Katastrophenschutz
Bei Katastrophen oder Sicherheitseinsätzen nahe der Katastrophenschwelle (z.B. Gefahrgutunfälle, Unfälle oder Brände bei bestimmten Objekten, Hochwasser etc.) wird das Landratsamt als Katastrophenschutzbehörde (FüGK) alarmiert, um zu entscheiden, ob eine Koordinierung der Einsatzkräfte durch eine einheitliche Leitung erforderlich ist.
Die FüGK bedient sich in diesem Fall zur Einsatzleitung vor Ort eines vorbestellten Örtlichen Einsatzleiters (ÖEL), die im Landkreis Dachau aus den Reihen der Kreisbrandinspektion, des Bayer. Roten Kreuzes und des Technischen Hilfswerks stammen.
Die FüGK ist über Meldeempfänger rund um die Uhr einsatzbereit, ebenso die ÖEL.
Neben der Einsatzleitung bei Katastrophen oder Sicherheitseinsätzen hat das Landratsamt die Aufgabe, Einsatzpläne für bestimmte Schadenslagen oder bestimmte Objekte (z.B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime) zu erstellen, für die notwendige Ausstattung der Einheiten (Personal und Material) zu sorgen sowie Übungen abzuhalten.
Als zentrales Warnelement nutzt das Landratsamt Dachau die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe entwickelte und betriebene Warn-App NINA. Neben allgemeinen und automatisierten Warnmeldungen kann das Landratsamt damit auch sehr gezielt konkrete Warnungen oder Hinweise veranlassen.
Nach rund einjähriger Bauphase wurde unsere Katastrophenschutzhalle mit Verwaltung und Kalthalle in Hebertshausen fristgerecht Ende Oktober 2021 fertiggestellt und an den Landkreis Dachau übergeben.
In der neuen Katastrophenschutzhalle erhalten die Katastrophenschutzeinheiten (Kreisbrandinspektion und die Feuerwehren im Kreisfeuerwehrverband) wichtige Führungs-, Verwaltungs-, Technik- und Schulungsräume.
Anfang November konnten dann bereits die Kreisbrandinspektion, die bislang über den gesamten Landkreis verteilten Gerätschaften sowie die Einsatzfahrzeuge in die neuen Räumlichkeiten einziehen.
Auch die Kreiseinsatzzentrale wird hier beheimatet sein.
Der Neubau der Katastrophenschutzhalle ist das erste Projekt, dass der Landkreis in einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) realisiert hat. Vereinbart sind neben dem Bau auch Teil-Betriebsleistungen und der Unterhalt der Gebäude für 20 Jahre ab Projekt-Abnahme. Die Katastrophenschutzhalle ist eine Kombination aus Büro und Halle und wurde aus Holz errichtet. Dabei ist die Holzkonstruktion nach der Fertigstellung nicht mehr von außen zu erkennen, außer im Inneren der erbauten Halle. Nur die Decke im Büro ist aus Schallschutzgründen als Holz-Beton-Verbunddecke ausgeführt. Neben der Katastrophenschutzhalle wurde ebenfalls eine Kalthalle erbaut, um geschützten Stauraum für Sandlager und Abrollbehälter zu schaffen.
Die Eckdaten:
- Gebäudegröße: Insgesamt wird das Gebäude eine Größe von 71x21m = 1.562 m² haben. Die Halle mit ca. 22x53 m (ca. 1.150 m²), mit angebautem Verwaltungsteil (incl. der Kreiseinsatzzentrale KEZ) mit ca. 22x18 m. Zusätzlich wird noch eine Kalthalle (15x36 m) zwischen Feuerwehr und der Katastrophenschutz-Halle errichtet. Diese bietet u. a. Platz für ein Sandlager und einem Unterstand für die Abrollbehälter.
- Holzrahmenbau
- Stützenfrei
- Kosten: In der Haushaltsplanung wurden für die Realisierung der Maßnahme insgesamt 5,2 Mio. € bereitgestellt.
Damit sich nun alle selbst ein Bild machen können, gibt es hier ein paar Eindrücke der fertiggestellten Katastrophenschutzhalle:
Die Energiekrise im vergangenen Herbst und auch die Flutkatastrophe 2021 haben aufgezeigt, wie wichtig eine Satellitensprechfunkverbindung sein kann. Denn im Fall eines Stromausfalls oder bei großräumigen Schadensfällen wie Unwettern oder Naturkatastrophen kommt es in kürzester Zeit zu einer Überlastung und dann auch schnell zum Ausfall von Festnetz, Mobilfunk und behördlichem Digitalfunk.
- Bewahren Sie Ruhe! Geraten Sie nicht in Panik!
- Befolgen Sie die Anordnungen der Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden!
- Schalten Sie ggf. den Rundfunk ein und achten Sie auf Durchsagen und Meldungen im Radio, Fernsehen oder durch mobile Lautsprecheransagen!
- Benutzen Sie nur im Notfall die Notrufnummer, um diese nicht für Notfälle und die Einsatzkräfte zu blockieren. Benutzen Sie – sofern eingerichtet – die Bürgertelefone der Katastrophenschutzbehörden! Deren Erreichbarkeit wird nach der Einrichtung über die Medien bekanntgegeben.
- Informieren Sie ggf. Nachbarn und hilfsbedürftige Personen.
Bei konkreten Gefahrenlagen stehen im Landkreis für die lokale Warnung der Bevölkerung außerdem fünf Mobile-Anlagen zur Verfügung. Diese werden als Sirenen oder für Durchsagen genutzt. Beim Sirenenbetrieb gilt:
- Dreimal in der Höhe gleichbleibender Dauerton von je zwölf Sekunden - mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen: Alarm bei Feuer und anderen Notständen. Der Ton gilt für Ensatzkräfte der Feuerwehren.
- Heulton von einer Minute Dauer: Alarm an die Bevölkerung bei schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit: Bitte auf Rundfunkdurchsagen achten.
Zusätzlich verweisen wir auf die allgemeinen Zivilschutzhinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Für einen längeren Ausfall der Infrastruktur (Strom- und Mobilfunknetz, beispielsweise bei Sturm-, Hochwasser- oder Schneeereignissen) sollte in jedem Haushalt ein Grundvorrat an Lebensmitteln, Batterien inkl. Powerbanks für die Mobiltelefone und wichtigen Medikamenten bestehen. Auch ein batteriebetriebenes Radio ist für den Ausfall von Strom- und Kommunikation hilfreich. Für den Fall einer kurzfristigen Evakuierung oder sogar Beschädigung bzw. Zerstörung der Wohnung raten wir, Kopien von wichtigen Unterlagen wie Versicherungsnachweise, Zeugnisse, usw. an einem sicheren Ort (z.B. in einem Bankschließfach, bei Verwandten, digital in einer sicheren Cloud) zu hinterlegen.
Katastrophenfälle können die unterschiedlichsten Ursachen haben. Schon beim Leck einer Gasleitung, dem Brand eines Nachbarhauses oder sonstigen Notfallsituationen können Räumungen oder Evakuierungen notwendig machen. In solch einem Fall sollte man sein "Notgepäck" schnell zusammenstellen können. Es sollte nur so umfangreich sein, dass man es eine längere Zeit tragen kann, wie beispielsweise ein Rucksack. Mit dem "Notgepäck" überbrückt man die Zeit, bis man wieder in seiner Wohnung sein kann und könnte aus Erste-Hilfe-Material, persönlichen Medikamenten, einem Radio mit Batteriebetrieb, wichtigen persönlichen Dokumenten (wasserdicht verpackt), Verpflegung für zwei Tage, Wasserflaschen, Essgeschirr, einer Taschenlampe, Kleidung, Hygieneartikeln, ggf. einem Schlafsack bestehen. Ausweise, Geld, Wertsachen etc. gehören ebenso ins "Notgepäck" wie eine Regenjacke und ordentliches Schuhwerk. Praktisch ist es zudem, wenn man alle wichtigen Dokumente und Papiere in einer Dokumentenmappe hat und diesem im Falle eines Brandes oder einer Evakuierung mit einem Handgriff mitnehmen kann. Mit einer solchen Mappe beugt man einer schwierigen oder gar unmöglichen Wiederbeschaffung von Dokumenten vor.
Formulare & Merkblätter
- Merkblatt für den Arbeitgeber zum Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Dienst im Katastrophenschutz
- Merkblatt: Schneelast
- Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Erstellung und Aktualisierung des Fachberaterverzeichnisses der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes
Wir sind für Sie da
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