Tiergesundheit

Was bedeutet Tiergesundheit?

Die Tiergesundheit stellt ein hohes Gut dar, welches geschützt werden muss. Zum Erhalt der Tiergesundheit ist vor allem die Prophylaxe und Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten von besonderer Bedeutung. Dadurch wird auch die Qualität der von Tieren gewonnenen Lebensmittel gesichert. Tierseuchen sind hochansteckende, gefährliche Krankheiten der Haus- und/oder Wildtiere, die teilweise auch den Menschen befallen können. Mit der Bekämpfung der Tierseuchen wird also auch die Gesundheit des Menschen geschützt. Die Bekämpfung von Tierseuchen stellt eine wichtige staatliche Aufgabe dar, die vom Veterinäramt organisiert, koordiniert und überwacht wird. Hier spielt die enge Zusammenarbeit mit den bestandsbetreuenden praktizierenden Tierärzten eine große Rolle.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Welche Aufgaben hat das Veterinäramt in diesem Zusammenhang?

  • Registrierung von Tierhaltungen und Überprüfung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Nutztieren
  • Überprüfung von landwirtschaftlichen Tierhaltungen einschl. der Einhaltung der Untersuchungspflichten
  • Probenentnahmen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prophylaxe
  • Untersuchung der Tiere für den Auftrieb zu Viehmärkten und Ausstellungen
  • Überwachung des Tierverkehrs und Tierhandels sowie von Kleintierveranstaltungen
  • Genehmigungen von Tiertransport- und Viehhandelsunternehmen
  • Zulassungen von Aquakulturbetrieben
  • Ausstellung von amtstierärztlichen Zeugnissen für Tiere im Handel und Reiseverkehr
  • Spezielle Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen beim Auftreten von Tierseuchen

Welche Aufgaben und Verpflichtungen haben Tierhalter in diesem Zusammenhang?

  • Meldepflicht bei Haltungen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Esel, Kameliden, Gehegewild, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögel, Fische (außer Fische zur Zierzwecken in Aquarien) und Bienen beim Veterinäramt, unabhängig davon, ob es sich um eine landwirtschaftliche Tierhaltung oder um eine Hobbyhaltung handelt
  • Kennzeichnungspflicht von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden (auch in Hobbyhaltung) 
  • Pflicht zum Führen eines Bestandsregisters bei landwirtschaftlichen Nutztieren
  • Durchführung der erforderlichen Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der Tierhaltung
  • Teilnahme an den Tierseuchenbekämpfungsprogrammen (z.B. bei Rindern Untersuchung auf BHV1 - Bovines Herpes Virus Typ 1, BVDV - Bovine Virusdiarrhoe Virus, Brucellose und Enzootische Rinderleukose)
  • Durchführung von Präventionsmaßnahmen (z.B. Impfung gegen Newcastle Disease bei Hühnern, Bekämpfung der Varroamilbe bei Bienen)
  • Einhaltung der Anforderungen an das Verbringen von Tieren
  • Verbot des Verfütterns von Küchen- und Speiseabfällen an Schweine

Was ist beim Fund eines toten Wildtieres zu tun?

Wild ist Teil der Natur. Grundsätzlich verbleiben Wildkadaver in der Natur. Sie dürfen keinesfalls angefasst, mitgenommen und transportiert werden. An Weg- oder Straßenrändern oder in den Ortschaften können größere Wildkadaver jedoch eine Störung der öffentlichen Ordnung darstellen.

Wer totes Wild findet, sollte den örtlichen Jagdausübungsberechtigten benachrichtigen. Ist dieser nicht bekannt oder zu erreichen, kann die Polizeiinspektion Dachau (Telefon: 08131/561-0), die Integrierte Leitstelle Fürstenfeldbruck (Telefon: 08141/19222) oder die Untere Jagdbehörde im Landratsamt Dachau (Telefon: 08131 /74-2049) informiert werden.

Tierseuchen

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Erkrankung der Schweine, die bei Haus- und Wildschweinen in der Regel tödlich verläuft. Eine Therapie ist nicht möglich, da es bisher keinen Impfstoff gibt. Die Erkrankung ist für den Menschen nicht ansteckend. Das Virus stammt aus Afrika, ist aber mittlerweile auch in Deutschland sowohl bei Wildschweinen als auch Hausschweinen nachgewiesen worden. Es ist sehr wichtig keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern, da der Erreger beispielsweise über Wurstreste übertragen werden kann. Hinterlassen Sie daher bitte auch keine Speisereste in der Natur.

Aviäre Influenza (umgangssprachlich auch Vogelgrippe oder Geflügelpest) ist eine hochansteckende Viruserkrankung. Hierbei gibt es gefährliche und weniger gefährliche Virusvarianten. Die Viren infizieren sowohl Haus- (Hühner, Gänse, Enten) als auch Wildvögel (Wasser- und Greifvögel). Eine Impfung ist nicht erlaubt. Die Aviäre Influenza tritt in Deutschland regelmäßig auf. Im Falle eines Ausbruchs werden Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen, unter anderem wird die Stallpflicht für Geflügelbetriebe angeordnet. Bei angeordneter Stallpflicht muss der Auslauf mit einem überstehenden Dach vogeldicht sein. Einige gefährliche Virusvarianten können auch den Menschen infizieren.

Honigbienen können an unterschiedlichsten Erkrankungen leiden, die sich auf vielfältige Weise äußern. Für den Menschen sind die Bienenseuchen ungefährlich. Auch der Honig kann bedenkenlos verzehrt werden. Das Auftreten von Varroatose oder Amerikanischer Faulbrut ist dem Veterinäramt zu melden bzw. anzuzeigen.

Seit Jahren sind die Bienenvölker überregional in hohem Maße mit Varroamilben durchseucht. Die Varroa-Milbe ist ein Parasit. Bei Befall mit diesem Parasiten werden adulte Bienen in ihrer Leistungs- und Lebensfähigkeit beeinträchtigt und können ihre Aufgaben im Stock nicht wahrnehmen. Ohne Bekämpfung kann der Milbenbefall zur Schwächung und schließlich zum Untergang des gesamten Bienenvolkes führen. Die Varroa-Milbe muss nach der Bienenseuchenverordnung in allen Völkern jährlich mit geeigneten Maßnahmen bekämpft werden. Zur Behandlung von Bienenvölkern dürfen nur vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassene Tierarzneimittel angewendet werden. Bei der Anwendung der Mittel sind die Anwendungshinweise des Herstellers zu beachten.

In den letzten Jahren ist die Amerikanische Faulbrut bei mehreren Bienenvölkern in der Region ausgebrochen. Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung der Bienen. Bei den betroffenen Völkern wird die Brut befallen und zersetzt. Da die Erkrankung hochansteckend ist, müssen Bienen vor dem Transport in einen anderen Landkreis in der Regel auf diesen Erreger überprüft und von einem Gesundheitszeugnis begleitet werden. Der Empfängerlandkreis legt fest, welche Anforderungen an das Zeugnis gestellt werden.

Weitere Informationen

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine nicht ansteckende Erkrankung bei Wiederkäuern und Kameliden, welche durch das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) verursacht wird. Das Virus existiert in mindestens 24 verschiedenen, klassischen Serotypen. Zusätzlich gibt es eine wachsende Anzahl atypischer Serotypen. Impfungen oder Infektionen mit einem Serotyp führen nicht zu einer Immunität der Tiere gegen die übrigen Serotypen. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides.

Die Bovine Virusdiarrhoe zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen, das bedeutet, dass ein Ausbruch oder der Verdacht unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden muss. Infiziert werden können Rinder, Schafe und Wildwiederkäuer. Das klinische Erscheinungsbild beinhaltet vor allem Fieber, Durchfall und Speicheln mitmehr oder weniger deutlich sichtbaren Schleimhautveränderungen. Für die Übertragung spielen vor allem sogenannte PI-Tiere (persistent infiziert) eine Rolle, die bei Infektion im Mutterleib während eines bestimmten Abschnittes der Trächtigkeit eine Immuntoleranz ausbilden und später massiv Virus ausscheiden. Um solche Kälber schnellstmöglich zu erkennen, werden alle Kälber innerhalb von 4 Wochen nach der Geburt mittels Ohrstanzprobe auf BVD getestet. Diese Untersuchung ist Pflicht nach BVDV-Verordnung. Durch die Testung des Kalbes kann auch auf den Status des Muttertieres geschlossen werden.

Das Auftreten von BVD ist inzwischen relativ selten geworden – für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr ist der Status „frei von BVD“ jedoch essentiell. Dieser Status kann nur erreicht werden, wenn alle rinderhaltenden Betriebe fristgerecht ihre Kälber beproben lassen. Bitte beachten Sie, dass für die Einhaltung der geforderten Frist von 4 Wochen ab Geburt die Einsendung ins Labor, die Untersuchung im Labor und die Mitteilung des Ergebnisses an den haltenden Betrieb Zeit in Anspruch nimmt. Senden Sie daher die Ohrstanzproben, die bei der Kennzeichnung der Kälber mit Ohrmarken gewonnen werden, direkt ins Labor ein! (Hinweis: die Kennzeichnung von Rindern hat innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt zu erfolgen)

Weitere Informationen

Veranstaltungen und Wettbewerbe mit Pferden sind dem Veterinäramt Dachau als zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung anzuzeigen. Die Anzeige kann formlos eingereicht werden. Bitte geben Sie die Art der Veranstaltung an. Nutzen Sie gerne hierfür unser sicheres Kontaktformular.

Aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung muss außerdem mitgeteilt werden, ob es sich um eine überregionale Veranstaltung handelt, bei dem Pferde verschiedener Bestände teilnehmen, die nicht ausschließlich aus dem Landkreis Dachau stammen.

In Bayern werden seit 2007 immer wieder Fälle von Hasenpest (Tularämie) gemeldet. Bei der Hasenpest handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung, die bei wildlebenden Tieren vor allem beim Feldhasen vorkommt. Aber auch Mäuse, Wühlmäuse oder Ratten können sich infizieren. Stechinsekten und insbesondere Zecken können bei der Übertragung eine wichtige Rolle spielen. Betroffene Tiere magern ab, zeigen struppiges Fell, schwankenden Gang und werden apathisch. Aufgrund von Entkräftung können sie ihre natürliche Scheu verlieren.

Menschen infizieren sich bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren, über unzureichend erhitzte Nahrungsmittel oder über kontaminiertes Wasser.

Weitere Informationen

Die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease oder atypische Geflügelpest) ist eine weltweit vorkommende, hoch ansteckende Viruserkrankung mit teils schweren Krankheitsverläufen. Sie lässt sich in Ablauf und Erscheinungsbild kaum von der Geflügelpest unterscheiden. Der Erreger stellt insbesondere eine Gefahr für Hausgeflügelbestände dar, da das Virus zu massiven Erkrankungen und dem nahezu vollständigen Verlust des Bestandes führen kann. Für Hühner und Puten besteht in Deutschland daher eine Impfpflicht, auch für kleine Hobbyhaltungen. Eine korrekt durchgeführte Impfung bietet Schutz gegen die Newcastle-Krankheit. Neben der Impfung sind für einen gesunden Geflügelbestand auch die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und eine gute Stallhygiene wichtig.

Idealerweise sollte mit der Impfung bereits im Kükenalter begonnen werden, um eine ausreichende Immunität zu erreichen.

Weitere Informationen

Tollwut ist eine tödlich verlaufende Virusinfektion sowohl bei Säugetieren als auch beim Menschen. Die Übertragung des Virus erfolgt in der Regel durch den Biss eines an Tollwut erkrankten Tieres, da sich im Speichel hohe Viruskonzentrationen befinden.

Tollwut ist in weiten Teilen der Welt verbreitet. Aktuelle Nachweise der Tollwut in Europa gibt es in Polen, Rumänien, der Ukraine und Türkei. Deutschland gilt seit dem Jahr 2008 als offiziell frei von terrestrischer Tollwut. Von der terrestrischen Tollwut zu unterscheiden ist die Fledermaustollwut, welche ebenfalls auf den Menschen übertragbar ist. Tollwut bei Fledermäusen wird immer wieder auch in Deutschland nachgewiesen.

Um eine Neueinschleppung der Tollwut zu verhindern, müssen die in der gesamten Europäischen Union geltenden Regelungen zum Reisen mit Heimtieren eingehalten werden.

Weitere Informationen

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Dr. Klatt
Amtstierärztin
(08131) 74-1453 Kopernikusstraße 24
Dr. Sophie Rothammer
Amtstierärztin
08131 74-2271 Kopernikusstraße 24
Dagmar Bauer
Vollzug
(08131) 74-1425 Kopernikusstraße 24
Sabine Märkl
Verwaltung
(08131) 74-1446 Kopernikusstraße 24
Julia Bertele
Verwaltung
(08131) 74-1400 Kopernikusstraße 24
Joseph Oßwald
Verwaltung
(08131) 74-1452 Kopernikusstraße 24
Christine Strixner
Veterinärassistentin
(08131) 74-1857 Kopernikusstraße 24

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Veterinäramt (Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung)
Kopernikusstraße 24
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1446
Telefax: (08131) 7411-707
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr