Staatsangehörigkeits-Ausweise

Bitte beachten Sie: Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Dachau haben.

Für die Ausstellung benötigen Sie ein berechtigtes Interesse!

Für die Überprüfung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt den Behörden in Deutschland im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. Sollten Zweifel am Bestand Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und daher von einer öffentlichen Stelle ein verbindlicher Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit gefordert werden, kann auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden.

Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird in der Regel nur dann benötigt, wenn

  • die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder
  • ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird.

Ausländer erhalten auf Antrag eine Negativbescheinigung, mit der sie nachweisen können, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.

Vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit kann ausgegangen werden, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht ist, dass die Personen, von denen die Staatsangehörigkeit abgeleitet wird, spätestens seit dem 1. Januar 1950, von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden.

Sollten sich im Einzelfall Zweifel ergeben können weitergehende Prüfungen erforderlich sein.  Zum Beispiel wegen Geburt und Aufenthalt im Ausland einschließlich der Gebiete, deren staatsrechtliche Zugehörigkeit sich geändert hat, sowie bei ausländischer Staatsangehörigkeit von Eltern oder Geschwistern.

  • Durch Staatsangehörigkeitsurkunden (Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine).
  • Durch deutsche Personalpapiere, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit eingetragen ist oder nur deutschen Staatsangehörigen erteilt wurden (zum Beispiel Personalausweise, Reisepässe, Wehrpässe, Arbeitsbücher oder Kennkarten.

Eine selbstständige Antragstellung ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Die Bearbeitungskosten betragen derzeit € 51,00 und sind am Ende der Bearbeitung fällig.

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Schriftliche Angabe der Gründe, warum Sie diesen Staatsangehörigkeitsausweis benötigen (dieser wird nur bei Sachentscheidungsinteresse ausgestellt)
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Kopie vom Personalausweis/ Reisepass
  • Personenstandsurkunden von Ihren Vorfahren väterlicher Seite (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde vom Vater/Großvater etc.)

Bei Fragen zu weiteren Anträgen kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

Anträge

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Die Zimmernummer wird Ihnen bei der Terminbestätigung mitgeteilt.

Name Telefon Zimmer
Frau Klement
Gruppenleiterin
(08131) 74-320 E28 - E29
Frau Füchsel
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben A - Bi
(08131) 74-309 E28 - E29
Frau Mühlbauer
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben Bj - G
(08131) 74-2157 E28 - E29
Herr Ehrhardt-Gudra
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben H - Ld
(08131) 74-2109 E28 - E29
Frau Matheis
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben Le - N
(08131) 74-475 E28 - E29
Frau Kazazis
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben O - Sh
(08131) 74-1745 E28 - E29
Herr Ariote
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben Si - Z
(08131) 74-2287 E28 - E29
Frau Kerzel
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit
(08131) 74-2009 E28 - E29

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Landratsamt Dachau, Staatsangehörigkeit & Einbürgerung
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
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