Sehr geehrter Herr Löwl,
ich betreibe zusammen mit meinem Vater eine Kanzlei direkt an der Stadtgrenze zum Landkreis, alle unsere Mitarbeiter und ein Großteil unserer Mandanten kommt aus dem Landkreis Dachau... nur wie es scheint, sind wir auf der „falschen“ Seite der Würm niedergelassen, wenn es jetzt um das Corona-impfen geht - sowohl meine Eltern (beide Risikogruppe 3) als auch ich (ebenso Gruppe 3) haben Ärzte in Dachau, ein impfen dort oder ein freiwilliges Impfen im Rahmen jedweder Kampagnen konnte aber bislang auf Grund des Wohnortes nicht stattfinden. Ich finde es etwas schade, weil wir unsere Kanzlei nun ja auch nicht für Bürger aus dem Landkreis Dachau geschlossen haben in Zeiten von Corona. Daher meine Frage, muss es hier so krasse Unterscheidungen hinsichtlich des Wohnortes geben oder wird das nur von den Ärzten so gelebt? Wir als Steuerberater tuen in der aktuellen Zeit wirklich auch alles in unserer Macht stehende, um unsere Mandanten (vor allem Unternehmen und davon mehr als die Hälfte in Karlsfeld/Dachau) zu unterstützen und setzen uns da doch einem nicht zu unterschätzenden Risiko aus.
Viele herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Straub
Steuerberaterin
Landrat im Dialog - Fragen und Antworten
Gemeinsam und gut miteinander leben im Landkreis Dachau. Dazu gehört auch, Anliegen und Probleme direkt zu klären.
Landrat Stefan Löwl steht Ihnen im Rahmen des Bürgerdialogs Rede und Antwort. Hier finden Sie die bisherigen Anfragen.
03.05.2021 - Sonstiges
Corona-Impfung
Sehr geehrte Frau Staub,
ich habe Ihre Nachricht erhalten. Die Impfzentren können Personen grundsätzlich nur nach Wohnort, im Ausnahmefall nach Dienstort (z.B. Lehrer, Krankenschwestern, Behördenmitarbeiter) erfassen. Ihre im Landkreis Dachau wohnenden Mitarbeiter:innen sollten sich somit auch problemlos bei den Impfzentren anmelden können, wobei mit der Prio 3 aktuell erst begonnen wurde und ich davon ausgehe, dass wir sicherlich den ganzen Mai benötigen, um allen registrierten Personen in Prio 3 (sowie die Nachmeldungen aus den Prio 1 und 2 ) ein Impfangebot machen zu können.
Die impfenden Ärzte/Praxen sind nicht an diese PLZ-Zuordnung gebunden und können alle „ihre“ Patienten – unabhängig vom Wohnort – impfen. Dies legen die Ärzte als „freie Berufe“ selbstständig fest. Natürlich gilt für diese aber auch (noch) die Priorisierung gem. CoronaimpfV.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Löwl
03.05.2021 - Sonstiges
EMail zur Vereinbarung eines Impftermins
Sehr geehrter Herr Löwl,
meine Frau hat ihre Registrierung auf der Homepage "BayIMCO" am 13.04. aktualisiert und ist seitdem in Impfkategorie 3 eingestuft. Leider hat sie noch immer nicht die als nächsten Schritt ausstehende Email mit der Aufforderung bekommen, auf BayIMCO einen Termin zu vereinbaren. Da ja im Landkreis auch schon sehr viele Berechtigte der Kategorie 3 geimpft worden sind, wären wir Ihnen für eine Information dankbar, wann und in welchen Abständen wieder solche EMails versandt werden. Inzwischen haben wir die Befürchtung, dass im Land Bayern die Impfpriorisierung aufgehoben wird, noch bevor sie die o. g. Email erhält.
Vielen Dank!
A. Noak
Sehr geehrter Herr Noak,
ich habe Ihre Nachricht erhalten. Die Impfterminvergabe erfolgt durch das bayernweite BayIMCO-Terminvergabesystem auf Grundlage der verbindlichen Coronaimpfverordnung. Da in der Prio 3 mehrere tausend Personen grundsätzlich impfberechtigt und alleine in BayIMCO über 12.000 Personen aus dem Landkreis Dachau registriert sind, wird es nach meiner Einschätzung noch bis mind. Ende Mai dauern, bis allen Personen in Prio 3 ein Impfangebot – mit den Impfstoffen der Hersteller BioNTech oder Moderna - gemacht werden kann. Impftermine bzw. -aktionen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca gab es in den vergangenen Wochen bereits, welche nie komplett ausgebucht waren.
