Landrat im Dialog - Fragen und Antworten

Gemeinsam und gut miteinander leben im Landkreis Dachau. Dazu gehört auch, Anliegen und Probleme direkt zu klären.
Landrat Stefan Löwl steht Ihnen im Rahmen des Bürgerdialogs Rede und Antwort. Hier finden Sie die bisherigen Anfragen.

06.05.2020 - Sonstiges

Öffnung sonnenstudio

Frage

Wann dürfen sonnenstudio im Landkreis
Dachau wieder öffnen. Da nagelstudios bereits geöffnet haben.
Danke für Info.

Antwort

Entsprechend der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 dürfen Sonnenstudios ab 11.05.2020 wieder öffnen, ebenso wie Nagelstudios und andere Dienstleiter.

Mit freundlichen Grüßen

Landrat Stefan Löwl

28.04.2020 - Sonstiges

Ausgangssperre

Frage

Sehr geehrter Herr Löw ,
Da ja mit heutigem Tag die Ausgangsposition von unserem Ministerpräsidenten um Mindestens eine Woche ( womit ja unterschwellig die nächste Verlängerung schon beschlossen ist ) verkündet hat , würden mich einige Punkte brennend interessieren.
- es steht in der Verfügung geschrieben zu welchem Zweck die Wohnung verlassen werden darf - in der "großzügigen " Änderung steht das man sogar Wassersport betreiben darf .
Ein wiederspuch an sich , da die wenigsten in der glücklichen Lage sind ein für ihren Wassersport erlaubtes bzw geeignetes Gewässer in der Nähe zu haben .
- desweiteren fällt unserer Obrigkeit jetzt an den Schulen bei dem Ruf nach einem Hygienekonzept auf das es nicht mal warmes Wasser bzw teilweise sogar kein Toilettenpapier gibt .
Als wir aus dem Elterbeirat diese hygienischen misstände schon vor Jahren an den Schulen ( gerne persönlich) aufzeigten wurden eir nur belächelt bzw auf sparkurse verwiesen.
Mich interessiert wie lange die Hinhaltetaktik und Verbreitung der schlechten Stimmung in unserer Landesregierung noch abhält.
Es werden den leidgeplagten und teilweise Existenz bedrohten Bürgern keine Lichtblicke und perspektiven aufgezeigt . - kein licht am Horizont.
Mit freundlichen Grüßen
Ein tief enttäuschter Bürger .

Antwort

Sehr geehrter Herr Rübel,

ich habe Ihre Nachricht erhalten, kann Ihnen in Bezug auf die Motive bzw. Hintergründe zu den generellen, bayernweit geltenden Vorschriften jedoch keine direkte Auskunft geben. Das Thema „Wassersport“ ist/war bei uns im Landkreis zumindest auch schon ein Thema, insoweit wir die Frage zu beantworten hatten, ob das Schwimmen im Karlsfelder See aktuell erlaubt sei. Dies ist – da es sich nicht um eine Einrichtung handelt sondern als „freie Natur“ gilt, grundsätzlich analog zu den Regelungen für Spaziergänge gestattet und wird insoweit wohl auch für den sonst dort zulässigen Wassersport gelten.

Hinsichtlich der Hygienemaßnahmen an den Schulen kann ich Ihnen mitteilen, dass wir – neben den seitens der Staatsregierung zur Verfügung gestellten Masken – unsere Schulen als Sachaufwandsträger sowohl mit weiterer Schutzausrüstung, Desinfektionsmitteln und natürlich ausreichend Papierhandtüchern sowie Toilettenpapier ausgestattet haben. Auch die Arbeit der Reinigungsdienste wurde entsprechend den Vorgaben angepasst. Aus rein hygienischer Sicht bedarf es jedoch keines warmen Wassers: „Die Wassertemperatur hat keinen Einfluss auf die Reduktion der Mikroorganismen." (Quelle: BZgA)

Die Diskussion um warmes Wasser in den Toilettenbereichen führe ich aber selbst leider bei jedem Neubauvorhaben, da eine umfassende Warmwasserversorgung ein hoher Kostenfaktor darstellt; sowohl beim Bau wie dann auch beim Betrieb, z.B. aufgrund der regelmäßig notwendigen Untersuchungen. Ich argumentiere hierbei immer damit, dass ein richtiges (sinnvolles) Händewaschen von mind. 20 Sekunden bei kaltem Wasser zwar möglich, aber aus der Erfahrung heraus nicht wahrscheinlich ist. Daher plädiere ich immer für eine Warm- und Kaltwasserversorgung der Handwaschbecken im allgemeinen Bereich. Leider wird/wurde dies aber nicht überall umgesetzt. Eine ausreichende Menge Papierhandtücher sowie Toilettenpapier liegt in unseren Schulen aber auf jeden Fall vor. Leider ist die Nachbefüllung nicht immer optimal organisiert oder kann die – leider immer wieder feststellbaren – schulspezifischen und wenig mit Handhygiene zusammenhängenden Nutzungs- bzw. Bedarfsrealitäten nicht situationsscharf zeitnah abbilden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

14.04.2020 - Sonstiges

Ausbildung

Frage

Guten Tag,
Ich will mein Ausbildungsort wechseln.
Wie kann ich Unterlagen schicken?
Mit freundlichen Grüßen
Elzat Rakhimova

Antwort

Sehr geehrte Frau Rakhimova,

bitte wenden Sie sich für individuelle Anliegen an die dafür zuständige Stelle, in diesem Fall wohl an das Ausländeramt unter auslaenderamt@lra-dah.bayern.de.

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Löwl

07.04.2020 - Sonstiges

Ausgehbeschränkung

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,
Ich möchte gerne wissen wie weit darf ich mich vom Wohnort entfernen?
Sei es zum Spazierengehen oder Sport machen. In München lt. Aussage von der Polizei darf man sich nur 3km vom Wohnort entfernen.
Jedoch entscheidet die Gemeinde , stimmt das?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Stiegler S.

Antwort

Guten Tag S. Stiegler,

die Ausgangsbeschränkungen sehen keine feste KM-Grenze vor. Es ist vielmehr der Charakter nach den Gesamtumständen der Betätigung. Solang der Spaziergang oder die sportliche Betätigung keinen touristischen Charakter hat, ist alles ok. Dies bedeutet, dass der Spaziergang an einer besonders schönen Stelle oder mit Sicht auf ein bestimmtes Gebäude im nahen Umfeld möglich ist, wenn man hierfür aber erst viele Kilometer hinfahren muss, dann eher nicht. Auch für eine Jogging-Runde wird man kaum eine weite Strecke auf sich nehmen. Wenn der nächste für einen Halbmarathon geeignete Wald oder Flusslauf aber 10km entfernt ist, geht das sicher in Ordnung. Vergleichbares gilt für Rennradtouren, welche sicherlich auch nicht in einem 3km Radius gefahren werden können, wozu aber die Anreise mit dem Auto über mehrere 100km aber nicht nötig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

30.03.2020 - Sonstiges

Kreistagssitzung

Frage

Wieso setzen sie in dieser Zeit eine Kreistagssitzung an? Das ist aus meiner Sicht unverantwortlich. Fürr die Bürger im Landkreis Dachau ist das unverständlich, wir sollen und müssen zuhause bleiben - was ich auch richtig finde - und sie setzen eine Verantaltung mit 70 Teilnejmern zzgl. Prese an, das kann doch nicht sein.
Das ist in meinen Augen eine Watschn für jeden Bürger.

Antwort

Sehr geehrter Herr Riedel,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihre Besorgnis nachvollziehen, allerdings muss unsere Gesellschaft und insb. die öffentlichen Stellen auch bzw. gerade in einer solchen Krise arbeitsfähig sein und bleiben. Dazu sind auch Beschlüsse von politischen Gremien notwendig und deshalb tagen sowohl Bundestag und Landtag, wie eben auch die Kreisorgane.

Beim Kreistag handelt es sich im Übrigen formell um ein Verwaltungsorgan, nicht um ein Parlament. Von den Ausgangsbeschränkungen ist die „Arbeit“ jedoch ausdrücklich (und mit gutem Grund) nicht erfasst. Die Teilnahme an einer Sitzung ist für die Kreisrätinnen und Kreisräte (wie auch für die Presse) „Arbeit“ in diesem Sinne. Außerdem müssen nach der Kreistagsordnung gewisse Beschlüsse vom Kreistag gefasst werden und insbesondere die Verabschiedung des Kreishaushalts für 2020 kann/sollte in einer solchen Lage nicht verschoben werden. Dies ist auch nicht im Umlaufverfahren oder per Video-/Telefonkonferenz möglich/zulässig. Entsprechend lauten auch die Vorgaben/Weisungen der Staatsregierung zur Durchführung von Sitzungen. Einen „Ferienausschuss“ (wie es auf Gemeindeebene gibt) kennt die Landkreisordnung so nicht.

Insoweit verstehe ich Ihre Aussage „Watschn für den Bürger“ nicht. Die Kreisrätinnen und Kreisräte gehen mit der Teilnahme an einer Sitzung Ihrer wichtigen, ehrenamtlichen „Arbeit“ nach.

Selbstverständlich nehmen wir den Schutz der Kreisrätinnen und Kreisräte sowie der Öffentlichkeit ernst. Wir werden für die Sitzung daher auch in eine andere Räumlichkeit ausweichen und vor Ort die notwendigen Hygienemaßnahmen beachten bzw. zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl