Staatsangehörigkeits-Ausweise
Bitte beachten Sie: Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Dachau haben.
Für die Ausstellung benötigen Sie ein berechtigtes Interesse!
Für die Überprüfung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt den Behörden in Deutschland im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. Sollten Zweifel am Bestand Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und daher von einer öffentlichen Stelle ein verbindlicher Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit gefordert werden, kann auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird in der Regel nur dann benötigt, wenn
- die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder
- ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird.
Ausländer erhalten auf Antrag eine Negativbescheinigung, mit der sie nachweisen können, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.
Vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit kann ausgegangen werden, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht ist, dass die Personen, von denen die Staatsangehörigkeit abgeleitet wird, spätestens seit dem 1. Januar 1950, von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden.
Sollten sich im Einzelfall Zweifel ergeben können weitergehende Prüfungen erforderlich sein. Zum Beispiel wegen Geburt und Aufenthalt im Ausland einschließlich der Gebiete, deren staatsrechtliche Zugehörigkeit sich geändert hat, sowie bei ausländischer Staatsangehörigkeit von Eltern oder Geschwistern.
- Durch Staatsangehörigkeitsurkunden (Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine).
- Durch deutsche Personalpapiere, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen ist oder nur deutschen Staatsangehörigen erteilt wurden (zum Beispiel Personalausweise, Reisepässe, Wehrpässe, Arbeitsbücher oder Kennkarten.
Eine selbstständige Antragstellung ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Die Bearbeitungskosten betragen derzeit € 51,00 und sind am Ende der Bearbeitung fällig.
- Ausgefülltes Antragsformular
- Schriftliche Angabe der Gründe, warum Sie diesen Staatsangehörigkeitsausweis benötigen (dieser wird nur bei Sachentscheidungsinteresse ausgestellt)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Kopie vom Personalausweis/ Reisepass
- Personenstandsurkunden von Ihren Vorfahren väterlicher Seite (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde vom Vater/Großvater etc.)
Bei Fragen zu weiteren Anträgen kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
Anträge
Wir sind für Sie da
Die Zimmernummer wird Ihnen bei der Terminbestätigung mitgeteilt.
Name | Telefon | Zimmer | |
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Frau
Klement
Gruppenleiterin
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(08131) 74-320 | E28 - E29 | staatsangehoerigkeit@lra-dah.bayern.de |
Frau
Füchsel
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben A - Bi
|
(08131) 74-309 | E28 - E29 | staatsangehoerigkeit@lra-dah.bayern.de |
Frau
Mühlbauer
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben Bj - G
|
(08131) 74-2157 | E28 - E29 | staatsangehoerigkeit@lra-dah.bayern.de |
Herr
Ehrhardt-Gudra
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben H - Ld
|
(08131) 74-2109 | E28 - E29 | auslaenderamt@lra-dah.bayern.de |
Frau
Matheis
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben Le - N
|
(08131) 74-475 | E28 - E29 | staatsangehoerigkeit@lra-dah.bayern.de |
Frau
Kazazis
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben O - Sh
|
(08131) 74-1745 | E28 - E29 | staatsangehoerigkeit@lra-dah.bayern.de |
Herr
Ariote
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben Si - Z
|
(08131) 74-2287 | E28 - E29 | staatsangehoerigkeit@lra-dah.bayern.de |
Frau
Kerzel
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit
|
(08131) 74-2009 | E28 - E29 | staatsangehoerigkeit@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
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Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, nach Terminvereinbarung
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nach Terminvereinbarung
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, nach Terminvereinbarung
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