Landrat im Dialog - Fragen und Antworten

Gemeinsam und gut miteinander leben im Landkreis Dachau. Dazu gehört auch, Anliegen und Probleme direkt zu klären.
Landrat Stefan Löwl steht Ihnen im Rahmen des Bürgerdialogs Rede und Antwort. Hier finden Sie die bisherigen Anfragen.

03.11.2020 - Sonstiges

Flyer "Ärzte für Aufklärung"

Frage

Sehr geehrter Herr Landrat,

derzeit wird ein Flyer der "Ärzte für Aufklärung" in Karlsfeld verteilt auf dem eine echte und eine Fake-Pandemie gegeübergestellt wird. (mehrere Bekannte haben diesen Flyer genauso wie ich selbst auch erhalten)
In den Medien wurde bereits mehrfach darüber berichtet. (z.B. https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Gesundheitsamt-warnt-vor-Arzte-fuer-Aufklaerung-Flyern-article22097061.html)
Sehen Sie die Möglichkeit auf Ihrer Homepage/Twitter vor diesem Unsinn zu warnen?
Gerne kann ich Ihnen auch ein Foto des Flyers zukommen lassen falls erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Brunner

Antwort

Sehr geehrter Herr Brunner,

vielen Dank für den Hinweis. Uns sind diverse Flyer – neben mehreren anderen, immer wieder auch zu anderen Themen – bekannt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht auf jeden Flyer reagieren können und wollen. Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit versuchen wir, alle Informationen so schnell und transparent wie möglich zur Verfügung zu stellen und reagieren auch auf Nachfragen. Die umfassende Kommentierung irgendwelcher Meinungen und Ansichten ist aber (leider) personell nicht möglich.  

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

30.10.2020 - Sonstiges

Einsatz von Freiwilligen bei der Nachverfolgung von Infektionsketten

Frage

Sehr geehrter Hr. Löwl,
immer wieder hört man in der Presse, dass die Landratsämter im Zuge der Corona-Pandemie an ihre personellen Grenzen stoßen.
Könnte man hier nicht auf Freiwillige zurückgreifen, die bei der Nachverfolgung der Infektionsketten im Fall einer Coronainfektion helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Petra Attenberger

Antwort

Sehr geehrte Frau Attenberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im CCT auch ggf. hoheitliche Maßnahmen und Anordnungen treffen (z.B. Quarantänepflicht) ist hier aktuell der Einsatz von Freiwilligen (noch) nicht möglich. Zur Zeit können wir aber durch die Zuweisung von Personal aus anderen Fachbereichen des Landratsamts sowie von anderen Behörden und mit Unterstützung der Bundeswehr die Aufgaben bewältigen. Ein Einsatz von Freiwilligen wäre aber ggf. im Falle des Ausrufs eines (erneuten) bayernweiten Katastrophenfalls denkbar.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

29.10.2020 - Sonstiges

aufgegliederte Statistik

Frage

Sehr geehrter Herr Landrat Löwl,

wie Sie sicherlich auch bemerkt haben, steigt die Unsicherheit und Angst bezüglich der Coronasituation in der Bevölkerung erheblich.
Ich glaube, es würde vielen Menschen helfen, sich ein realistisches Bild zu machen, wenn es auf der Homepage des Landratsamtes eine Statistik gäbe, die die Zahl der Infizierten in Erkrankte, Erkrankte im Krankenhaus und Erkrankte auf der Intensivstation unterteilt. Da Sie diese Zahlen bestimmt sammeln, wäre es vielleicht kein großer Aufwand. (in Österreich gibt es so was: https://orf.at/corona/daten/oesterreich)
Falls es diese Statistik schon gibt, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir den link dazu zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Greil-Mayr

Antwort

Sehr geehrte Frau Birgit Greil-Mayr,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider ist eine solche statistische Darstellung nicht bzw. wäre nur mit extrem hohem Verwaltungsaufwand möglich und – wenn ich das richtig gesehen habe – auch in Österreich nicht auf lokaler Ebene (Bezirke) dargestellt.

Bei uns führen im Landkreis neben dem Testzentrum in Markt Indersdorf beispielsweise auch noch einige niedergelassenen Ärzte und Praxen Corona-Tests durch und betreuen die Patienten. Diese werden von uns nicht erfasst; lediglich positive Testergebnisse erhalten wir aufgrund der gesetzlichen Meldepflicht direkt von den Laboren, sollte das Gesundheitsamt Dachau zuständig sein. Zahlreiche Personen die bei uns getestet oder von Dachauer Ärzten behandelt werden, wohnen nicht im Landkreis (gerade kommen aktuell viele aus der Landeshauptstadt München, da die dortigen Wartezeiten auf einen Testtermin länger sind) bzw. es lassen sich Landkreisbürger auch außerhalb des Landkreises testen und behandeln. Somit sind alle lokalen Zahlen für generelle Vergleiche nicht tauglich und liegen ebenso auch nicht vor sondern müssten aktuell (der Gesundheitszustand von getesteten Personen und gerade auch von Kontaktpersonen ändert sich ja ggf. täglich) und manuell zusammengestellt werden. Um bei einem konkreten Beispiel zur Krankenhausbelegung zu bleiben: Einer der gestern neu dazu gekommenen Fälle (Person mit Wohnsitz im Landkreis Dachau) wurde in einem Krankenhaus außerhalb des Landkreises - im Rahmen der Vorbereitung auf einen elektiven stationären Eingriff - positiv getestet und liegt nun auch dort. Gleiches gilt grundsätzlich auch für Patienten im Dachauer Krankenhaus; auch hier ist eine lokale Zuordnung kaum möglich bzw. erfolgt nicht.

Auch die medizinischen Kapazitäten werden nicht landkreisscharf betrachtet. Neben der freien Arztwahl werden beispielsweise die Intensivbetten primär auf Ebene des Rettungszweckverbands, also für die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg und Landsberg am Lech, koordiniert und darüber hinaus auch in der ganzen Region München. Zusätzlich können ggf. kurzfristig Intensivkapazitäten geschaffen werden. Alleine im Klinikum Dachau ist ein Aufwuchs von aktuell 12 auf 16 Betten jederzeit möglich; mit etwas zeitlichem Vorlauf auch auf bis zu 30 und – sollte man wieder soweit kommen – in einem neuen Katastrophenfall auf über 50 Intensiv- bzw. Beatmungsbetten.

Auch wenn ich den Wunsch nach weiteren Informationen nachvollziehen kann bitte ich um Verständnis, dass nicht jede tagesaktuelle Zahl auf Landkreisebene aussagekräftig ist und dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie das Personal im Krankenhaus oder den Arztpraxen aktuell wichtige(re) andere Tätigkeiten erledigen muss. Ob es vergleichbare Statistiken wie in Österreich auf Länder- oder eben Bundesebene gibt, kann ich leider nicht sagen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

26.10.2020 - Sonstiges

Unterstützung in Zeiten von Elternhysterie

Frage

Sehr geehrter Herr Landrat,
aus gegebenen Anlass möchte ich Ihnen hier in aller Kürze meine Unterstützung zur Umsetzung der COVID-Schutzmaßnahmen versichern. Ich habe zwei Töchter in der Schule - eine geht in Dachau Süd in die Grundschule, die andere besucht das Theresia-Gerhardinger Gymnasium in München - für keine stellt das tragen eines NMS ein Problem dar. Wir haben bereits seit Anfang des aktuellen Schuljahres Erfahrung mit Masken im Unterricht denn, anders als der Landkreis Dachau, waren in München die Inzidenzwerte gleich so hoch, dass die Pflicht zum Tragen eines MNS an weiterführende Schulen seit dem Ende der Sommerferien durchgehend bestand. Alle haben sich damit arrangiert: Schülerinnen, Lehrer und Eltern. Das gerade die Dachauer Mütter nun besonders hysterisch reagieren ist mir unbegreiflich. (Wobei die letzten Elternbriefe der Grundschule mMn nicht der Sache dienlich gewesen sein dürften). Bleiben Sie standhaft und unerschrocken wie bisher, Sie haben meine volle Unterstützung.
Freundliche Grüße,

Lucas Neher

Antwort

Sehr geehrter Herr Neher,

vielen Dank für Ihre unterstützende eMail.

Mich haben in den letzten Tagen zahlreiche Zuschriften erreicht, die sich mit den Maßnahmen der neugefassten 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern (7. BayIfSMV) auseinandersetzen, insbesondere mit der dort geregelten Maskenpflicht an Schulen, auch am Platz und auch in Grundschulen (bei Listung im Bereich „rot“ gem. der Bayerischen Corona-Ampel; https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/). Vor allem für die Kinder in der Grundschule wird das von einzelnen Eltern äußerst kritisch gesehen und ich werde vielfach aufgefordert, es dem Kollegen Dieter Reiter sowie einzelnen anderen Landräten gleich zu tun und in einer Allgemeinverfügung zu regeln, diese Maßnahme der bayerischen Regelung für den Landkreis Dachau auszusetzen.

Viele andere Zuschriften ermuntern mich aber dazu, an der bayerischen Regelung nichts zu ändern, um die Gesundheit der Kinder, insbesondere auch mit Blick auf noch unbekannte Folgeschäden des (für die meisten Kinder zumeist eher ungefährlichen) Coronavirus, aber auch die Lehrkräfte zu schützen und den Präsenzunterricht an den Schulen möglichst lange sicherzustellen.

Die hinter diesen, sich widersprechenden Gedanken stehende Gründe und Motivationen kann ich auf beiden Seiten sehr gut nachvollziehen, zumal ich selbst Vater von 3 Kinder bin, eines davon auch noch in der Grundschule. Ihnen und uns allen ist gemein die Sorge um unsere Kinder und deren Wohlergehen; natürlich auch mir und meinen Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt und im Landratsamt.

Insbesondere die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens zeigt uns sehr deutlich, dass sich das Virus derzeit rasant ausbreitet und daher quer durch die Gesellschaft und in allen Altersschichten angekommen ist. Wir sprechen hier von einem diffusen Infektionsgeschehen, da dies alle Bereiche/Gemeinden, alle Altersgruppen (vom Kleinkind mit knapp über einem Jahr bis hin zu älteren Personen) und viele wirtschaftliche und gesellschaftliche Bereiche sowie die Familien und auch die Schulen betrifft. Aktuell haben wir Infektionen an 9 Schulen mit 11 Klassen im Landkreis (davon 4 Klassen im Grundschulbereich) und wir haben in den letzten 5 Tagen auch 5 Infektionen innerhalb von Schulen festgestellt, wobei diese Infektionen noch vor Einführung der Maskenpflicht am Platz erfolgt sind und eben erst diese Woche festgestellt wurden.  

Dass wir gerade bei unseren Kleinsten geringe Infektionszahlen aktenkundig haben, hängt vor allem daran, dass sich Infektionen bei Kindern kaum oder mit nur sehr geringen, als harmlos einzustufenden Symptomen zeigen, mithin sehr selten ein Arzt aufgesucht oder ein Test auf COVID-19 gemacht wird. Die Infektiosität der so erkrankten Kinder ist aber im Vergleich zu jener infizierter Erwachsener nach den aktuellen Erkenntnissen nicht unterschiedlich.

Die Infektionszahlen für den Landkreis Dachau steigen kontinuierlich an und wir haben bereits eine 7-Tage-Inzidenz von deutlich über 80 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner erreicht. Bei einem solchen Wert ist die Ausbreitungsgeschwindikeit ohne massive Einschränkungen der Übertragbarkeit exponentiell zunehmend. Das dann sicher zu erwartende Überspringen des Virus auch auf noch so gut geschützte, vulnerable Menschen - v.a. auch in höherem Alter - und der starke Anstieg dann auch wieder schwerer Krankheitsverläufe ist das Szenario, welches unbedingt zu verhindern ist.

Daher sieht die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern zwingend und automatisch eine Reihe von Maßnahmen vor, darunter auch die Maskenpflicht an Schulen, in allen Klassenstufen und auch während des Unterrichts am Platz (§§ 25+26 der 7. BayIfSMV; https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-601/). Der Rahmenhygieneplan an Schulen lässt diesbezüglich ebenfalls keinen Interpretationsspielraum offen. Hier sind zwar grundsätzlich auch örtliche Abstufungen je Schule möglich, dies betrifft aber nicht die Maskenpflicht, da diese in der vorrangigen (und neueren) 7. IfSMV verbindlich geregelt ist. Diese Regelungen sind fachlich begründet und beruhen auf unmissverständlichen Ratschlägen von diversen Experten, Studien (Übersicht aktuell auch auf SpiegelOnline: https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/corona-nach-aussagen-von-aerztekammer-praesident-was-fuer-die-wirksamkeit-von-masken-spricht-a-b66831a5-3fb5-4ec7-8b4a-23d2419fb4e7), aber – und das ist für mich am wichtigsten – einstimmig von allen unseren örtlichen ärztlichen Vertretern. Diesen vertraue ich bei jeder Krankheit in Normalzeiten; warum sollte ich als medizinischer Laie jetzt – gerade wenn sich hier alle einig sind – dieser örtlichen Fachkompetenz (die übrigens fast alle auch Kinder oder Enkel haben) aufgrund von irgendwelchen Studien oder Berichten im InterNet misstrauen. Ich persönlich verlasse mich bei meinen Entscheidungen, für welche ich zuständig und verantwortliche bin und welche ich am Ende auch zu verantworten habe, auf den vielfachen, hochkompetenten und engagierten örtlichen Sachverstand! Ausnahmen, wie sie für die Landeshauptstadt München und sowie einige wenige andere Landkreis nun verfügt wurden, sind jedenfalls für den Landkreis Dachau - vor allem wegen der sehr diffusen Infektionslage und dem Infektionsgeschehen an und in Schulen im Landkreis - nicht zu vergleichen.

Der Freistaat Bayern hat auf die Vorstöße der Kollegen auch bereits reagiert und inzwischen angeordnet, dass entsprechende Anordnungen zur Genehmigung vorzulegen sind und nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen genehmigt werden. Auch die Schulleitungen wurden vom Kultusministerium schriftlich darauf hingewiesen, dass die Maskenpflicht an Schulen rechtlich bindend ist und gilt.

Den nächsten Schritt der Pandemieeindämmung, nämlich den Umstieg auf Wechsel-/Distanzunterricht wollen wir so lange wie möglich vermeiden. Dies ist auch das Anliegen von zahlreichen Zuschriften, welche mich erreicht haben. Hier geht es neben pädagogischen Aspekten auch um die problematische Betreuungssituation für viele Eltern, sollten die Kinder wieder Zuhause betreut werden müssen. Auch ich bin sehr sicher, dass unseren Kindern noch viel mehr zugemutet würde, wenn wir erneut in Homeschooling gehen, auch den Eltern, den Familien, der ganzen Gesellschaft. Auch die gesundheitlichen Schäden der Kinder schätze ich im Falle des Homeschoolings als greifbar höher ein als wegen der Maskenpflicht im Unterricht.

