Hygieneüberwachung in öffentlichen Einrichtungen

Wir sind für die infektionshygienische Überwachung öffentlicher Einrichtungen zuständig. Die Begehungen erfolgen anlassbezogen, außer in Pflegeeinrichtungen. Dies ist im Infektionsschutzgesetz (§ 36 Abs. 1 IfSG) geregelt.

Unsere Schwerpunkte:

  • Beratung zur Verhütung von Infektionskrankheiten
  • Bekämpfung von Infektionskrankheiten
  • Einhaltung der hygienischen Bestimmungen

Bestimmte Einrichtungen müssen innerbetriebliche Verfahren festlegen, um die Übertragung von Krankheiten zu verhindern.

Diese Verfahrensweisen müssen schriftlich in Form von Hygieneplänen festgehalten werden (§ 35 IfSG).

Folgende Einrichtungen werden infektionshygienisch überwacht (§§ 33, 35, 36 IfSG):

  • Gemeinschaftsunterkünfte (Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Spätaussiedler und Flüchtlinge sowie sonstige Massenunterkünfte, JVA)
  • Kindertageseinrichtungen, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen
  • Voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen

Wir sind für Sie das

Name Telefon Zimmer
Dr. med. Dagmar Königer
(08131) 74-1413 Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. 110
Dr. med. Christine Zweimüller
(08131) 74-1413 Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. 111

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Infektionsschutz, Trinkwasserhygiene und Umweltmedizin
Dr.-Hiller-Straße 36
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1413
Telefax: (08131) 7411-713
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr