Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten
Schüler, die ihrer Schulpflicht nicht nachkommen, müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Zuständig für die Verfolgung von Schulpflichtverletzungen ist das Landratsamt.
Ist ein Bußgeld festgesetzt, so können anstelle der Beitreibung auch Sozialstunden festgesetzt werden. Darüber entscheidet das Jugendgericht.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Waltraud
Schmid
Ansprechpartnerin
|
(08131) 74-449 | C2.05 | bafoeg@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr - nach Terminvereinbarung
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr - nach Terminvereinbarung
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr - nach Terminvereinbarung
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr - nach Terminvereinbarung
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr - nach Terminvereinbarung