Soforthilfe Hochwasser 2024

Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat stellt im Rahmen einer Soforthilfeaktion finanzielle Unterstützung für die Geschädigten bereit, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni 2024 erhebliche Schäden erlitten haben.

Auch der Landkreis Dachau fällt in den Geltungsbereich dieser Sofort-Hilfe.

Fragen zur Antragsstellung

Zeitlicher Ablauf

Bitte achten Sie beim Einreichen der Anträge auf Vollständigkeit. Das nachträgliche Ergänzen von fehlenden Unterlagen ist für alle Beteiligten sehr zeitaufwendig.

Die vollständig eingereichten Anträge werden so schnell wie möglich bearbeitet; Anträge aus sehr stark betroffenen Gebieten werden dabei priorisiert.

Um die Hilfsgelder schnellstmöglich auszahlen zu können, erfolgt zunächst die Überweisung der Sofort-Hilfen. Den zugehörigen Bescheid  erhalten Sie zeitlich verzögert per Post.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir vorab keine Einzelauskunft zum Stand ihres Antrags geben.

Alle weiteren Fragen richten Sie per E-Mail an callcenter@lra-dah.bayern.de.

Antragsstellung

Die Anträge müssen spätestens zum 31. August 2024 ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrer Gemeinde oder im Landratsamt eingereicht werden. Bitte legen Sie dem Antrage eine Kopie (beide Seiten) Ihres Personalausweises bei. Dies wird für den Abgleich Ihrer Adresse benötigt.

Die Antragsformulare für die Sofort-Hilfen finden Sie direkt hier auf der Seite.

Datenschutzrechtliche Hinweise nach DSGVO finden Sie unter:

Wichtiger Hinweis – Schäden durch aufsteigendes Grundwasser

Von den Soforthilfen sind Schäden durch aufsteigendes Grundwasser nach aktueller Auslegung durch das Staatsministerium für Finanzen und Heimat (StMFH) nur erfasst, wenn das Grundwasser zunächst an die Oberfläche getreten und dann von außen (oberirdisch), in die Immobilie eingedrungen ist. Ist das steigende Grundwasser (nur) durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen wie etwa Abwasserleitungen oder Hausanschlüsse in die Immobilie gedrungen, ist eine finanzielle Unterstützung durch Soforthilfen aktuell nicht möglich.

Soforthilfe "Haushalt/Hausrat"

Als erste rasche finanzielle Unterstützung für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter sind die Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ vorgesehen. Bitte legen Sie dem Antrage eine Kopie (beide Seiten) Ihres Personalausweises bei. Dies wird für den Abgleich Ihrer Adresse benötigt.

Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung
Die Mittel müssen zur Ersatzbeschaffung des Hausrats notwendigen Ausgaben verwendet werden.

Höhe der Soforthilfe

  • Bis zu 5.000 €.
  • Wenn kein Versicherungsschutz bestand, obwohl er möglich gewesen wäre, beträgt die Soforthilfe 50% bis zu 2.500 €.

Bitte geben Sie unbedingt eine konkrete Summe an. Diese kann auch geschätzt sein.

Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden"

Das Ziel dieses Programms ist es, entstandene Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden zu beseitigen und die Gebäude schnellstmöglich wieder bewohnbar zu machen. Bitte legen Sie dem Antrage eine Kopie (beide Seiten) Ihres Personalausweises bei. Dies wird für den Abgleich Ihrer Adresse benötigt.

Zuwendungsempfänger
Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte privat genutzter oder nicht gewerblich vermieteter Wohngebäude.

Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung
Die Mittel müssen zur Beseitigung der Ölschäden verwendet werden.

Höhe der Soforthilfe

  • Bis zu 10.000 €.
  • Wenn kein Versicherungsschutz bestand, obwohl er möglich gewesen wäre, beträgt die Soforthilfe 50% bis zu 5.000 €.

Bitte reichen Sie den Antrag zusammen mit einem Kostenvoranschlag ein (gem. Soforthilferichtlinie Ziff. 3 Lit. B).

Gewährung von Notstandsbeihilfen „Härtefonds Finanzhilfen“

Diese Zuschüsse können in Fällen existenzieller Notlagen gewährt werden, insbesondere für:

  • Die Wiederbeschaffung von Hausrat.
  • Die Instandsetzung von Gebäuden.
  • Die Reparatur oder Wiederbeschaffung von zur Weiterführung des Betriebs erforderlichem Betriebsvermögen, sofern die Maßnahmen notwendig und unaufschiebbar sind.

Hilfe für Unternehmen

Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt.

Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung per E-Mail an hochwasser@reg-ob.bayern.de.

Antragsformulare per Post

Falls Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, schicken wir Ihnen die Formulare auch gerne zu. Nutzen Sie dafür einfach unser Onlineformular, um die Zusendung zu beantragen.