Landrat im Dialog - Fragen und Antworten

Gemeinsam und gut miteinander leben im Landkreis Dachau. Dazu gehört auch, Anliegen und Probleme direkt zu klären.
Landrat Stefan Löwl steht Ihnen im Rahmen des Bürgerdialogs Rede und Antwort. Hier finden Sie die bisherigen Anfragen.

24.11.2015 - Sonstiges

Fahrzeug Ummeldung

Frage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin neulich nach Dachau gezogen und wollte mein Fahrzeug auch ummelden lassen , da das Fahrzeug auf Raten abbezahlt wird ist der originale Fahrzeugbrief bei der Bank, bei mir befindet sich lediglich den Fahrzeugschein.

Wie kann ich das Fahrzeug ummelden?

Vielen Dank für die Antwort.

Claudio Riso

Antwort

Sehr geehrter Herr Riso,

ob die Vorlage des Fahrzeugbriefes notwendig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Sollten Sie Ihr altes Kennzeichen bei der Anmeldung in Dachau behalten wollen (Vorausgesetzt Ihr Fahrzeug ist aktuell zugelassen und der Halter bzw. die Kennzeichenart „Normal-, Saison- oder Oldtimer-Zulassung“ ändert sich nicht) benötigen Sie folgende Unterlagen:
• Gültiger Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
• Versicherungsbestätigung mit neuer Adresse (eVB)
• SEPA-Kombi-Mandat für die Kfz-Steuer
• Ggf. Kfz-Brief / Zulassungsbescheinigung Teil II *1
• Kfz-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil I
• Ggf. amtliches Kennzeichen von dem bisherigen Zulassungsbezirk *2
• Gültige Hauptuntersuchung (original Bescheinigung)
• Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier
*1 Liegt ein Fahrzeugbrief alter Art vor, muss dieser zum Umtausch vorgelegt werden.
Ändert sich der Name, wird der Brief (ZBT II) ebenfalls benötigt.
*2 Falls die Teilnahme an der Online-Außerbetriebsetzung gewünscht wird, müssen die Schilder vorgelegt werden, um neue Landkreisplaketten mit Sicherheitscode zu erhalten.
Der Brief wird daher nicht zwingend benötigt.


Sollten Sie ihr altes Kennzeichen nicht übernehmen wollen bzw. aus oben genannten Gründen nicht behalten können, benötigt er folgende Unterlagen:
• Gültiger Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) .
• Versicherungsbestätigung (eVB)
• SEPA-Kombimandat für die Kfz-Steuer
• Kfz-Brief / Zulassungsbescheinigung Teil II
• Kfz-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil I
• Ggf. Kennzeichen von der bisherigen Zulassung (bei abgemeldetem Fahrzeug nicht notwendig)
• Gültige Hauptuntersuchung (original Bescheinigung)
• Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapier
Der Fahrzeugbrief müsste dann direkt von der Bank zu uns in die Zulassungsbehörde geschickt werden.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, einen Termin online zu reservieren.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

29.10.2015 - Sonstiges

Wohnraum für Asylanten

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,
ich hätte gerne Info darüber wie der Ablauf ist, wenn man Wohnraum für Asylanten zur Verfügung stellt und wie es finanziell unterstützt wird.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen

Wiche Gaby

Antwort

Sehr geehrte Frau Wiche,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Um den genauen Ablauf zu klären, bräuchte ich von Ihnen noch konkretere Informationen, z.B. ob es sich um ein Haus handelt oder um eine Wohnung, und wie viele Personen untergebracht werden können.