Die Versendung der Einladungen zur Terminvereinbarung erfolgen durch BayIMCO anhand der freigegebene Impftermine und nach der automatisiert festgelegten Reihenfolge. Parallel dazu werden zahlreiche Impftermine durch niedergelassene Ärzte bzw. in Arztpraxen angeboten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Hausarzt vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Löwl
03.05.2021 - Sonstiges
Schulen - Management von engen Kontaktpersonen mit erhöhtem Infektionsrisiko
Sehr geehrter Herr Löwl,
ich würde gerne wissen, weshalb im Landkreis Dachau Schulklassen bei einem positiven Coronafall in der Klasse nicht in Quarantäne geschickt werden und noch nicht einmal verpflichtend zu einem PCR-Test, obwohl das RKI vor allem hinsichtlich der höheren Übertragbarkeit der hier vorherrschenden britischen Variante etwas anderes empfiehlt?
Zusätzlich zu den unten zitierten Kriterien aus den Empfehlungen des RKI zum Kontaktpersonenmanagement über den gemeinsamen langen Aufenthalt in Räumen mit hoher Aerosolkonzentration unabhängig vom Abstand und dem Tragen von Masken wie in Schulen gegeben (siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html) ist die Kontaktsiutaion schwer zu überblicken und die Kinder haben ja auch auf dem Schulweg bzw. in den Esspausen (und dann auch noch ohne Maske) Kontakt.
Die viel weniger sensitiven Schnelltests in den Schulen erfassen wohl viele Fälle leider erst dann, wenn diese symptomhaft werden und dann das Virus bereits zwei, drei Tage munter weiterverteilt werden konnte.
(vgl. u.a. https://www.br.de/nachrichten/wissen/corona-schnelltests-nur-an-fuenf-von-acht-ansteckenden-tagen-sicher,SUf458k)
Gerade hinsichtlich der nun zum Glück etwas gesunkenen, jedoch lange Zeit deutlich über den umliegenden Landkreisen liegenden Inzidenzwerten (vor eineinhalb Wochen mit 257 bzw. noch deutlich über 200) stelle ich mir diese Frage umso mehr.
Gerade kurz vor den Abschlussprüfungen möchte doch niemand ein Risiko eingehen. Abgesehen davon, dass generell an allen Kindern auch (teilweise noch nicht geimpfte) Familienmitglieder und Lehrer dranhängen.
Ich bin wirklich beeindruckt von der Organisation und der Geschwindigkeit der Impfungen im Landkreis Dachau - vielen Dank dafür! -
und finde gerade deshalb sollten wir jetzt auf den letzten Metern nichts mehr unnötig riskieren!
Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Petra Paintner
C. Kontakt unabhängig vom Abstand (hohe Konzentration infektiöser Aerosole im Raum)
Darüber hinaus können Virus-beladene Kleinpartikel bei mangelnder Frischluftzufuhr in Innenräumen anreichern, weil sie über Stunden in der Luft schweben (siehe auch Steckbrief des RKI). In Kleinpartikeln/Aerosolen enthaltene Viren bleiben (unter experimentellen Bedingungen) mit einer Halbwertszeit von etwa einer Stunde vermehrungsfähig. Bei hoher Konzentration infektiöser Viruspartikel im Raum sind auch Personen gefährdet, die sich weit vom Fall entfernt aufhalten („Fernfeld“). Die Aufsättigung der Aerosole mit infektiösen Partikeln hängt von der Tätigkeit der infektiösen Person ab: Atmen
In einer solchen Situation steigt das Risiko an mit
der Anzahl der infektiösen Personen im Raum
der Anzahl nicht-infektiöser Personen im Raum (raschere Durchmischung des Aerosols)
der Infektiosität des Falls (um den Erkrankungsbeginn herum höher als später im Erkrankungsverlauf)
der Länge des Aufenthalts der infektiösen Person(en) im Raum
der Intensität der Partikelemission
der Intensität der Atemaktivität (Atemfrequenz, -tiefe) der exponierten Personen (z.B. beim Sporttreiben)
der Enge des Raumes und
dem Mangel an Frischluftzufuhr (für Hinweise zum richtigen Lüften siehe z.B.: Umweltbundesamt: Richtig Lüften in
Schulen).
Bei gleichem Risiko ist naturgemäß die Anzahl zu erwartender Sekundärfälle größer, wenn sich mehr Personen im Raum aufhalten.
Die Exposition zu im Raum hochkonzentriert schwebenden infektiösen Partikeln kann durch MNS/FFP2-Maske (außer im Gesundheitswesen/bei geschultem medizinischen Personal) nicht sicher gemindert werden, wenn die Aerosole an der Maske vorbei eingeatmet werden.
Sehr geehrte Frau Painter,
ich habe Ihre eMail erhalten und kann Ihnen versichern, dass sich die Kolleg:innen im Gesundheitsamt ebenso wie das Schulamt und die Schulleitungen streng an die fachlichen Empfehlungen halten, dabei aber jeden Einzelfall gesondert untersuchen und bewerten.
Natürlich sind wir – gerade mit Blick auf die Abschlussklassen – in einer schwierigen Phase und mich irritieren daher beispielsweise (private) Treffen von mehreren dutzend Absolvent:innen sehr, auch wenn ich den Wunsch auf „Normalität“ und Gemeinschaft in dieser besonderen (Schulabschluss-)Zeit gut nachvollziehen kann. Ich bin daher überzeugt – und das zeigen auch die ermittelten Expositionsorte in den letzten Wochen – dass an den Schulen selbst kein relevantes Infektionsgeschehen besteht, sondern die Infektionen „eingetragen“ werden. Dies ist natürlich mit Blick auf die (Quarantäne-)Auswirkungen für die Mitschüler:innen problematisch und belastend, kann aber nur durch regelmäßige Testungen reduziert werden, auch wenn dies keine 100%ige Sicherheit bietet.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Löwl
29.04.2021 - Sonstiges
Öffnung Hundesportverein
Sehr geehrter Herr Löwl,
seit November letzten Jahres sind nun alle Hundesportvereine im Umkreis geschlossen.
Während es im Außensportbereich stetig Lockerungen gibt (Tennis, Golf etc.), können wir leider nicht mehr nachvollziehen warum die Hundesportvereine nach wie vor geschlossen bleiben müssen.
Bitte vergessen Sie diese Randgruppen nicht und ermöglichen Sie uns auch diesen, völlig kontaktlosen Sport wieder aufnehmen zu können.
Ich spreche hier nicht von Gruppenstunden mit einer größeren Menschenmenge sondern das Trainieren von max. 1-2 Personen auf dem Platz.
Vielen Dank Vorab für Ihre Rückmeldung und Grüße aus dem Dachauer Umland
L. Wimmer
Sehr geehrte Frau Wimmer,
ich habe Ihre Nachricht erhalten und das Thema auch schon mehrfach angesprochen. Ich bitte aber um Verständnis, dass die Regelungen durch den Bund bzw. Freistaat gemacht werden und wir hier vor Ort keine lokalen Abweichungskompetenzen haben. Ich bin mir aber sicher, dass die relevanten Entscheidungsträger die Belange aller aktuell betroffenen Bereiche (auch Sport, Einzelhandel, Kultur, Veranstaltungsbranche, u.v.a.m.) im Blick haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Löwl
27.04.2021 - Sonstiges
Schulen
Sehr geehrter Herr Landrat, die 4 Klassen haben jetzt ihre letzte Probe für den Übertritt geschrieben. Und Sie sind sicherlich genauso stolz auf Ihren Sohn wie wir wie sie das trotz Corona hinbekommen haben. Meine Frage an Sie. Wann gibt es Distanzunterricht für die 4. Klassen? Der inzidenzwert liegt immer noch bei 250 ? Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund. Elvira Erber
Sehr geehrte Frau Erber,
ich habe Ihre eMail erhalten. Bei den Schulen handelt es sich jedoch grundsätzlich um staatlichen Stellen, welche dem Kultusministerium bzw. den nachgeordneten (staatlichen) Stellen (Regierung, Schulamt) unterstehen. Als Landkreis/Landratsamt haben wir hier keine lokale Regelungszuständigkeit. Ich bitte Sie daher, sich ggf. direkt an die Schulverwaltung bzw. die zuständigen Ministerien zu wenden.
Nach meiner Kenntnis können Leistungen für den Übertritt allerdings bis zum Tag vor dem Übertrittzeugnis erbracht und berücksichtigt werden, auch wenn dies eher unüblich ist. Wie sich die Frage der „Abschlussklasse“ aber danach ab Mitte Mai verhält, müsste die Schulverwaltung klären, das Schulamt erhielt daher eine Kopie meiner Antwort.
Ergänzend darf ich außerdem noch darauf hinweisen, dass die Inzidenz glücklicherweise wieder unter den Wert von 200 gefallen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Löwl