Anträge und Merkblätter
Kostenfreiheit des Schulwegs bis zur 10. Jahrgangsstufe
Sie können einen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges für folgende Schulen stellen:
- Öffentliche Förderschulen
- Realschulen
- Gymnasien
- Fachoberschulen
- Berufsoberschulen
- Wirtschaftsschulen
- Berufsfachschulen
- Berufsschulen bei Vollzeitunterricht
Voraussetzungen für die Antragstellung sind:
- Der Wohnort der Schülerin bzw. des Schülers liegt im Landkreis Dachau.
- Die Schulen sind staatlich anerkannt.
- Die Schülerin bzw. der Schüler besucht die nächstgelegene Schule.
- Die Entfernung vom Wohnort zur Schule ist mehr als 3 km.
Staatlich genehmigte Schulen, Fachakademien, Kollegs und Abendschulen fallen nicht unter den Kreis der berechtigten schulischen Einrichtungen.
Für die kostenfreie Schülerbeförderung zu Grund- und Mittelschulen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes.
Ablauf:
- Wenn Sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie online den Antrag stellen.
- Im Online-Antrag müssen Sie ein Foto sowie gegebenenfalls erforderliche Nachweise direkt hochladen. Auf dem Foto muss das Gesicht gut erkennbar sein.
- Bitte senden Sie den Antrag online ab und drucken diesen im Anschluss aus. Dieser Antrag muss an der neuen Schule abgegeben werden.
- Sobald wir alle erforderlichen Unterlagen erhalten haben, wird der Antrag zeitnah geprüft.
- Die Fahrkarten werden grundsätzlich direkt an die im Antrag angegeben Wohnortadresse versandt.
Kostenfreiheit des Schulwegs ab der Jahrgangsstufe 11
Ab der Jahrgangsstufe 11 ändern sich die Voraussetzungen für die Kostenübernahme des Schulwegs. Es besteht kein Anspruch mehr auf eine kostenlose Beförderung. In Ausnahmefällen können Kosten für den Schulweg jedoch erstattet werden.
Für Schüler/Schülerinnen ab der 11. Jahrgangsstufe gilt die Belastungsgrenze von 320,00 € pro Schüler/Schülerin oder 490,00 € pro Familie und Schuljahr.
Dies bedeutet, dass Fahrtkosten bis zu den genannten Beträgen von den Familien selbst bezahlt werden müssen. Kosten die über diesen Betrag hinausgehen, werden vom Landratsamt erstattet, sofern die anderen oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Formulare und Merkblätter
- Antrag auf Gewährung von Kostenfreiheit des Schulweges
- Verlust- bzw Diebstahlmeldung für die Schülerfahrkarte
- Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten ÖPNV
- Antrag auf Anerkennung eines privaten Kfz
- Antrag auf Fahrtkostenerstattung eines privaten Kfz
- Bestellschein für eine MVV-Kundenkarte
- 365-Euro-Ticket MVV für Schüler und Auszubildende
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Frau
Heitmair
Schülerfahrkarten
|
(08131) 74-2000 | 228 | schuelerbefoerderung@lra-dah.bayern.de |
Frau
Schmid
Schülerfahrkarten
|
(08131) 74-2000 | 228 | schuelerbefoerderung@lra-dah.bayern.de |
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