Falls Sie ein Haus oder eine größere Wohnung (Unterbringungsmöglichkeit für mindestens 10 Personen) vermieten möchten, setzen Sie sich bitte mit unserer Asyl-Koordinatorin Isabell Sittner in Verbindung, die mit Ihnen die Eckpunkte klären kann. Sie erreichen Frau Sittner telefonisch unter 08131/74-1861 oder per Mail unter isabell.sittner@Lra-dah.bayern.de

Sollte es sich um eine kleinere Wohnung handeln, wenden Sie sich bitte an die Caritas (https://www.caritas-nah-am-naechsten.de/Caritas-Zentrum/Dachau/Default.aspx), welche im Auftrag des Landkreises die Wohnberatung durchführt.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

23.10.2015 - Sonstiges

Flüchtlingsunterkünfte

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,
ich habe 2 Fragen zu o.g. Thema über Dinge die ich nicht verstehe und deshalb gerne von Ihnen beantwortet haben würde:
1. Weshalb ist an der Pforte der MD-Papierfabrik ein Schild mit der Aufschrift: "Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge, Stadt Regensburg"
Haben wir in Dachau nicht schon genügend eigene Probleme das wir auch noch für Regensburg Raum zur Verfügung stellen müssen?
2. Das Verwaltungsgebäude der MD steht seit Jahren leer. Ab und zu sind Kunstausstellungen darin aber sonst nichts. Weshalb wird der Eigentümer nicht gebeten, im Zweifelsfall auch gezwungen, für eine gewisse Zeit dieses Gebäude als Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Es gibt zwar keine gesetzliche Handhabe dazu aber er will ja schließlich auch Baurecht. Und das eine Hand die andere wäscht wäre ja nichts ungewöhnliches bei uns!! Wenn ich richtig informiert bin kostet eine Halle oder Containeranlage so etwa € 60.000/Monat, wenn man überhaupt noch etwas bekommt. Dafür könnte man sogar die ein oder andere Renovierung noch machen und wir könnten den Flüchtlingen für den anstehenden Winter wenigstens ein warmes Dach über dem Kopf anbieten.

Mit freundlichen Grüßen
Bartmann

Antwort

Sehr geehrter Herr Bartmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht, welche ich gerne beantworte.

Zu Punkt 1: Das Schild mit der Aufschrift „Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge, Stadt Regensburg“ war wegen Dreharbeiten, die schon mehrfach auf dem Fabrikgelände durchgeführt wurden, dort angebracht und ist bereits wieder entfernt worden.

Zu Punkt 2: Das Objekt wurde geprüft, aber aufgrund baurechtlicher Vorgaben sind die notwendigen Maßnahmen im Verhältnis auf die begrente Nutzungsdauer finanziell nicht darstellbar. Mit Sicherheit würden wir dabei (ganzes Gebäude an der Ostenstraße wird genutzt) bei hohen 7- bis 8 stelligen Eurobeträgen landen. Die Dachauer Nachrichten hatten explizit dazu ausführlich berichtet: http://www.merkur.de/lokales/dachau/landkreis/nervende-vorschriften-verordnungen-5546211.html

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationnen weiterhelfen zu können.

Herzliche Grüße,
Stefan Löwl

22.10.2015 - Sonstiges

Radwegbeschilderung im Lkr. Dachau

Frage

Eduard Meßthaler
Lerchenweg 3
85238 Petershausen
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Eduard und Karin Meßthaler, Lerchenweg 3, 85238 Petershausen ¶Tel. 08137/7428 mobil 0176-52003576
e.mail: Eduard.Messthaler@t-online.de

