Lageinformation Hochwasser Landkreis Dachau

Spenden und Hilfsangebote
Vielen Dank, wenn Sie helfen wollen. Bitte wenden Sie sich an die Gemeinden oder an die Feuerwehren vor Ort. Einzelne Gemeinden haben bereits Spendenkonten eingerichtet.

Sofort-Hilfen
Die Anträge auf Soforthilfen finden Sie unter: www.landratsamt-dachau.de/hochwasser2024

Lebensmittel
Geflutete Lebensmittel nicht mehr essen. Im Hochwasser ist mit Keimen (u. a. Bakterien, Viren, Pilze) zu rechnen und das Wasser kann darüber hinaus auch mit Öl oder Chemikalien kontaminiert sein. Essen Sie deshalb grundsätzlich keine Lebensmittel, die mit dem Überschwemmungswasser in Berührung gekommen sind.
Nicht mehr zu verwenden ist der Inhalt von Flaschen mit Schraub- oder Kronkorken-Verschluss, da Kronkorken oder Schraubverschlüsse keine ausreichenden Schutz vor Verunreinigung des Inhalts bieten.

Futtermittel / Einstreu
Bei Futtermitteln gilt grundsätzlich dasselbe wie bei Lebensmitteln, da die Keimbelastung auch bei Tieren ein Problem darstellt.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Insektenbekämpfung /Mückenabwehr/Schadnager
Zur Vermeidung von Belästigung durch Schädlinge (Fliegen, Schadnager etc.) sind grundsätzlich organische Überschwemmungsreste zu entsorgen, da sie als Brutstätten dienen können.

Alle als Brutstätten für Mückenlarven in Frage kommenden Stellen sollten schnellstmöglich trockengelegt werden. Auch kleine und kleinste Wasseransammlungen, z. B. Pfützen, mit Wasser gefüllte Behältnisse, Plastiktüten, Autoreifen, Regentonnen, verstopfte Regenrinnen u.ä. sind ein ideales Brutfeld und sollten daher ausgetrocknet werden. Weil Stechmücken in hiesigen Regionen in der Regel keine gefährlichen Krankheiten übertragen, ist der großflächige Einsatz von Insektiziden nicht gerechtfertigt.

Beseitigung von Sperrmüll
Die Wertstoffhöfe haben zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Desweiteren können folgende Gegenstände auch in der GfA bis auf Weiteres kostenlos abgegeben werden:

  • Thermisch wiederverwertbare Gegenstände und verdorbene Lebensmittel
  • Tierfutter und Einstreu

Gebrauchte Sandsäcke
Diese werden zentral bei den Gemeinden gesammelt. Betroffene Bürgerinnen und Bürger informieren sich bitte über Ort und Abgabezeiten direkt bei ihrer jeweiligen Gemeinde.

Versicherungen
Versicherungsrechtliche Fragen klären Sie bitte direkt mit Ihrer Versicherung. Für sonstige Anliegen (Hilfsangebote, Spendenkonten usw.) wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Gemeinde.

Ölrückstände
Für Anträge, die Ölschäden am Gebäude betreffen, muss entsprechend der Soforthilfenrichtlinie zusätzlich ein Kostenvoranschlag mit eingereicht werden. Geschädigten erhalten diesen bei einem Handwerker oder Sachverständigen.

Bei massiven Ölrückständen außerhalb von Gebäuden, z.B. wenn das Pflaster bzw. der Boden erkennbar mit Öl getränkt oder mit einer dicken Ölschlammschicht bedeckt ist, steht das Landratsamt Dachau (Sachgebiet 61 – Umwelt) bei Fragen bezüglich des weiteren Vorgehens zur Verfügung.

Bitte senden Sie hierfür die Meldung mit Ortsangabe und Ansprechpartner vor Ort an umweltrecht@lra-dah.bayern.de
oder nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Herrn Rank (08131) 74-325, Herrn Pietsch (08131) 74-447 oder Herrn Kirschbaum (08131) 74-415 auf.

Gesundheit
Das RKI gibt generelle Empfehlungen zu Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionsrisiken:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/U/Ueberschwemmung/Infektionsrisiken.html

Beim Bundesumweltamt und dem Bayerischen Umweltministerium finden Sie zahlreiche Antworten auf gesundheitliche Fragen bei Hochwasser/Überschwemmungen:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/fragen-antworten-thema-hochwasser
https://www.stmuv.bayern.de/service/faq/anzeige.php?aus=Hochwasser

Badeseen
Bei hohen Wasserständen und getrübtem Wasser wird vom Baden abgeraten. Das Gesundheitsamt Dachau prüft am 10. und 11. Juni die Mikrobiologie der Badeseen.

Natur- und Artenschutz

  • Totfunde von ertrunkenen Bibern (Jungtiere, die noch nicht schwimmen können) melden Sie bitte der Unteren Naturschutzbehörde naturschutzbehoerde@lra-dah.bayern.de 
  • Vorsicht vor durch das Hochwasser freigeschwemmte Biberröhren oder –unterminierungen zwecks Einbruch- und Verletzungsgefahr
  • Gumpen (= durch das Hochwasser entstandene Pfützen oder kleine Seen) mit Fischen oder Kaulquappen, die nach Ablauf des Hochwassers zu "Fischfallen" wurden, melden Sie bitte der Unteren Naturschutzbehörde naturschutzbehoerde@lra-dah.bayern.de
  • Bitte halten Sie Abstand vor Wildtieren (v.a. Jungtieren) oder Gelegen, die durch das Hochwasser in ungeschützte Bereiche verdrängt wurden