Tierbestattung
Haustierbestattung
Der Tod eines Haustieres ist oft das Ende eines langjährigen Zusammenlebens mit dem Tier und so manch einer möchte seine Katze oder seinen Hund gerne im eigenen Garten begraben. Das Vergraben/die Bestattung von einzelnen toten Haustieren ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Es muss sich um das eigene Grundstück handeln.
- Das Grundstück darf sich nicht in einem Wasserschutzgebiet befinden.
- Das Vergraben ist nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen möglich.
- Das Tier muss so begraben werden, dass es mit einer ausreichenden, mindestens 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube an, bedeckt ist.
Tierfriedhöfe sind im Landkreis Dachau nicht vorhanden.
Kremierung von Pferden
Auch zu Pferden besteht oft eine enge Bindung, sodass manche Besitzer eine Kremierung wünschen. Die Kremierung von Pferden in einem zugelassenen Tierkrematorium kann durch Erteilen einer Einzelerlaubnis durch das Veterinäramt genehmigt werden.
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