23.10.2015

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Reaktionen an meinen Stand „Naherholung und Tourismus“, in Petershausen beim „Tag der Regionen“ ermutigen mich, das Thema „Beschilderung von Radwegen bzw. radwegfreundlichen Gemeindeverbindungen“ vorzutragen.
Als Beispiele darf ich Ihnen einige Anregungen aus den Gesprächen wiedergeben:
• Radfahrer welche mit der S-Bahnlinie 2 aussteigen, finden an keinem der Bahnhöfe Hebertshausen, Röhrmoos, Vierkirchen oder Petershausen Radwegweiser zur nächstgelegen Gemeinde oder zur Kreisstadt Dachau
• Ähnlich dürfe es auch auf den Haltestellen der S-Bahn nach Altomünster aussehen
• Beklagt wurde auch, dass an den Bahnhöfen keine Hinweisschilder auf den im Landkreis verlaufenden Jakobswegs keine Hinweisschilder aufgestellt sind.
• Auf Sehenswürdigkeiten und Ausflugsziele (z.B. Kletterpark in Jetzendorf) wird allgemein zu wenig hingewiesen
• Die Angebote im Landkreis Dachau sind sehr umfangreich, siehe Homepage des Landkreises oder der Stadt Dachau, jedoch wird dies auf den Straßen und Plätzen – vor allem in den Landkreisgemeinden nicht entsprechend dargestellt.
• Jedes Radwegschild, z.B. mit Logo und der Aufschrift „Altbayrischer Oxenweg“, jeder Hinweis zum Jakobsweg oder auf die vielen anderen Sehenswürdigkeiten und Ausflugsziele wäre ein Werbeträger für den Landkreis.

Bestärkt auch dadurch, dass auf den zahlreichen Veranstaltungen auf Landkreisebene – Dachau AGIL, Dorf und Metropole und der sie begleitenden Arbeitskreise – das Thema „Radwege“ bei der obligatorische Punktevergaben von den Bürgerinnen und Bürgern stets sehr hoch bewertet wurde.
Als Petershauser unternehme ich sehr häufig Radtouren in die benachbarten Landkreise Pfaffenhofen und Freising.
In beiden Landkreisen, besonders aber in Freising ist die Beschilderung der Radrouten/Themenrouten, aber auch die Beschilderung von Ort zu Ort nahezu perfekt. Mir ist natürlich bekannt, dass die Radrouten im Landkreis Dachau „Oxenweg“, „7 Klösterweg“ und der „Ammer„-Amper“ Radwege beschildert sind). Es geht aber hauptsächlich um die radfreundlichen Gemeinde verbindungen.
Um auch im Landkreis Dachau einige Mandatsträger für die Sache zu gewinnen, habe ich vor 5 Jahren, nach Rücksprache mit dem damaligen Petershausener Bürgermeister Fuchs die zuständige Sachbearbeiterin Frau Silbermann im Landkreis Freising besucht. Sie ist dort seit 13 Jahren (Halbtagsstelle) für Planung, Bau, Unterhalt und Beschilderung von Radwegen und radwegfreundlichen Gemeindeverbindungsstraßen zuständig.
Frau Silbermann hat das Konzept des Landkreises Freising in Petershausen den damaligen Bürgermeistern Fuchs, Eichinger und Mundl im Petershausener Rathaus vorgestellt. Herr Eichinger hat dem vorgetragenem Konzept im Landkreis Dachau aus finanziellen Gründen und einer geringen Bereitschaft der Landkreisverwaltung/Landrat wenig Aussicht auf Verwirklichung gegeben. Er hatte vielmehr auf die damals in Aussicht stehende Schaffung einer Stelle im Landratsamt „Naherholung und Tourismus“ verwiesen.
Eine Beschilderung, ohne Koordinierung durch den Landkreis, also durch die einzelnen Gemeinden, wurde bei diesem Gespräch aus organisatorischen Gründen für nicht sinnvoll erachtet.
Vor einem Jahr hatte ich dann mit Frau Christine Unzeitig von „Naherholung und Tourismus im Dachauer Land“ und Frau Silbermann (Tel.: 08161 600621) ein Gespräch im Landratsamt Freising.
In weiteren Gesprächen habe ich auch versucht die Bürgermeister Fath und Dirlenbach für diese „Projekt“ zu gewinnen.
Fazit der Gesprächsteilnehmer, es wäre sehr wünschenswert wenn wir mit den anderen Landkreisen, hinsichtlich einer einheitlichen Radwegwegbeschilderung ( nach dem „Dachauer

Antwort

Sehr geehrter Herr Meßthaler,

vielen Dank für Ihre Anregungen zur Radwegbeschilderung im Landkreis Dachau. Herr Landrat Löwl hat mich gebeten, Ihnen in seinem Namen und Auftrag zu antworten. Bitte entschuldigen Sie die auf Grund der derzeit sehr hohen Arbeitsbelastung verspätete Antwort.

