sowie den Schöngeisinger Forst, während Schöngeising selbst schon zu Starnberg gehörte.

Das Landgericht Dachau umfasste also einen Raum, der größer war als der des heutigen Landkreises. Es ist kein Wunder, dass an diesem so bedeutsamen Dachauer Verwaltungs- und Gerichtsort in der Mitte des 13. Jahrhunderts der Markt Dachau gegründet wurde, der schrittweise Rechte zugewann, bis hin zur Stellung eines mit Münchner Recht begabten gefreiten Bannmarktes, der Mitglied der bayerischen Landstände war. Und in Dachau wurde in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts auch ein prächtiges landesherrliches Renaissanceschloss erbaut, von dessen vier Flügeln heute leider nur mehr ein Flügel erhalten ist.

In dieser Zeit waren die ehemaligen Ministerialen zum Teil zu einem neuen wohlhabenden Adel aufgestiegen oder deren Besitz gelangte in die Hände des neuen Patrizieradels oder Beamtenadels. Diesem Adel gelang es in gleicher Weise wie dem Hochstift Freising und den Klöstern Fürstenfeld und Indersdorf in einzelnen Siedlungen Herrschaftsrechte auf sich zu vereinigen, die unter der Bezeichnung Hofmarksrecht zusammengefasst werden. Erst im 17. Jahrhundert waren die uns bekannten Hofmarken mit ihren Hofmarkschlössern voll entwickelt. Die Hofmarksherren herrschten im 17. und 18. Jahrhundert in ihren Hofmarken weitgehend unbeschränkt. Mitglieder mächtiger Adelsgeschlechter vermochten sich gelegentlich selbst über landesherrliche Gesetze hinwegzusetzen.

Gegenspieler der Hofmarksherren war als Beamter des Wittelsbacher Kurfürsten der Dachauer Landrichter, bei dem die Blutgerichtsbarkeit über sämtliche Einwohner des Landgerichtes lag. Der beherrschenden Stellung im Landgericht entsprach es, dass es Dachauer Landrichter waren, welche in landesherrlichem Auftrag die Säkularisation der Klöster Indersdorf, Fürstenfeld und Taxa vollzogen. Die von Montgelas angeregte Neuorganisation und Neugliederung der altbayerischen Landgerichte im Jahre 1802 beseitigte neben zahlreichen anderen Sonderrechten auch die alten Privilegien der Märkte Dachau und Altomünster. Das neu organisierte Landgericht Dachau trat das Amt Neuhausen an das neuzubildende Landgericht München ab und erhielt dafür das Amt Indersdorf - der nördlich der Glonn liegende Landkreisteil bis Petershausen - vom bisherigen Landgericht Kranzberg. Im Jahre 1808 teilte man das neue Landgericht Dachau in 51 Steuerdistrikte ein, die keinerlei Rücksicht auf die niedergerichtliche Zugehörigkeit der einzelnen Orte nahm, aber allgemein Pfarrdörfer als Hauptorte der Steuerdistrikte wählte. Die Missachtung historisch gewachsener Zusammengehörigkeiten führte zu Schwierigkeiten, denen Rechnung getragen wurde, als man durch das Gemeindegesetz von 1818 gemeindliche Selbstverwaltungskörper schaffen wollte. Die damals gebildeten politischen Gemeinden hatten dann auch bis zur Gemeindereform der 70er Jahre Bestand. Nur durch die Vergrößerung der Stadt Dachau am 1. April 1939 traten hier Veränderungen ein. Der Gebietsstand unseres Landkreises vor der Gebietsreform wurde aber erst am 29. Oktober 1823 durch die Bildung des Landgerichtes Bruck aus Teilen der jüngeren Landgerichte Dachau und Landsberg erreicht. Mit Ausnahme von Feldgeding kam nun das gesamte bisherige Amt Esting an Bruck. Damit riss eine vielhundertjährige Verbindung zwischen Bruck und Dachau ab, so wie 1802 durch die Abtrennung des Amtes Feldmoching die Dachauer Traditionen des Münchner Nordens zu schwinden begannen. Erst in unserer Zeit führt die überregionale Zusammenarbeit wieder zu engeren Beziehungen.

Erst durch das bayerische Distriktratsgesetz vom 28. Mai 1852 wurde ein körperschaftlicher Verband der im damaligen Landgericht Dachau gelegenen Gemeinden gebildet, der die übergemeindlichen Selbstverwaltungsaufgaben wahrnahm. Vertretungsorgan der neu gebildeten Distriktgemeinde war der Distriktsrat. Der Landrichter blieb jedoch als staatlicher Vertreter weiterhin das ausübende oberste Verwaltungsorgan im Landgericht Dachau. Damit stand der Distriktsrat noch vollkommen unter staatlicher Kuratel.

Das änderte sich auch nicht, als 1862 die Justiz von der Verwaltung abgetrennt wurde. Das Landgericht wurde nun in Bezirksamt Dachau umbenannt. Nach dem Ersten Weltkrieg stand dem Bezirksamt Dachau zwar weiterhin ein Bezirksamtmann vor, doch brachte das Selbstverwaltungsgesetz von 22. Mai 1919 die Beseitigung der Staatskuratel und eine Erweiterung der Selbstverwaltungsaufgaben. Das Gleichschaltungsgesetz von 1933, das zu einer Umbenennung zum 01. Januar 1939 von Bezirksamt in Landratsamt führte, veränderte die in den zwanziger Jahren erreichte Form der Selbstverwaltung nur wenig. Zum Träger einer echten kommunalen Selbstverwaltung wurde der Landkreis Dachau erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Seit der bayerischen Landkreisordnung vom 16. Februar 1952 ist der vom Volk gewählte Landrat nicht nur Behördenleiter des Landratsamtes als untere staatliche Verwaltungsbehörde, sondern auch Vorsitzender des Kreistages und Leiter einer ausgedehnten Landkreisselbstverwaltung.

Die Landkreisreform vom 1. Juli 1972 vergrößerte den Landkreis Dachau um 10 Gemeinden aus dem früheren Landkreis Aichach, um 5 Gemeinden aus dem früheren Landkreis Friedberg und um eine Gemeinde aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck. Die Gemeinde Fahrenzhausen wurde an den Landkreis Freising abgetreten. Am 1. Februar 1973 erhielt die Stadt Dachau die Bezeichnung Große Kreisstadt verliehen, und in den Folgejahren wurde die am 1. Mai 1978 abgeschlossene Gemeindegebietsveränderung durchgeführt. Am 1. Januar 1984 wurde noch die Ortschaft Weißling nach Petershausen eingemeindet und kam dadurch vom Landkreis Freising zum Landkreis Dachau.

Dr. Gerhard Hanke
(Verfasser)

Im Jahr 1916 wurde der Deutsche Landkreistag gegründet und im September 2016 wurde dessen hundertjähriges Bestehen gefeiert. Weitere Informationen zum Deutschen Landkreistag finden Sie unter: 100 Jahre Deutscher Landkreistag.

Die Dachauer Landräte

Landrat des neuen Landkreises Dachau wurde am 1.7.72 Dr. Hubert Pestenhofer. Er war bereits seit 1963 Landrat des früheren Landkreises Dachau und blieb es bis 31.5.1977, als er eine Position in der freien Wirtschaft übernahm. Vom 1. Juni 1977 bis 30. April 2014 war Hansjörg Christmann Landrat von Dachau. 1977 war er der jüngste Landrat Bayerns, bei seinem Ausscheiden im Jahr 2014, der dienstälteste Landrat Deutschlands. Seit 01. Mai 2014 ist Stefan Löwl Dachauer Landrat.

In guter Nachbarschaft

Der Landkreis Dachau heute - das ist eine gewachsene wirtschaftliche und kulturelle Einheit. Zwar liegt die Kreisstadt selbst nicht im geographischen Mittelpunkt des Kreisgebietes; sie ist an der südlichen Peripherie angesiedelt. Doch hat sich die Stadt Dachau im Zuge ihrer 1200jährigen Geschichte zum natürlichen Mittelpunkt des Kreisgebietes entwickelt. Selbstverständlich beeinflusst die unmittelbare Nachbarschaft der Millionenstadt München das Leben im Landkreis in vielerlei Hinsicht. Von großer Bedeutung ist das nahe und reiche Angebot an Kultur-, Bildungs- und Arbeitsstätten der Großstadt. Umgekehrt aber bringt das Dachauer Land der Landeshauptstadt unentbehrliche Arbeitskräfte, der gesamten Region München wichtigen Siedlungsraum und wertvolles Erholungsland. Somit ist das Verhältnis der Kommunen zueinander geprägt von einem gegenseitigen Nehmen und Geben.

Wappenbeschreibung

Unter einem mit den bayerischen Rauten belegten Schildhaupt in Silber (Weiß) ist ein roter Zickzack-Balken.

Erläuterung

Bei der Schaffung des Landkreiswappens kam es dem Landkreis darauf an, historische Sinnbilder anzunehmen. Für den Kreis Dachau lag es nahe, an den Charakter des Gebietes als altbayerisches Kernland und frühester Stammesbesitz der Grafen von Scheyern und Wittelsbach – hier der Zweiglinie der Grafen von Dachau – heraldisch anzuknüpfen. Als Hauptbild des neuen Wappens wurde daher das aus dem Allodwappen der Wittelsbacher stammende und auch seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts im Wappen des ehemaligen Augustinerstiftes Indersdorf als einer wittelsbachischen Gründung und Grablege enthaltene Abzeichen vorgeschlagen: der sogenannte „Zickzack-Balken“, der nach den neuesten Forschungen das heraldische Symbol des Hausgutes der Wittelsbacher war und als solches auch in den bayerischen Herzogssiegeln unter Ludwig d. Kelheimer und Otto II. zwischen 1216 und 1230 verwendet wurde.

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Die Farbgebung (roter Zickzack-Balken in silbernem bzw. weißem Feld) deutet darauf hin, dass es sich dabei um das Wahrzeichen der Dachauer Linie handelt, während die Hauptlinie des Herzogshauses nach Ausweis des sehr alten Klosterwappens von Scheyern den goldenen Zickzack-Balken in Blau geführt hat. Der rote Zickzack-Balken ist deshalb für das Dachauer Kreiswappen von besonderer geschichtlicher Bedeutung. Er weist auf die hervorragende Stellung Dachaus und seiner Umgebung als Grafensitz im 12. Jahrhundert hin. Die Grafen Konrad II. und Konrad III. von Dachau spielten bekanntlich als Herzöge von Meranien bzw. Dachau eine überörtliche Rolle. Da es sich bei Dachau um einen altbayerischen Landkreis handelt, wurde als Beizeichen im neuen Wappen ein Schildhaupt mit den bayerischen Rauten empfohlen. Damit wird zugleich der Bedeutung eines Kreises als höherer Gebietskörperschaft auch äußerlich Rechnung getragen.
Mit diesem Wappen besitzt der Landkreis Dachau ein durch Einfachheit, Klarheit und geschichtliche Beziehungen ausgezeichnetes Symbol.

Altomünster