Hygieneaufsicht in Betrieben der Gesundheits- und Körperpflege
„Wer- ohne Arzt oder Zahnarzt zu sein- Tätigkeiten ausübt, bei denen durch Geräte oder Instrumente Erreger einer durch Blut übertragbaren Krankheit im Sinne des § 2 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes, vor allem Erreger von AIDS oder Virushepatitis B übertragen werden können, unterliegt dieser Verordnung. Das gilt insbesondere für das berufs- oder gewerbsmäßige Rasieren, für das Ausüben der Maniküre und Pediküre, für das Tätowieren, Piercen und Ohrlochstechen sowie für die Akupunktur.“ (§1 Hygieneverordnung)
Um Infektionen vorzubeugen müssen strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Dies dient der Gesundheit und Sicherheit von Kunden und Mitarbeitenden in Schönheitspflegebetriebe.
Wir überwachen die Einhaltung der hygienischen Vorschriften.
Dazu gehören:
- Basishygiene/Personalhygiene: Regelmäßiges Händewaschen, ordnungsgemäße Bekleidung, persönliche Schutzausrüstung, Tragen von Einmalhandschuhen und Verwendung von Desinfektionsmitteln.
- Instrumentenaufbereitung: Alle verwendeten Instrumente müssen nach jeder Anwendung gründlich gereinigt, desinfiziert und sterilisiert werden.
- Anforderungen an die räumliche Hygiene: Handwaschplätze, saubere Arbeitsflächen, Desinfektion von Oberflächen und regelmäßige Reinigung der Räumlichkeiten.
- Schulung der Mitarbeitenden: Sensibilisierung für Hygienepraktiken und korrekte Anwendung, Kenntnis des Hygieneplans.
Merkblatt für Kunden und Betreiber (LGL)
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Dr. med.
Dagmar
Königer
|
(08131) 74-1413 | Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. 110 | dagmar.koeniger@lra-dah.bayern.de |
Dr. med.
Christine
Zweimüller
|
(08131) 74-1413 | Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. 111 | christine.zweimueller@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr