Schlachtung, Fleischhygiene
Fleischhygiene = Tier- und Verbraucherschutz
Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Um ein hohes Maß an Verbraucher- und Tierschutz zu gewährleisten, gibt es in Deutschland eine Untersuchungspflicht für Schlachttiere und Tierkörper. Jedes zu schlachtende Tier muss zur Schlachttieruntersuchung (Lebendbeschau) einem amtlichen Tierarzt zur Untersuchung vorgestellt werden. Jedes geschlachtete Tier muss zur Fleischuntersuchung (Fleischbeschau) ebenfalls von einem amtlichen Tierarzt untersucht werden.
Bei der Fleischbeschau untersucht der amtliche Tierarzt auf Krankheitsanzeichen, Gesundheitsbedenklichkeit für den Verbraucher, Anzeichen für Tierschutzprobleme bei der Haltung/Schlachtung uvm.
Nachfolgende Tabelle zeigt, welche amtliche Tierärztin/welcher amtliche Tierarzt für Ihren Bezirk zuständig ist:
Gemeinde | Zuständiger amtl. TA/TÄ | Telefonnummer | Vertretung |
---|---|---|---|
Altomünster | Hr. Dr. Borgas | (08258) 9285516 | Fr. Sommer |
Bergkirchen | Fr. Bleuel | 0170 5474845 | Hr. Dr. Zauscher / Fr. Dr. Zauscher |
Dachau | Fr. Bleuel | 0170 5474845 | Fr. Sommer |
Erdweg | Hr. Dr. Zauscher / Fr. Dr. Zauscher | (08134) 6191 | Fr. Bleuel |
Haimhausen | Hr. Dr. Grün / Fr. Dr. Schwegelbauer | (08250) 466 oder 0170 3108268 | Hr. Dr. Gerle |
Hebertshausen | Fr. Sommer | 0172 1335847 | Fr. Bleuel |
Hilgertshausen | Hr. Dr. Grün / Fr. Dr. Schwegelbauer | (08250) 466 oder 0170 3108268 | Hr. Dr. Borgas |
Karlsfeld | Fr. Bleuel | 0170 5474845 | Fr. Sommer |
Markt Indersdorf | Hr. Dr. Gerle | (08136) 7400 | Hr. Dr. Grün / Fr. Dr. Schwegelbauer |
Odelzhausen | Hr. Dr. Zauscher / Fr. Dr. Zauscher | (08134) 6191 | Fr. Sommer |
Petershausen | Hr. Dr. Grün / Fr. Dr. Schwegelbauer | (08250) 466 oder 0170 3108268 | Hr. Dr. Gerle |
Pfaffenhofen | Hr. Dr. Zauscher / Fr. Dr. Zauscher | (08134) 6191 | Fr. Bleuel |
Röhrmoos | Fr. Sommer | 0172 1335847 | Hr. Dr. Grün / Fr. Dr. Schwegelbauer |
Schwabhausen | Hr. Dr. Gerle | (08136) 7400 | Hr. Dr. Grün / Fr. Dr. Schwegelbauer |
Sulzemoos | Hr. Dr. Zauscher / Fr. Dr. Zauscher | (08134) 6191 | Fr. Bleuel |
Weichs | Hr. Dr. Grün / Fr. Dr. Schwegelbauer | (08250) 466 oder 0170 3108268 | Hr. Dr. Gerle |
Vierkirchen | Fr. Sommer | 0172 1335847 | Hr. Dr. Grün / Fr. Dr. Schwegelbauer |
Hygieneüberwachung
Die Gute Hygiene-Praxis ist das wichtigste Tool für Lebensmittelunternehmer, um sichere Lebensmittel zu produzieren. Gerade Lebensmittel tierischer Herkunft gehören zu den sensiblen Produkten. Damit von ihnen keine Gefahr für den Verbraucher ausgeht, sind bei der Herstellung und Verarbeitung besondere, vorbeugende hygienische Maßnahmen zu ergreifen. Die Überwachung der Hygiene im Betrieb liegt in der Hand des Veterinäramtes.
Tierschutz-Schlachtung
Neben der Hygiene ist die Einhaltung des Tierschutzes im Verlauf der Schlachtung eine wichtige Voraussetzung für maximales Tierwohl und eine gute Fleischqualität. Der Umgang mit den Tieren und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Verlauf der Schlachtung (z.B. Sachkundenachweis für Schlachtung vorhanden, Betäubungsverfahren, Betäubungserfolg, Zeit zwischen Betäubung und Entblutung, ...) werden durch Amtstierärzte überprüft.
Eine Schlachttieruntersuchung (Lebendbeschau) ist nicht notwendig, wenn das Fleisch des zu schlachtenden Tieres nur im eigenen Haushalt verbraucht wird (Hausschlachtung) und der Landwirt keine Auffälligkeiten am Tier feststellt.
Eine amtliche Fleischuntersuchung ist immer notwendig. Setzen Sie sich dafür bitte mit dem für ihren Bezirk zuständigen amtlichen Tierarzt in Verbindung. Welcher amtliche Tierarzt für Sie zuständig ist, erfahren sie bei uns.
Unter „mobiler Schlachtung“ versteht man die Betäubung, Tötung und Entblutung von Rindern, Schweinen, Pferden und Gehegewild im Herkunftsbetrieb.
Die Mobile Schlachtung muss bei uns beantragt und genehmigt werden.
Werden Rinder, Schweine und Pferde im Herkunftsbetrieb geschlachtet, muss für die gesamte Dauer des Schlachtvorgangs ein amtlicher Tierarzt vor Ort sein. Dieser muss vom Halter mind. 3 Tage vor geplanter Schlachtung informiert werden.
Außerdem muss auch uns die Schlachtung 3 Tage vorher angezeigt werden. Das dafür notwendige Formular bekommen Sie mit Ihrem Genehmigungsbescheid von uns ausgehändigt.
Bei der Weideschlachtung mittels Kugelschuss wird neben der Genehmigung zur mobilen Schlachtung, noch eine Schießerlaubnis benötigt, die beim Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landratsamts Dachau beantragt werden kann.
Formulare
- Antrag auf mobile Schlachtung
- Anlage 1: Vereinbarung für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb mit Nutzung einer Mobilen Einheit (ME)
- Anlage 2: Nutzungskonzept für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb mit Nutzung einer Mobilen Einheit (ME)
- Anlage 3: Antrag Eignungsprüfung für eine Mobile Einheit (ME) zum Einsatz bei Schlachtungen im Herkunftsbetrieb
- Anlage 7: "Standarderklärung" - Gilt für gesunde Tiere, die an einen Schlachthof gebracht werden sollen
Weitere Informationen zur mobilen Schlachtung/Weideschlachtung erhalten sie aus dem Leitfaden zur hofnahen Schlachtung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.
Eine Besonderheit ist die Schlachtung von im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gehaltenem Geflügel und Kaninchen, soweit die Gesamtzahl pro Jahr 10.000 Stück nicht übersteigt.
Eine Fleischuntersuchung ist nach aktueller Gesetzeslage hier nicht notwendig. Die Räumlichkeiten der Schlachtung und Fleischverarbeitung müssen aber bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen (Anlage 3 der Tier-LMHV) und werden durch die zuständige Behörde kontrolliert.
Man spricht von einer Notschlachtung, wenn ein ansonsten gesundes Tier im Herkunftsbetrieb geschlachtet werden muss, weil es einen Unfall erlitten hat, der seine Beförderung zum Schlachthaus aus Gründen des Tierschutzes verhindert.
Tiere, die klinische Anzeichen einer Erkrankung oder Abmagerung aufweisen, dürfen nicht geschlachtet, sondern müssen getötet werden. Hier kommt aus Gründen des Verbraucherschutzes keine Notschlachtung in Betracht.
Während der Notschlachtung muss ein amtlicher Tierarzt anwesend sein. Gemäß Allgemeinverfügung sind alle im Landkreis tätigen Tierärzte zum Zwecke der Schlachttieruntersuchungen von Notschlachtungen vom Amt ernannte amtliche Tierärzte.
Nach dem Entbluten dürfen, unter Aufsicht des amtlichen Tierarztes, gegebenenfalls die Eingeweide entfernt werden. Eine weitere Zurichtung ist nicht erlaubt. Die entfernten Eingeweide, sowie alle erforderlichen Bescheinigungen müssen das notgeschlachtete Tier zum Schlachthof begleiten. Der zuständige amtliche Tierarzt, wird dort die Fleischuntersuchung, sowie die Plausibilitäts- und Dokumentenkontrolle durchführen. Der Lebensmittelunternehmer hat die Einhaltung der Beförderungsdauer sowie ggf. die Kühlung sicherzustellen.
Wenn nicht eigene Tiere geschlachtet werden, ist eine Zulassung des Betriebs durch die Regierung von Oberbayern erforderlich. Unabhängig von der Anzahl der zu schlachtenden Tiere.
Weitere Informationen zur Zulassung erhalten sie auf der Homepage der Regierung von Oberbayern.
Geschlachtete Hausschweine und Pferde sowie erlegte Wildschweine, Sumpfbiber und Dachse müssen immer auf Trichinen untersucht werden.
Trichinen sind Parasiten in der Muskulatur der Tiere. Durch den Verzehr befallenen Fleisches können Menschen an der Trichinellose erkranken. Die Trichinenproben werden bei Hausschweinen vom amtlichen Tierarzt während der Fleischuntersuchung entnommen.
Bei erlegten Wildschweinen, Dachsen und Sumpfbibern übernimmt diese Probennahme der sachkundige Jäger, der vom Veterinäramt eine Genehmigung hierfür erhalten hat.
Formulare
- Antrag auf Mobile Schlachtung
- Anlage 1: Vereinbarung für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb mit Nutzung einer Mobilen Einheit (ME)
- Anlage 2: Nutzungskonzept für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb mit Nutzung einer Mobilen Einheit (ME)
- Anlage 3: Antrag Eignungsprüfung für eine Mobile Einheit (ME) zum Einsatz bei Schlachtungen im Herkunftsbetrieb
- Anlage 7: "Standarderklärung" - Gilt für gesunde Tiere, die an einen Schlachthof gebracht werden sollen
- Anlage 8: Begleitschein zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frischverletzten Tieres
- Antrag auf Bestätigung zur Entnahme und Kennzeichung von Trichinen
- Anzeige zur Tötung eines Rindes per Kugelschuss/hofnahe Schlachtung
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Dr.
Maximilian
Muehlhaupt
|
(08131) 74-1448 | Kopernikusstraße 24 | veterinaeramt@lra-dah.bayern.de |
Dr.
Ursula
Halla
|
(08131) 74-1447 | Kopernikusstraße 24 | veterinaeramt@lra-dah.bayern.de |
Dr.
Ariane
Klinger
|
(08131) 74-1858 | Kopernikusstraße 24 | veterinaeramt@lra-dah.bayern.de |
Dr.
Mikako
Ito-Deppe
|
(08131) 74-2097 | Kopernikusstraße 24 | veterinaeramt@lra-dah.bayern.de |
Joseph
Oßwald
|
(08131) 74-1452 | Kopernikusstraße 24 | veterinaeramt@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
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