Ich habe daher in enger Abstimmung mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt, dem Gesundheitsamt, unseren lokalen Experten in der Koordinierungsgruppe Pandemie und den uns vorgesetzten Behörden Wege gesucht, alle Bedürfnisse und Gedanken bestmöglich miteinander in Einklang zu bringen und abzuwägen. Von der Maskenpflicht selbst über ein Wahlrecht für Schulen bis hin zur Anordnung von Distanzunterricht haben wir dabei wirklich alles betrachtet. Im Ergebnis halten wir die Pflicht, im Unterricht Maske zu tragen, für das mildeste aller Mittel, um das Infektionsgeschehen an Schulen und im Landkreis in Schach zu halten und gleichzeitig den Regelbetrieb mit Präsenzunterricht an Schulen sicherzustellen. Hierzu möchte ich noch einmal klarstellen: Mit derart stark steigenden Infektionszahlen überall im Landkreis ist es sicher (weil mathematisch unausweichlich), dass auch Kinder infiziert sind. Und weil und während die Kinder über Stunden eng beieinander in geschlossenen Räumen – trotz regelmäßigem Lüften - zusammensitzen, verteilt sich das Virus dann rasant schnell. Die Maske ist kein Schutz, der 100 % Sicherheit bietet. Aber sie trägt (mit allen anderen Maßnahmen gemeinsam) dazu bei, die Virenlast des einzelnen Kindes (beim Aus- und Einatmen) und im Klassenzimmer so zu verringern, dass die Infektiosität sinkt.

Daher bleibt die Pflicht, im Unterricht Masken zu tragen, auch an Grundschulen, vorerst bestehen. Wir werden aber alle Schulleitungen bitten, die Lehrkräfte zu ermuntern, den Umgang mit der Maskenpflicht pragmatisch zu handhaben und darauf zu achten, dass die Kinder dadurch nicht überfordert werden. Dazu wird das Schulamt die Schulen auch nochmals sensibilisieren, sowohl hinsichtlich der richtigen Art zu Lüften, dass beim Sport keine Maske zu tragen ist, dass die Kinder regelmäßig Pause machen sollen, die passende Kleidung tragen dürfen und vielem mehr.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass dieser Weg der richtige ist. Auch wenn ich weiß, dass sehr viele Menschen, die in ehrlicher Sorge um die Gesundheit ihrer Kinder sind und sich daher bei mir dafür einsetzen, dass ich die Maskenpflicht am Platz an Grundschulen (z.T. sogar vollständig) aussetze, bitte ich um Verständnis, dass wir hier weit mehr Argumente und Entwicklungen im Blick haben müssen. Was wir gemeinsam unbedingt verhindern müssen, ist nicht nur ein erneuter Lockdown, sondern Zustände wie aktuell in Belgien (siehe den Bericht in der heutigen Tagesschau www.tagesschau.de; dort hat man leider zu spät bzw. nicht konsequent genug reagiert) und vielen anderen Regionen. 

Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie, Ihre Familien und alle Kinder gesund,

Stefan Löwl

22.10.2020 - Sonstiges

Maskenpflicht für Grundschüler

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,

die Corona Pandemie ist für uns alle eine besondere Herausforderung und verlangt uns eine Menge ab. Letztendlich sind wir aber natürlich bereit die Einschränkungen zu akzeptieren und alles dafür zu tun unsere Gesundheit und die Gesundheit unserer Mitmenschen zu schützen.

Es gibt allerdings Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, welche nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht mehr nachvollziehbar sind. Dazu gehört auf jeden Fall die Maskenpflicht für Grundschüler, gerade nach mittlerweile bestätigten Erkenntnissen das Kinder nur im sehr geringen Umfang zur Verbreitung von COVID19 Viren beitragen.

Ich bin Vater von 2 Kindern die ich über alles liebe und meine Tochter geht in die erste Klasse der Grundschule Odelzhausen. Seit dieser Woche ist die Maskenpflicht für Grundschüler in Kraft getreten, meine Tochter kommt jeden Tag mit Kopfschmerzen und Schwindelgefühl nach Hause. Diese Beschwerden hatte sie sonst noch nie. Soziale Kontakte werden in der Schule eingeschränkt, da sie ihre Freundinnen nicht mehr sehen darf und an ihrem Platz bleiben muss. Ad absurdum wird das allerdings geführt, wenn sich die Schulkinder morgens im Schulbus stapeln und der Sicherheitsabstand auf 10cm reduziert wird.

Ich mache mir ernsthafte Sorgen um die Gesundheit meiner Kinder und das nicht wegen Corona. Bitte heben Sie umgehend die Maskenpflicht an der Schule auf.

Vielen Dank und Viele Grüße
Daniel Benad

Antwort

Sehr geehrter Herr Benad,

ich habe Ihre Nachricht erhalten und Sie verfolgen sicherlich auch in den sozialen Medien sowie der lokalen Presse die aktuelle Diskussion zu dieser Frage.

Grundlage für die Maskenpflicht – auch in der Grundschule am Platz – ist in §25a der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV). Nach dieser bayernweit gültige Verordnung treten die inzidenzbegründeten Beschränkungen automatisch gem. der sog. Bayerischen Corona-Ampel in Kraft.

Die lokalen Behörden können einzelne Maßnahmen dann aussetzen (oder auch weitere anordnen bzw. verschärfen), wofür jedoch definierte Kriterien vorliegen müssen. Eine Aussetzung von den in der Verordnung gemachten Beschränkungen ist nur möglich, wenn die Neuinfektionen auf ein klar eingrenzbares Ausbruchsgeschehen zurückzuführen sind, die Kontaktnachverfolgung insoweit sichergestellt ist, und kein Risiko für eine Austragung der Infektionen in die weitere Bevölkerung gesehen wird. Gleiches gilt, wenn das Infektionsgeschehen deutlich unter dem Signal- und Schwellenwert liegt bzw. sich in diese Richtung entwickelt (=deutlich sinkt).

Auch wir hatten zu Beginn der vergangenen Woche erste Überlegungen gestartet, die Maskenpflicht an Schulen am Platz – übrigens sogar für alle Klassenstufen – auszusetzen, da wir bis Samstagvormittag noch keine einzige Infektion innerhalb einer Schule nachweisen konnten. Gerade letzten Samstag hatten wir jedoch einen massiven Anstieg der Fallzahlen und eine erste Infektionskette innerhalb einer Schule (Schüler zu Schüler im Klassenverband, ohne Kontakt in der Freizeit) wurde nachgewiesen. Daher haben wir uns – auch nach Rücksprache mit den medizinischen Experten hier vor Ort – gegen die Aussetzung entschieden und eine Neubewertung für diesen Freitag (dann auch mit den Vorgaben für die folgende Schulwoche) beschlossen.

Unabhängig von dem Termin am Freitag beobachten wir natürlich täglich die Entwicklung im Landkreis und im Umfeld von uns. Leider ist die 7-Tage-Inzidenz bis gestern auf knapp 75 gestiegen und wir haben zwischenzeitlich 4 Infektionen, welche auf einen Kontakt innerhalb der Schule zurückzuführen sind. Deshalb haben wir uns gestern gegen eine kurzfristige Anpassung bzw. Aussetzung der Maskenpflicht – wie in der LH München und im Landkreis Ebersberg erfolgt, wo mir die lokalen Lagebewertungen aber nicht bekannt sind – entschieden. Wir werden uns im Kreis der oberbayerischen Landräte heute aber abstimmen und – wie geplant – morgen die Pandemielage dann für die Schulen gesamtheitlich bewerten. Eine Entscheidung zum Schulunterricht in der kommenden Woche soll dann schnellstmöglich, spätestens aber bis Sonntag gegen 15 Uhr, erfolgen.

Ich bitte Sie um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen und unsere lokalen Handlungsspielräume.
Die aktuelle Entwicklung können Sie auf den InterNet-Seiten des Landratsamts oder unseren Kanälen in den sozialen Netzwerken verfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl