Hallo Herr Löwl,
ich finde es sehr schockierend, dass in Zeiten von Corona für den Führerschein ein Erste-Hilfe Kurs mit Präsenzunterricht vorgeschrieben wird. Zumindest ging das aus einer Anfrage an die zuständige Behörde heraus.
Wie kann es sein, dass Schulen schließen müssen oder in der Wechselunterricht gehen, während Erste-Hilfe Kurse die sehr gut online angeboten werden in Dachau nicht akzeptiert werden?
Vielen Dank für das offene Ohr.
Schöne Grüße
Yannick Gerlach
Landrat im Dialog - Fragen und Antworten
Gemeinsam und gut miteinander leben im Landkreis Dachau. Dazu gehört auch, Anliegen und Probleme direkt zu klären.
Landrat Stefan Löwl steht Ihnen im Rahmen des Bürgerdialogs Rede und Antwort. Hier finden Sie die bisherigen Anfragen.
09.04.2021 - Sonstiges
Präsenzunterricht Erst-Hilfe Kurs
Sehr geehrter Herr Gerlach,
ich habe Ihre Nachricht erhalten. Ein grundsätzliches Verbot der Anerkennung von Bescheinigungen eines Online-Erste-Hilfe-Kurses ist mir nicht bekannt. Bei welcher Behörde haben Sie hier angefragt?
Die Anbieter von entsprechenden Online-Erste-Hilfe-Kursen müssen aber nach § 68 FeV staatlich und zusätzlich durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft zertifiziert und anerkannt sein. Uns sind diverse Lernplattformen bekannt, die (auch) Erste-Hilfe-Kurse anbieten, jedoch nicht anerkannt sind. Hier wurden wir von der Regierung von Oberbayern darauf hingewiesen, diese Bescheinigungen nicht anzuerkennen.
Eine Liste von anerkannten Anbietern findet man unter www.bg-qseh.de.
Die Durchführung des Erste-Hilfe-Kurses in Präsenzform kann, wie auch sonstige erlaubte Schulungen z.B. der Fahrschulen, aber auch unter hygienischen Vorschriften mit Maskenpflicht und Abstandsregel stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Löwl
07.04.2021 - Sonstiges
Corona Impfung
Sehr geehrter Herr Landrat,
in Essen (NRW) hat mein Schwager 66 (keine Risikogruppe) heute online einen Impftermin für kommenden Mittwoch 7.3 vereinbart. Astra Zenica. Wann kann ich das für meine Frau 65 und mich 64 in Dachau machen?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Pawlak,
ich habe Ihre Nachricht erhalten, kann aber leider nicht beurteilen, auf welcher Grundlage die Terminvergaben in NRW erfolgen bzw. wie viele Personen in welcher Prioritätsgruppe impfberechtigt und impfwillig sind. Hier in Bayern werden die Impftermine durch das bayernweite System BayIMCO automatisiert anhand den Vorgaben der Coronaimpfverordnung vergeben. Neben krankheits- oder berufsbezogenen Kriterien geht es hier insb. nach Alter.
Seit vergangener Woche können auch die niedergelassenen Ärzte impfen. Diese sind zwar auch an die Vorgaben der Coronaimpfverordnung gebunden, können innerhalb der Prioritätengruppen jedoch eigenverantwortlich die Reihung festlegen. Insoweit könnten hier – wenn der Arzt ausreichend Impfstoff zur Verfügung hat – bereits Personen 60+ geimpft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Löwl
07.04.2021 - Sonstiges
Öffnung Kosmetik
Guten Morgen,
Ich kann die Entscheidung das Dienstleistungsangebot in der Kosmetik zuzulassen, insbesondere im Gesichtsbereich, nicht nachvollziehen. Da liegt die Kundin ohne Maske der Kosmetikerin einen erheblichen Zeitraum und in einem Ŕaum gegenüber! Beim Tattoo können wenigsten beide Maske tragen - das ist aber verboten! Das passt doch nicht zusammen, warum hier die Ausnahmeregelung?
Grüße
Wolfgang Mandl
Sehr geehrter Herr Mandl,
ich habe Ihre Nachricht erhalten. Leider kenne ich die Begründungen für die konkreten Maßnahmen, Verbote und Beschränkungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Detail nicht. Die Begründungen finden Sie aber im InterNet, zur letzten Änderung hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-225/
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Löwl
31.03.2021 - Sonstiges
Impfen
Sehr geehrter Herr Landrat,
meine Frage ist sehr einfach und schnell zu beantworten. Warum werden in Dachau so wenig 70 jährige geimpft? Bekanntlich sind wir die Altersklasse die jetzt am meisten gefährdet ist.
Es wird in Landkreis Dachau alles geimpft nur nicht wir über 70.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Luise Bilan
Sehr geehrte Frau Bilan,
ich habe Ihre Nachricht erhalten.
Die Impfreihenfolge ist in der Coronaimpfverordnung (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf) verbindlich geregelt. Die Impfungen der Personen der Priorität 1 (insb. Ü80) konnten gerade abgeschlossen werden. Seit letzter Woche werden nun die Personen der Prio 2 (insb. 70-79-Jährige, aber eben auch gewisse Berufsgruppen oder Personen mit Vorerkrankungen) zur Impfung eingeladen. Hier wird sich in den kommenden Wochen also voraussichtlich viel tun.
Die aktuelle „Delle“ in der Impfstatistik bei den Personen von 65-79 liegt darin begründet, dass diese
a) meistens nicht mehr in den priorisierten Berufen (Pflege, Rettungsdienst, usw.) tätig sind bzw.
b) über einige Wochen der Impfstoff des Herstellers AstraZeneca nur für Personen unter 65 Jahren zugelassen war.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Löwl
29.03.2021 - Sonstiges
Modell Tübingen
Hallo Herr Löwl
Gestern Abend in der Tagesschau fiel der Satz von Angela Merkel :" es ist keinem Landrat verwehrt den Modellen von Tübingen und Rostock im Rahmen der Coronapolitik zu folgen..."
Frage ...wird Das für Dachau in Bezracht gezogen???
Danke für Ihre Antwort und ein sxhönes Wochenende
Astrid G.
Sehr geehrte Frau Gerstner,
ich habe die Nachrichten gestern auch mit Überraschung gesehen. Anbei die dazugehörige Presseinformation und Klarstellung des Bayerischen Landkreistages, welche heute auch beispielsweise in den BR-Nachrichten kam.
Bernreiter ordnet Merkel-Aussage ein
Die Aussage der Bundeskanzlerin Angela Merkel – „Keinem OB und keinem Landrat ist verwehrt, das zu tun, was in Tübingen und Rostock gemacht wird“ – erweckt womöglich bei vielen Menschen den Eindruck, jeder Landrat könne eine eigene Öffnungsstrategie verfolgen. Dieser Eindruck wäre falsch. Entscheidend für Öffnungen sind alleine die Inzidenzwerte. Die Landratsämter handeln als weisungsgebundene untere staatliche Verwaltungsbehörde, maßgebend ist die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Da die Inzidenzwerte in Bayern erheblich über den Zahlen in Tübingen (65) und Rostock (31) liegen, ist die Situation keinesfalls miteinander zu vergleichen. Deshalb werden in Bayern kommende Woche acht Pilotstädte mit Inzidenzen zwischen 100 und 150 ausgewählt, um Öffnungen mit negativen Testergebnissen zu ermöglichen und die Auswirkungen zu untersuchen.
Dies entspricht exakt dem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten.
Schnelltestzentren sind nahezu in jedem Landkreis eingerichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Löwl