Prüfungs- und Schulfähigkeit
Bei uns werden amtsärztliche Untersuchungen für die Erstellung von Gutachten durchgeführt. Diese sind:
- Prüfungsfähigkeit bei Schülern
- Prüfungsfähigkeit bei Stundenten
- Schulärztliche Begutachtungen bei angeordneter schulärztlicher Attestpflicht
Bitte klicken Sie für weitere Informationen auf die gewünschte Untersuchung.
Sie bzw. Ihr Kind besucht eine Schule im Landkreis Dachau? Nun steht eine Prüfung an und eine Teilnahme ist aufgrund von Krankheit nicht möglich?
Die erkrankte Person muss sich bei uns am Prüfungstag persönlich vorstellen. Vorher ist ein Besuch bei einem Haus- bzw. Facharzt notwendig.
Bitte vereinbaren Sie für die Untersuchung bei uns telefonisch einen Termin.
Liegt die Erkrankung in der Vergangenheit, ist eine rückwirkende Bestätigung nicht möglich.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Ärztliches Attest des Haus- bzw. Facharztes
- Evtl. vorhandene Unterlagen und Befunde
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Sie wohnen im Landkreis Dachau und besuchen eine Universität bzw. Hochschule? Nun steht eine Prüfung an und eine Teilnahme ist aufgrund von Krankheit nicht möglich?
Sie müssen sich bei uns am Prüfungstag persönlich vorstellen. Vorher ist ein Besuch bei einem Haus- bzw. Facharzt notwendig.
Bitte vereinbaren Sie für die Untersuchung bei uns telefonisch einen Termin.
Eine amtsärztliche Begutachtung erfolgt nur dann, wenn ein ärztliches Attest nicht ausreichend ist. Dies muss durch die Prüfungsordnung nachgewiesen werden.
Liegt die Erkrankung in der Vergangenheit, ist eine rückwirkende Bestätigung nicht möglich.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Nachweis der Notwendigkeit eines amtsärztlichen Gutachtens (Auszug aus der Prüfungsordnung)
- Ärztliches Attest des Haus- bzw. Facharztes
- Evtl. vorhandene Gesundheitsunterlagen und Befunde
Gebühren
Die Gebühren betragen 60,00 Euro. Sie können diese vor Ort per Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte, Smartphone oder Smartwatch bezahlen.
Ihr Kind besucht eine Schule im Landkreis Dachau? Nun ist es erkrankt und die Schule verlangt ein schulärztliches Attest?
Eine persönliche Vorstellung Ihres Kindes bei uns ist notwendig. Bitte vereinbaren Sie für die Untersuchung bei uns telefonisch einen Termin am ersten Erkrankungstag Ihres Kindes.
Die Terminvereinbarung muss vor dem Besuch des Hausarztes bzw. Facharztes erfolgen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:
- Auftrag der Schule
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Ärztliches Attest des Haus- bzw. Facharztes und alle vorhandenen ärztlichen Unterlagen zur Erkrankung des Kindes
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Auskunft
Gesundheitsamt
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(08131) 74-1413 | Dr.-Hiller-Straße 36 | gesundheitsamt@lra-dah.bayern.de |
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