Reisen mit Betäubungsmitteln
Sie sind während einer Reise auf Medikamente angewiesen? Bitte beachten Sie die Vorschriften des Reiselandes. Führen Sie Medikamente ein, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, benötigen Sie hierfür eine ärztliche Bescheinigung.
Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigungen beträgt maximal 30 Tage. Sie benötigen für jedes verschriebene Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung.
Es wird unterschieden, ob das Land zum Schengener Abkommen gehört oder nicht.
Bitte klicken Sie das Zutreffende an.
Das Reiseland gehört dem Schengener Abkommen an? Dann benötigen Sie von Ihrem behandelten Arzt folgende Bescheinigung nach Art. 75:
Bitte lassen Sie das Formular von Ihrem Arzt vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit dem Praxisstempel versehen. Die Bescheinigung muss von Ihnen mitgeführt werden.
Das Reiseland gehört nicht dem Schengener Abkommen an? Dann benötigen Sie von Ihrem behandelten Arzt folgende Bescheinigung:
Bitte lassen Sie das Formular von Ihrem Arzt vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit dem Praxisstempel versehen. Die Bescheinigung muss von Ihnen mitgeführt werden.
Im Anschluss muss das Formular vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt werden. Dies richtet sich nach dem Landkreis des behandelnden Arztes.
Wenn sich Ihr Arzt im Landkreis Dachau befindet, sind wir der richtige Ansprechpartner. Bitte beachten Sie, dass wir keine Beglaubigungen ausstellen, sollte der Arzt seinen Sitz nicht im Landkreis Dachau haben.
Bitte vereinbaren Sie für die Beglaubigung des Formulars einen Termin mit uns. Das ausgefüllte Formular muss uns mindestens drei Tage vor dem Termin zur Beglaubigung vorliegen.
Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.
Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 20,00 €. Sie können diese vor Ort per Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte, Smartphone oder Smartwatch bezahlen.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Auskunft
Gesundheitsamt
|
(08131) 74-1413 | Dr.-Hiller-Straße 36 | gesundheitsamt@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr