Versammlungen

Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge müssen mindestens 48 Stunden (Ausnahme: Spontan- und Eilversammlungen) vor der öffentlichen Bekanntmachung (nicht dem Versammlungsbeginn, sondern die Mitteilung des Veranstalters von Ort, Zeit und Thema der Versammlung an einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis!) dem zuständigen Landratsamt telefonisch, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift angezeigt werden. Bei der Berechnung der Frist bleiben Samstag, Sonn- und Feiertage außer Betracht.

Eine Versammlung gilt dann anzuzeigen, wenn

  • sie öffentlich ist (kein beschränkter Personenkreis)
  • sie unter freiem Himmel stattfinden soll (unbeachtlich ist, ob die Versammlung auf öffentlichem oder privatem Grund stattfindet)
  • sich mindestens zwei Personen zum Zweck der gemeinsamen Meinungsbildung und/oder -äußerung einfinden sollen.

Keine anmeldepflichtigen Versammlungen sind daher in der Regel kulturelle, religiöse, sportliche oder gewerbliche öffentliche Veranstaltungen, die anderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.

Es besteht die Möglichkeit, Versammlungen oder Aufzüge in der Umgebung einer Gedenkstätte zu untersagen, die von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert und zu besorgen ist, dass durch die Versammlung oder den Aufzug die Würde der Opfer beeinträchtigt wird. Darunter fällt auch die Gedenkstätte Dachau, auch wenn diese nicht explizit erwähnt wird.

Mit dem Versammlungsgesetz können auch Versammlungen an symbolhaften Tagen verboten werden, z.B. 27.01. (Holocaust-Gedenktag), 30.01. (Tag der Machtergreifung), 20.04. (Hitler-Geburtstag) oder 17.08. (Todestag Hess).

Der Veranstalter erhält einen Bescheid mit einzuhaltenden Auflagen. Dieser Bescheid ist während der Versammlung mitzuführen und der Polizei auf Aufforderung vorzulegen.

Entsteht der Anlass für eine kurzfristig geplante Anmeldung einer Versammlung (außerhalb der Sprechzeiten des Landratsamts, Wochenende, Feiertage) bitten wir Sie, dies bei der Polizeiinspektion Dachau, telefonisch unter: (08131) 5610 oder per E-Mail: pp-obn.dachau.pi@polizei.bayern.de anzuzeigen.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Auskunft Versammlungen
(08131) 74-485 E22

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Landratsamt Dachau, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Telefax: (08131) 7411-729
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