Bei der Umsetzung einer einheitlichen Radwegbeschilderung sind verschiedenste Stellen zu beteiligen, angefangenen von sämtlichen Landkreisgemeinden über das Staatliche Bauamt, den Erholungsflächenverein und bis hin zu Dachau AGIL. Optimal wäre auch noch eine Abstimmung mit den Nachbarkommunen der angrenzenden Landkreise sowie den überregionalen Organisationen (z.B. Europäische Metropolregion München/EMM). Erforderlich ist dabei insbesondere auch eine finanzielle Beteiligung aller erwähnten Akteure.

Es wird bereits seit einigen Jahren daran gearbeitet, alle notwendigen Stellen für die Sache zu gewinnen und das von Ihnen genannte, allerdings auch schon hinlänglich bekannte Problem anzugehen. Ihre Anregungen werden auf jeden Fall Berücksichtigung finden, sollte ein einheitliches Konzept aufgestellt werden. Herr Landrat Löwl wird das Thema außerdem in das aktuell entstehende Gesamtverkehrskonzept für den Landkreis Dachau mit aufnehmen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Lein
Büro des Landrats

11.09.2015 - Sonstiges

Asylbewerber, Unterbringug in Petershausen

Frage

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Petershausen haben inzwischen Asylsuchende ihre Unterkunft am Heimweg bezogen.

Worauf ich u.a. am Tag der offenen Tür Herrn Bürgermeister Fath angesprochen habe ist, dass die Straße ab der letzte Wohnbebauung nicht beleuchtet ist und dass eine Abgrenzung des "Containerplatzes" zur Straße hin fehlt. Hier sei, so habe ich's verstanden, der Landkreis zuständig.
Beide Mängel sollten dringend behoben werden.
Einerseits beginnt die dunkle Jahreszeit.
Und zum zweiten verbesserte eine Umfriedung des angesprochenen Geländes - ein Gartenzaun wäre ausreichend, anfangs täte es vielleicht auch ein Flatterband - das Erkennen und Respektieren des privaten Bereichs der dort Wohnenden.

Bitte um Prüfung und Entscheidung

Mit freundlichen Grüßen


Peter Geiling

Antwort

Sehr geehrter Herr Geiling,

vielen Dank für Ihre Anfrage und bitte entschuldigen Sie die aufgrund der aktuellen zeitlichen Beanspruchung verzögerte Antwort.

Von Seiten des (staatlichen) Landratsamtes kann ein Zaun nicht errichtet werden, da diese Kosten nicht über den Freistaat Bayern erstattet werden.
Ich hatte jedoch bereits Kontakt mit allen Bürgermeistern und es besteht Einverständnis seitens des Landratsamtes, wenn Gemeinden „Verschönerungen“ rund um die Anlagen durchführen, soweit es das Baurecht und der Brandschutz zulassen.

Ein Ausbau der Straßenbeleuchtung steht wegen der temporären Wohnanlage in keinem Verhältnis, da die Straße nur zum Wertstoffhof, dem Bauhof, zur Kläranlage und natürlich zur Asylcontaineranlage führt und es keinen Durchgangsverkehr gibt. Die Anlage ist außerdem über den Eingangstüren beleuchtet, und Strahler zur Ausleuchtung um die Anlage sind ebenfalls vorhanden. Ich werde jedoch nochmals auf die Gemeinde zugehen und konkret prüfen lassen, ob zumindest eine einfache/temporäre Beleuchtung möglich wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Löwl