Fischereirecht
Das Landratsamt ist Genehmigungsbehörde für Fischereipachtverträge, Besatzmaßnahmen, Elektro- und Nachtfischen sowie für die Ausstellung von Jahres- und Tageskarten der Fischereivereine.
Fischereiaufseher
Mit der Novellierung des Bayerischen Fischereigesetzes wurde die Position der Fischereiaufseher gestärkt. Während der Ausübung ihres Dienstes sind die Fischereiaufseher dann Angehörige der Kreisverwaltungsbehörde im Außendienst. Die Rechtsgrundlage findet sich in Art. 60 und 61 BayFiG und §§ 30 und 31 AVBayFiG.
Zu den Aufgaben/ Pflichten eines Fischereiaufsehers gehören
- Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände sowie die Ausübung der Fischerei regeln
- Feststellung, Verhütung, Unterbindung und Mitwirkung bei der Verfolgung einschlägiger Verstöße, die mit Strafe oder Geldbuße bedroht sind
- Anzeige von Fischsterben
- Sichtbares Tragen eines Dienstabzeichens bei Tätigkeitsausübung
- Vorlage des Dienstausweises bei dienstlichem Einschreiten auf Verlangen, sofern aus Sicherheitsgründen zumutbar
- Ausstellen von Bescheinigungen sichergestellter Sachen
Welche Voraussetzungen muss ein Fischereiaufseher mitbringen?
- Volljährigkeit
- Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
- persönliche Eignung (Führungszeugnis, gegebenenfalls gesondertes Gutachten)
- fachliche Eignung (Eignungstest bei der bayerischen Landesanstalt für Fischerei Starnberg)
- gültiger Fischereischein
Benötigte Unterlagen
- Antrag des Fischereiberechtigten
- zwei aktuelle Passfotos, etwa 35 x 45 Millimeter
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Bestätigung über den bestandenen Eignungstest der bayerischen Landesanstalt für Fischerei in Starnberg
- Kopie des gültigen Fischereischeins
Fischereischein
Wer in Bayern fischen will, benötigt eine Fischereischein. Der Fischereischein wird von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde ausgestellt.
Fischhaltung und Aquakultur
Wenn Sie Fische, Weichtiere oder Krebstiere züchten, halten oder hältern (z.B. Angelteich), haben Sie die Pflicht, Ihren Betrieb beim Veterinäramt registrieren zu lassen oder zuzulassen. Weitere Informationen hierzu erhalten sie beim Veterinäramt Dachau.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Michael
Schön
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(08131 ) 74-2049 | E24 | michael.schoen@lra-dah.bayern.de |
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Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
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