Transport von Tieren
Erteilung von amtstierärztlichen Zeugnissen
Die Bestimmungen für die Ein- und Ausreise von Heimtieren (Hund, Katze, Frettchen) entnehmen Sie bitte den nachfolgend aufgeführten Internetseiten:
Sollten Sie aufgrund der landesrechtlichen Bestimmungen Ihres Reiseziels ein amtstierärztliches Zeugnis für Ihr Tier (alle Arten von Heimtieren) benötigen und im Landkreis Dachau wohnen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Das Tier und ein ggf. vorhandener Heimtierausweis (für Hunde, Katzen und Frettchen) sind zu diesem Termin mitzubringen.
Für die Ausstellung des Heimtierausweises wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt.
Für das Verbringen von Pferden, Rindern, Schafen und anderen Nutztieren nehmen Sie bitte rechtzeitig vor der geplanten Abfahrt Kontakt mit uns auf, um einen Untersuchungstermin für die Tiere durch unsere Amtstierärzte zu vereinbaren. Die erforderlichen Angaben für die Erstellung des Gesundheitszeugnisses müssen 48 Stunden vor der Abfertigung bei uns vorliegen. Bitte verwenden Sie hierzu, je nach der auf Sie zutreffenden Situation, den entsprechenden Anmeldebogen:
Vor der Abfahrt, aber nicht länger als 48 Stunden vor dem geplanten Abfahrtszeitpunkt, muss dem Veterinäramt die ausgefüllte Tierhaltererklärung vorliegen:
Erteilung von Wandererlaubnissen für das Verbringen von Bienen
Für das Verbringen von Bienen in andere Landkreise bitten wir um Verwendung des Antrages. Generell fragen wir bei den angrenzenden oder häufig angewanderten Landkreisen am Jahresbeginn an, ob eine einfache Wandererlaubnis ausreicht und mit dem Verbringen generell Einverständnis besteht. Bei Empfängerlandkreisen, für die noch keine Zustimmung vorliegt, erfolgt die Anfrage gesondert.
Für Belegstellen gelten i. d. R. spezielle Regelungen, die von Ihnen selbst vorab erfragt werden müssten.
Erteilung von Zulassungen für Transportunternehmer
Erteilung von Zulassungen für Transportunternehmer (Typ 1 und Typ 2) gem. der EU-Tierschutztransport-Verordnung 1/2005 nach Antragstellung.
Ausstellung von Befähigungsnachweisen zum Transport von Tieren im gewerblichen Bereich
Ausstellung von Befähigungsnachweisen zum Transport von Tieren im gewerblichen Bereich gem. der EU-Tierschutztransport-Verordnung 1/2005.
Voraussetzung: Vorlage einer Teilnahmebescheinigung für einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde oder Nachweis einer landwirtschaftlichen Ausbildung ab dem Jahr 2007.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Dr.
Maximilian
Muehlhaupt
Amtstierarzt
|
(08131) 74-1448 | Kopernikusstraße 24 | veterinaeramt@lra-dah.bayern.de |
Sabine
Märkl
Verwaltung
|
(08131) 74-1446 | Kopernikusstraße 24 | veterinaeramt@lra-dah.bayern.de |
Christine
Strixner
Veterinärassistentin
|
(08131) 74-1857 | Kopernikusstraße 24 | christine.strixner@lra-dah.bayern.de |
Monika
Zareba
Tiermedizinische Fachangestellte
|
(08131) 74-1952 | Kopernikusstraße 24 | veterinaeramt@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr