Tierarzneimittel

Im Bereich des Tierarzneimittelrechts hat das Veterinäramt u. a. folgende Aufgaben:

  • Genehmigung und Überprüfung tierärztlicher Hausapotheken, Antragsformulare für Tierärzte bzw. Tierheilpraktiker
  • Kontrolle des Verkehrs mit Tierarzneimitteln in landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungen
  • Kontrolle des Verkehrs mit Impfstoffen
  • Weiterleitung von Tierarzneimittelanträgen an die Regierung von Oberbayern für das Verbringen aus der EU

Zum 01.01.2023 sind einige Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes erfolgt. Damit ist die Neuerung des Antibiotika-Monitorings in Kraft getreten.

Die wichtigsten Neuerungen sowie Informationsmaterial vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) finden Sie hier.

Was ist neu für Tierhalter?

  • Änderungen der Nutzungsarten
  • Keine Meldung von Antibiotika mehr
  • Anmeldung der mitteilungspflichtigen Nutzungsarten und Bestände sowie gegebenenfalls Nullmeldungen in der HIT
  • Geänderte Fristen

 Was ist neu für Tierärzte?

  • Mitteilungspflicht für alle angewendeten/abgegebenen Antibiotika bei Rind, Schwein, Huhn, Pute

Das LGL hat in Zusammenhang mit dem neuen Antibiotika-Monitoring eine eigene Homepage erstellt auf der Sie detaillierte Informationen und Anleitungen für Tierhaltende und Tierärzte/innen finden:

Auf den Internetseiten der nachfolgend genannten Behörden erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Thema:

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Dr. Klatt
Amtstierärztin
(08131) 74-1453 Kopernikusstraße 24

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Veterinäramt (Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung)
Kopernikusstraße 24
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1446
Telefax: (08131) 7411-707
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr