Tierarzneimittel
Im Bereich des Tierarzneimittelrechts hat das Veterinäramt u. a. folgende Aufgaben:
- Genehmigung und Überprüfung tierärztlicher Hausapotheken, Antragsformulare für Tierärzte bzw. Tierheilpraktiker
- Kontrolle des Verkehrs mit Tierarzneimitteln in landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungen
- Kontrolle des Verkehrs mit Impfstoffen
- Weiterleitung von Tierarzneimittelanträgen an die Regierung von Oberbayern für das Verbringen aus der EU
Zum 01.01.2023 sind einige Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes erfolgt. Damit ist die Neuerung des Antibiotika-Monitorings in Kraft getreten.
Die wichtigsten Neuerungen sowie Informationsmaterial vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) finden Sie hier.
Was ist neu für Tierhalter?
- Änderungen der Nutzungsarten
- Keine Meldung von Antibiotika mehr
- Anmeldung der mitteilungspflichtigen Nutzungsarten und Bestände sowie gegebenenfalls Nullmeldungen in der HIT
- Geänderte Fristen
Was ist neu für Tierärzte?
- Mitteilungspflicht für alle angewendeten/abgegebenen Antibiotika bei Rind, Schwein, Huhn, Pute
Das LGL hat in Zusammenhang mit dem neuen Antibiotika-Monitoring eine eigene Homepage erstellt auf der Sie detaillierte Informationen und Anleitungen für Tierhaltende und Tierärzte/innen finden:
Auf den Internetseiten der nachfolgend genannten Behörden erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Thema:
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Dr.
Klatt
Amtstierärztin
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(08131) 74-1453 | Kopernikusstraße 24 | veterinaeramt@lra-dah.bayern.de |
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