Hochwasser 2024
Nach dem verheerenden Jahrhundert-Hochwasser am Ende der Pfingstferien 2024 hat der Freistaat Bayern schnell und unbürokratisch Soforthilfen für die Hochwassergeschädigten zugesagt. Bereits nach wenigen Tagen, ab dem 6. Juni, gingen die ersten Anträge aus dem Landkreis Dachau im Landratsamt ein und wurden zur Auszahlung angewiesen.
Zum 30. September ist die Antragsfrist abgelaufen.
Anträge, die bis zum Stichtag eingegangen sind, werden selbstverständlich abschließend bearbeitet.
Fragen zur Antragsstellung
Überzahlungen
Wir weisen darauf hin, dass bei „Überzahlungen“ - beispielsweise nach zwischenzeitlicher Auszahlung durch die Versicherung oder wenn die Ersatzbeschaffungen weniger gekostet haben, als die ausbezahlte Soforthilfe - die zu hohe Auszahlung eigenverantwortlich zurückzuerstatten ist.
In den kommenden Monaten kann es zu stichprobenartigen Prüfungen und Vor-Ort-Terminen kommen. Auf die Förderbedingungen bzw. den Bewilligungsbescheid (insb. die Rückzahlungspflicht gem. Ziff. 6.5 des Antrags auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe sowie § 263 Strafgesetzbuch (Betrug)) wird hingewiesen.