Kostenübernahme für Verhütungsmittel

Sich um die Verhütung zu kümmern kann sehr kostspielig sein. 

Die Möglichkeit zur Verhütung sollte allen Menschen zur Verfügung stehen. Insbesondere soll die Person dadurch eine selbstbestimmte Entscheidung über den Zeitpunkt einer Schwangerschaft und die Anzahl der Kinder treffen können. Dies ist nicht mehr gewährleistet, wenn der Zugang zu Verhütungsmitteln aus finanziellen Gründen eingeschränkt ist. 

Deshalb ermöglicht der Landkreis Dachau Personen mit geringem Einkommen die Kostenübernahme für Verhütungsmittel. Dies erfolgt durch die Bereitstellung eines Verhütungsmittelfonds.

Die Kostenübernahme für Verhütungsmittel aus dem Fond ist eine freiwillige Leistung des Landratsamtes Dachau, für die kein Rechtsanspruch besteht.

Der Fond ist gedeckelt. Das bedeutet, dass die Kosten für Verhütungsmittel nicht mehr übernommen werden können, wenn die Mittel des Fonds ausgeschöpft wurden.

Der Verhütungsmittelfonds für 2024 ist bereits ausgeschöpft.

  • Pille
  • Kupferspirale
  • Hormonspirale
  • Hormonimplantat
  • Dreimonatsspritze
  • Diaphragma
  • Vaginalring
  • Verhütungspflaster
  • Sterilisation für Frau und Mann

Einen Antrag auf Kostenübernahme können Personen stellen, die

  • mindestens 22 Jahre alt sind,
  • ihren Wohnsitz, bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Dachau haben und
  • eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
    • Sozialgesetzbuch II: Bürgergeld
    • Sozialgesetzbuch III: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
    • Sozialgesetzbuch VIII: Kinder- und Jugendhilfegesetz
    • Sozialgesetzbuch XII: Sozialhilfe
    • Berufsausbildungsförderungsgesetz: BAföG
    • Wohngeldgesetz: Wohngeld
    • § 6a Bundeskindergesetz: Kinderzuschlag
    • Asylbewerberleistungsgesetz: Asylbewerber
    • Härtefallregelung

Wir klären gerne in einem persönlichen Gespräch, ob eine Antragstellung möglich ist. Vereinbaren Sie hierfür bitte vorab einen Termin mit uns.

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel)
  • Kostenvoranschlag des Gynäkologen bzw. der Gynäkologin
  • Aktueller Leistungsbescheid
  • Bankverbindung

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