Landrat im Dialog - Fragen und Antworten

Gemeinsam und gut miteinander leben im Landkreis Dachau. Dazu gehört auch, Anliegen und Probleme direkt zu klären.
Landrat Stefan Löwl steht Ihnen im Rahmen des Bürgerdialogs Rede und Antwort. Hier finden Sie die bisherigen Anfragen.

25.09.2020 - Verkehr

Landkreis will beispielhaft werden

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,
Es freute mich in einem Artikel gelesen zu haben, dass der Landkreis beispielhaft werden möchte.
Ich hätte ein Anliegen, zu dem der Landkreis ebenfalls beispielhaft unterwegs sein könnte.
Schon seit vielen Jahren wünsche ich mir, dass die Radwege, ähnlich wie die Straßen, eine weiße Randmarkierung erhalten. Diese wären für Fahrten in der Nacht unerlässlich, da man insbesondere bei Regen, den Fahrbahnrand kaum noch vom angrenzenden Acker unterscheiden kann, wenn man keine Hochleistungslichtanlage am Rad hat.
Nachdem dies etwas kostet, habe ich mal bei Dachau Agil nachgefragt, ob so etwas finanziell gefördert werden könnte: es könnte. Aber es braucht dazu einen Projektträger. Eine Anfrage in Ihrem Hause blieb leider bis heute unbeantwortet. Da ich kürzlich gelesen habe, dass Dachau Agil noch Finanzmittel zur Verfügung hat und nun der Landkreis beispielhaft sein möchte, erinnerte ich mich an meine Idee. Wie wäre es daher, wenn weiße Markierungen am Geh-/Radwegrand angebracht werden würden?
Es trägt erheblich zur Sicherheit des Radfahrers nicht nur bei Nacht, sondern auch bei Tag bei, weil die Markierung dann deutlich auf das Vorhandensein eines querenden Radweges zeigt.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Schmacht

Antwort

Sehr geehrter Herr Schmacht,

bitte entschuldigen Sie die urlaubsbedingte verzögerte Reaktion. Da es – wie ich einem Dialog mit dem ADFC entnehmen konnte – auch unter Radfahren divergierende Meinungen gibt, habe ich das von uns aktuell mit der Erstellung des Radwegekonzepts im Landkreis Dachau beauftragte Fachbüro gebeten, die Frage aus fachlicher sowie rechtlicher Sicht zu prüfen. Das Ergebnis wird dann hoffentlich im Rahmen des Endberichts zur Verfügung stehen.

Hinsichtlich einzelner Tiefbaumaßnahmen bitte ich Sie um Verständnis, dass manche (bessere) Lösungen aufgrund von komplexen Wirkzusammenhängen, Anforderungen und Rahmenbedingungen leider nicht umgesetzt werden können. Neben der – für uns verbindlichen – Einhaltung der aktuell geltenden technischen Anforderungen müssen auch die allgemeinen rechtlichen Anforderungen (z.B. Naturschutz) sowie die Situation vor Ort (andere Verkehrsteilnehmer/Wegebeziehungen, insb. aber die Flächenverfügbarkeit) berücksichtigt werden. Daher kann verständlicherweise nicht für jedes Verkehrsmittel und jeden individuellen Bedarf die jeweils optimale Lösung realisiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

23.08.2020 - Verkehr

Bankett an Straßen

Frage

Sehr geehrter Herr Landrat Löwl,
mir ist in letzter Zeit an mehreren Stellen im Landkreis Dachau aufgefallen, dass das Bankett durch Teermaßnahmen, Rasengittersteine oder Schotter befestigt und somit zusätzlich befahrbar gemacht wurde.
Was spräche dagegen, das Bankett in der Qualität der Straße zu teeren und so den gewonnenen Streifen für einspurigen Verkehr (Mofas, S-Pedelec, Fahrräder) zu ermöglichen?
Diese geringen Mehrkosten bringen im Vergleich zu den hohen Baukosten von nutzungspflichtigen Gehwegen einen verhältnismäßig erheblich höheren Sicherheitsgewinn für jeden Fahrzeugteilnehmer. Die Sichtbarkeit der (muskelbetriebenen) Fahrzeuglenker ist gesichert und die notwendige gefährliche Straßenüberquerung entfällt. Eine Schneeräumung des gewonnenen Weges wäre ohne zusätzliche Räumfahrzeuge möglich. Es entfallen die Kosten für Grundstückskäufe. Eventuell reduziert sich auch der Aufwand für die Mähung des Seitenstreifens. Günstigstenfalls befinden sich die Begrenzungspfosten auf der Teerdecke, was den Mähfahrzeugen eine sehr große Erleichterung beim Mähen bringen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schmacht
Sommerstraße 5
85253 Erdweg
Tel. 0 81 38 / 10 54

Antwort

Sehr geehrter Herr Schmacht,

bitte entschuldigen Sie die urlaubsbedingte verzögerte Reaktion. Da es – wie ich einem Dialog mit dem ADFC entnehmen konnte – auch unter Radfahren divergierende Meinungen gibt, habe ich das von uns aktuell mit der Erstellung des Radwegekonzepts im Landkreis Dachau beauftragte Fachbüro gebeten, die Frage aus fachlicher sowie rechtlicher Sicht zu prüfen. Das Ergebnis wird dann hoffentlich im Rahmen des Endberichts zur Verfügung stehen.

Hinsichtlich einzelner Tiefbaumaßnahmen bitte ich Sie um Verständnis, dass manche (bessere) Lösungen aufgrund von komplexen Wirkzusammenhängen, Anforderungen und Rahmenbedingungen leider nicht umgesetzt werden können. Neben der – für uns verbindlichen – Einhaltung der aktuell geltenden technischen Anforderungen müssen auch die allgemeinen rechtlichen Anforderungen (z.B. Naturschutz) sowie die Situation vor Ort (andere Verkehrsteilnehmer/Wegebeziehungen, insb. aber die Flächenverfügbarkeit) berücksichtigt werden. Daher kann verständlicherweise nicht für jedes Verkehrsmittel und jeden individuellen Bedarf die jeweils optimale Lösung realisiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

11.08.2020 - Verkehr

Gehweg zwischen Priel und Kreuzholzhausen

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,
der Bau des Gehwegs zwischen Priel und Kreuzholzhausen schreitet voran. Nachdem die Streckenführung nun doch noch etwa dem Straßenniveau angeglichen worden ist, hat sich zumindest diese Befürchtung als umsonst erwiesen.
Ich gehe mal davon aus, dass wie überall im Landkreis Dachau, hier den Gehweg am Ende nicht nur Schüler, Ortsansässige, Räuber-Kneißl-Radler und Sonntagsradler benutzen sollen, sondern dass auch flottere Fahrzeuglenker per blauen Schild genötigt werden, den Gehweg zu benutzen.
Eine verpflichtende Nutzung des Gehweges bringt unnötigerweise mehrere Gefahrenstellen mit sich: So sehe ich schon jetzt Gefahrenstellen mit Bordsteinkanten, die noch dazu – höchst gefährlich – längs zur Fahrtrichtung zu überwinden sind. Befanden Sie sich schon mal mit dem Rad in einem Trambahngleis? Dann sind Sie sicher gestürzt. Ich bin schon mehrfach gestürzt bei weniger hohen Höhenunterschieden. Daher hat eine Bordsteinkante längs zur Fahrtrichtung in einem für Fahrräder vorgesehenen Weg nichts zu suchen!
Nicht weniger problematisch sind Bordsteinkanten auch quer zur Fahrtrichtung wie man dies bei der Querungshilfe in Priel realisiert hat. Wer zu schnell dran ist bekommt bei zu viel Luft im schmalen Reifen extrem harte Schläge auf die Lenkung und auf den Rücken (durch Hinterrad) ab. Bei zu wenig Luft sind ein Platten mit zwei Löchern und ein Schaden an der Felge garantiert. Das erlebe ich immer wieder beim Reparieren von Fahrrädern für Asylbewerber.
Höchst gefährlich ist die Notwendigkeit beim Bergauffahren, zweimal die Straße überqueren zu müssen. In Kreuzholzhausen ist es besonders risikoreich, die Straße zu überqueren, da man die über die Kuppe fahrenden Autos nicht sieht.
Ich möchte daran erinnern, dass jede einzelne Straßenquerung für einen flotteren Fahrzeuglenker höchste Lebensgefahr bedeutet! Die Gefahr bei einer notwendigen Straßenquerung von einem Autofahrer „abgeschossen“ zu werden, ist extrem hoch. Es passiert mir laufend, dass es hierbei zu gefährlichen Situationen kommt. Man unterschätzt die Geschwindigkeit und glaubt, den Radler noch überholen zu können, auch wenn dieser schon dabei ist, die Fahrspuren zu wechseln.
Beim Verlassen des Gehweges ist jedes Mal eine akrobatisch artistische Einlage nötig. Für mehrere Meter hat man Blind auf dem Gehweg zu fahren, um den Autoverkehr zu beobachten. Trotzdem passiert es mir immer wieder, dass ich einen Autofahrer übersehe und es zu gefährlichen Situationen kommt. Das Problem habe ich vor Lotzbach durch den neuen nutzungspflichtigen Gehweg von Biberbach kommend. Und wenige Meter später muss ich mich der gleichen Gefahrensituation in Ampermoching stellen.
Höchst gefährlich, weil Ende Sommer vor Ernte absolut uneinsehbar, ist der Gehweg in Priel, der die Straße von Palsweis kreuzt.
Ich finde es traurig, dass man im Landkreis Dachau nicht in der Lage ist, ordentliche und vor allem sichere Wege für Fahrräder zu bauen.
Das einzig Wahre für den (muskelbetriebenen) Fahrzeugverkehr (Begriffsdefinition in StVO) wäre eine eigene Fahrspur für den einspurigen Fahrzeugverkehr. Ähnlich wie in Dachau in der Münchenerstraße oder in Petershausen nahe Aldi. Dies hätte sich auf der beklagten Strecke Priel – Kreuzholzhausen geradezu angeboten. So ist ja bereits die Straße stellenweise über den weißen Randstreifen hinaus verbreitert. Hätte man das ordentlich gemacht, so hätte man auf billigsten Wege das Ziel erreicht, was es zu erreichen gilt: Eine Verbesserung für den Autoverkehr.
Warum geht es überall in Deutschland nur im Landkreis Dachau nicht? Warum hat Franken alle Gehwege als freiwillig mit dem Rad zu befahren ausgewiesen? Z.B. darf man auf der B13 mit dem Schwerlastverkehr mitfahren. Ist nicht angenehm, aber man kommt vorwärts. Und vor allem, man ist frei von der Gefahr, durch einen genötigten Straßenseitenwechsel von einem KFZ „abgeschossen“ zu werden.
Ausnahmslos alle Gefahrensituationen in meiner Radlerlaufbahn mit derzeit über 720.000 km, davon nur etwa 60.000 km auf nutzungspflichtigen Gehwegen, stehen im Zusammenhang mit diesen Wegen. Mindestens 50 % davon gehen auf das Konto Straßenseitenwechsel und Wiedereinfädelung in den fließenden Verkehr.
Und deshalb bitte ich ausdrücklich darum, den neuen Gehweg zwischen Priel und Kreuzholzhausen als nicht nutzungspflichtig für alle Radfahrer machen.
Ich fahre seit vielen Jahren ohne Probleme diese Strecke ab. Bergab meist in der Geschwindigkeit höher als 40 km/h. Die Benutzung eines Gehweges macht die Fahrt nicht besser, sondern deutlich schlechter. Und durch die notwendigen Straßenseitenwechsel und Wiedereinfädelungen in den Verkehr vor allem deutlich gefährlicher. Besser wird es nur für die Autofahrer.
Mir ist kein Gesetz bekannt, das vorschreibt, einen straßenbegleitenden Gehweg der Nutzungspflicht für Fahrräder zu unterwerfen. Die Aufstellung der blauen Schilder ist reine Willkür der zuständigen Behörden. Dies beweist auch, dass so verkehrsreiche Strecken wie die B13 zwischen Ansbach und Würzburg mit dem Rad befahren werden dürfen.
Im Landkreis Dachau gibt es mit Ausnahme der Strecke Stetten-Webling keine einzige Strecke, die aufgrund des Verkehrsaufkommens eine Nutzungspflicht von Gehwegen begründen. Es gäbe im Landkreis Dachau jedoch zwei Strecken, die aus Sicht der Verkehrsführung eine Nutzungspflicht nötig machen würden – wenn es einen Gehweg gäbe. Und das wären am Petersberg und zwischen Erdweg und Arnbach. Doch das verhindert seit Jahren die Gemeinde Erdweg sogar per Gemeinderatsbeschluss.
Es ist mir schier unverständlich, wie man flottere Fahrzeuglenker dazu nötigen kann, sich in Lebensgefahr begeben zu müssen, nur wegen des falschen Konzeptes für Radfahrer. Und das alle paar Kilometer. Wo bleibt da das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 GG?
Unverständlich ist mir auch, warum man sich im Landkreis Dachau strikt weigert, das einzig wahre Verkehrskonzept mit einer eigenen Spur für den einspurigen Fahrzeugverkehr anzuwenden.
Ich hoffe, dass hier eine zumutbare Lösung für den schnelleren muskelbetriebenen Fahrzeugverkehr realisiert wird.
Ich halte auf der kurzen Strecke die Nutzung eines Gehweges und den damit verbundenen Straßenseitenwechsel für eine Zumutung und gefährlich. Das erfüllt die Worte der StVO „nicht zumutbar“.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schmacht
Sommerstraße 5
85253 Erdweg
Tel 08138 1054

Antwort

Sehr geehrter Herr Schmacht,

ich habe – wie angekündigt – unser Fachbüro für die Erstellung des Radverkehrskonzept gebeten, Ihren Vorschlag anhand des Beispiels aus dem Landkreis Ebersberg fachlich zu bewerten. Die Stellungnahme finden Sie anbei.

Unabhängig davon, dass es sich in Ebersberg um keine bewusste Radwegemaßnahme handelt, bewertet das Fachbüro eine solche Lösung aus diversen Erwägungen auch nicht als positiv.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl  (16.10.2020)

Sehr geehrter Herr Schmacht,

bitte entschuldigen Sie die urlaubsbedingte verzögerte Reaktion. Da es – wie ich einem Dialog mit dem ADFC entnehmen konnte – auch unter Radfahren divergierende Meinungen gibt, habe ich das von uns aktuell mit der Erstellung des Radwegekonzepts im Landkreis Dachau beauftragte Fachbüro gebeten, die Frage aus fachlicher sowie rechtlicher Sicht zu prüfen. Das Ergebnis wird dann hoffentlich im Rahmen des Endberichts zur Verfügung stehen.

Hinsichtlich einzelner Tiefbaumaßnahmen bitte ich Sie um Verständnis, dass manche (bessere) Lösungen aufgrund von komplexen Wirkzusammenhängen, Anforderungen und Rahmenbedingungen leider nicht umgesetzt werden können. Neben der – für uns verbindlichen – Einhaltung der aktuell geltenden technischen Anforderungen müssen auch die allgemeinen rechtlichen Anforderungen (z.B. Naturschutz) sowie die Situation vor Ort (andere Verkehrsteilnehmer/Wegebeziehungen, insb. aber die Flächenverfügbarkeit) berücksichtigt werden. Daher kann verständlicherweise nicht für jedes Verkehrsmittel und jeden individuellen Bedarf die jeweils optimale Lösung realisiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl (August 2020)

23.06.2020 - Verkehr

Rettungsdienst

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl, der Fahrbahnbelag der Krankenhausstr. ist äußerst schlecht. Als langjährige Mitarbeitern im Rettungsdienst holpere ich oft über dieses Problem. Insbesondere für liegende Patienten im Rettungswagen ist der schlechte Straßenzustand sehr unangenehm. Daher bitte ich Sie um eine Sanierung des Fahrbahnbelags. Mit freundlichen Grüßen, Anita Pfrogner -Notfallsanitäterin-

Antwort

Liebe Frau Pfrogner,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Für den Straßenzustand der Krankenhausstraße ist die Stadt Dachau zuständig. Auch wenn der Straßenzustand durch diverse Tiefbaumaßnahmen nicht mehr der Beste ist, sind nach meiner Kenntnis jedoch keine größeren Schäden bzw. Löcher vorhanden. Ich würde ihn daher nicht als „äußerst schlecht“ bezeichnen, insb. auch im Vergleich zu etlichen anderen Straßenabschnitten im Landkreis. Ich leite Ihre Nachricht aber trotzdem gerne an Herrn Oberbürgermeister Hartmann weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

20.05.2020 - Verkehr

Fahrschulen in Corona-Zeiten

Frage

Sehr geehrter Herr Landrat,


ich möchte mich an Sie wenden, da ich einige Regelungen der 4.BayInfSV nicht nachvollziehen kann. Da ich als Fahrschüler lange keine Unterrichtsstunden wahrnehmen konnte, war ich zunächst erfreut, dass ab 11.05. die Fahrschulen wieder öffnen dürfen. Aber der Dämpfer kam unvermittelt nach, denn es betrifft nur den erstmaligen Erwerb eines Fürherscheins und zudem ist die Dauer einer Fahrstunde auf max. 60min begrenzt.
Ich wollte aber den extra neu geschaffenen B196 ablegen, also Motorrad mit 125ccm ohne Prüfung, aber nur mit Besitz eines Führerscheins der Klasse B. Bei dem B196 sind aber 90min Blöcke des Unterrichts vorgeschrieben und stehen damit im Widerspruch zu o.g. Verordnung. Zudem zählt der B196 wohl nur als Erweiterung und wird somit von der Führerscheinstelle in Dachau untersagt, da angeblich kein Ersterwerb einer neuen Fahrerlaubnisklasse.
Nun aber zu den Fragen:
Warum bremst man gerade den neu geschaffenen B196 dermaßen aus? Das muss ja ein Rohrkrepierer werden. Politisch doch nicht gewollt?
Gerade Motorrad Unterricht ist in Corona-Zeiten ja wohl die sicherste Fahrstunde, nur eine Person pro Fahrzeug und 30 Meter Abstand sollten doch reichen. Aber gerade hier wird gebremst. Das will sich mir nicht erschließen!
Nun zu der zeitlichen Begrenzung: gerade auf einem Motorrad, wo eine Infektion mit nahezu 100% ausgeschlossen ist, wird auf 60min begrenzt. Sehe ich es falsch, dass je kürzer eine Fahrstunde ist, umso mehr Leute persönlichen Kontakt zum Fahrlehrer haben. Damit kann das Virus schneller verbreitet werden, als z.B. bei einer Fahrstundengrenze von 2h, da folglich auch nur die Hälfte der Fahrschüler am Tag den Fahrlehrer sehen.
Die Blockade des B196 wurde so von der Führerschein Stelle Dachau bestätigt, daher wende ich mich an sie mit der Bitte um Abhilfe!

Mit freundlichen Grüßen,

S. Lauter

Antwort

Sehr geehrter Herr Lauter,

die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_4/true) erlaubt in § 17 den theoretischen Fahrschulunterricht sowie theoretische Fahrprüfungen zum erstmaligen Erwerb eines Führerscheins. Praktischer Fahrschulunterricht und praktische Fahrprüfungen sind nur für die Dauer von jeweils höchstens 60 Minuten zulässig.

Bei den Schulungen zur sog. B196-Klasse handelt es sich um eine „Erweiterung“ eines bestehenden Führerscheins (https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/autofuehrerschein-motorrad-fahren/)   und somit nicht um den aktuell erlaubten „erstmaligen Erwerb“. Daher sind diese Kurse zur Zeit – wie auch Schulungsangebote in vielen anderen Bereichen – (noch) nicht möglich.

Nach Rücksprache mit dem Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.V. sowie der Regierung von Oberbayern soll jedoch zeitnah eine weitere Lockerung kommen, welche auch Schulungen zum B196 ermöglicht. Sobald uns die entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt, werden wir die Fahrschulen im Landkreis unverzüglich informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl